Die hörgeschädigte Vloggerin Sunrider aus Baden-Würrtemberg behauptet, dass der Bericht von Deaf24 über ihre Gutschein-Aktion eine Verleumdung sei. Doch was bedeutet Verleumdung eigentlich? Und trifft das in diesem Fall wirklich zu?
Was bedeutet Verleumdung?
• Verleumdung heißt, jemand erzählt absichtlich Lügen über eine Person oder ein Unternehmen, um deren Ruf zu schädigen.•
• Kritische Berichterstattung ist aber keine Verleumdung, wenn sie auf Fakten basiert und Fragen stellt.
• Ein Bericht, der überprüft, ob eine Aktion seriös ist, ist keine Lüge, sondern eine Form des Verbraucherschutzes.
Deaf24 hat keine Lügen verbreitet, sondern nur Fragen zu Sunriders Gutschein-Aktion gestellt.
Die hörgeschädigte Vloggerin Sunrider hat die Aussagen von Deaf24 möglicherweise falsch verstanden. Deaf24 hat keine falschen Behauptungen über sie aufgestellt, sondern sich auf ihre eigene Aktion bezogen. Sie scheint Kritik nicht annehmen zu wollen und reagiert darauf oft mit starken Gegenreaktionen.
Auch Kunden, die sich gegen eine weitere Bestellung entscheiden, berichten von Konflikten mit der hörgeschädigte Vloggerin.
Was hat Deaf24 geschrieben?
• Deaf24 hat sich die Aussagen von Sunrider genau angesehen und ihren eigenen Text verwendet, um die Aktion zu überprüfen.
• Alle Informationen stammen direkt aus ihrer Werbung – nichts wurde erfunden oder falsch dargestellt.
• Deaf24 hat in seinem Bericht Fragen gestellt, um herauszufinden, ob die Aktion wirklich sicher und vertrauenswürdig ist.
Einige dieser Fragen waren:
• Gibt es eine Garantie, dass die Gutscheine wirklich eingelöst werden können?
• Warum fehlen rechtliche Hinweise, wie man sie von seriösen Gewinnspielen kennt?
• Warum müssen Teilnehmer persönliche Daten öffentlich teilen, indem sie Freundinnen markieren?
• Könnten diese Daten für Werbezwecke oder andere Zwecke verwendet werden?
Das sind berechtigte Fragen, die jede Person stellen darf!
Warum ist der Bericht von Deaf24 keine Verleumdung?
Alle Informationen stammen aus Sunriders eigener Werbung.
• Deaf24 hat die Aktion analysiert und Fragen dazu gestellt. Es wurden keine falschen Behauptungen erfunden.
• Alles, was Deaf24 geschrieben hat, basiert auf Sunriders eigenen Aussagen.
Kritik ist keine Verleumdung.
• Jeder darf eine Aktion hinterfragen, wenn unklare oder fehlende Informationen vorhanden sind.
• Vor allem, wenn es um persönliche Daten, Geldwerte oder mögliche Irreführung geht.
Verleumdung setzt Lügen voraus – hier wurden aber nur Fakten geprüft.
• Wäre der Bericht voller falscher Behauptungen, wäre das etwas anderes.
• Aber: Die Kritik basiert auf echten Aussagen von Sunrider selbst!
Sunrider nennt es Verleumdung, weil sie sich kritisiert fühlt – aber das macht es nicht zur Lüge!
Warum kritisiert Sunrider den Bericht?
• Vielleicht gefällt es der hörgeschädigte Vloggerin nicht, dass jemand ihre Aktion genau überprüft.
• Vielleicht möchte sie nicht, dass kritische Fragen gestellt werden.
• Vielleicht hat sie nicht damit gerechnet, dass jemand hinterfragt, wie sie mit persönlichen Daten umgeht.
Aber: Es ist erlaubt, Fragen zu stellen und Werbung kritisch zu prüfen.
Die Formulierung in der ursprünglichen Beschreibung ist nicht ganz eindeutig.

Mögliche Interpretationen:
- Jede Gewinnerin erhält 10 Gutscheine im Wert von je 50 € (insgesamt 500 € pro Person).
- Es gibt insgesamt 10 Gutscheine, die an bis zu 10 verschiedene Frauen vergeben werden, sodass jede einen Gutschein im Wert von 50 € erhält. Teilnehmerinnen, die nicht ausgelost werden, erhalten keinen Gutschein!
Am wahrscheinlichsten ist die zweite Variante, da Verlosungen meist mehrere Gewinner haben, anstatt einer einzelnen Person eine große Summe an Gutscheinen zu geben.
Fazit: Deaf24 hat keine Lügen verbreitet!
• Deaf24 hat nur auf mögliche Risiken hingewiesen, damit die Community informiert ist.
• Alle Aussagen basieren auf Sunriders eigener Werbung – nichts wurde erfunden.
• Das ist keine Verleumdung, sondern eine wichtige Aufklärung für Gehörlose.
Jede Person hat das Recht, Fragen zu stellen, wenn es um Gewinnspiele, Daten oder Versprechen in der Werbung geht.

