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Haus beschädigt oder zerstört: Welche Versicherung zahlt?

by info@deaf24.com

Wenn das eigene Zuhause plötzlich beschädigt wird

Ein Brand, ein Sturm, Hochwasser oder ein Blitzeinschlag kann ein Haus innerhalb kurzer Zeit schwer beschädigen oder sogar zerstören. Dann entstehen oft hohe Kosten.

Viele Menschen denken: „Dafür habe ich doch eine Versicherung.“

Aber welche Versicherung zahlt wirklich? Was ist versichert? Und was muss man als Versicherungsnehmer nach einem Schaden beachten?

Deaf24 erklärt die wichtigsten Punkte in Einfacher Sprache.

Was Versicherungsnehmer über Brand, Wasser, Sturm, Hagel, Blitz und Naturkatastrophen wissen müssen

Ein Haus kann plötzlich schwer beschädigt werden.

Zum Beispiel durch:

  • 🔥 Brand
  • ⚡ Blitz
  • 🌩️ Gewitter
  • 🌪️ Sturm
  • 🧊 Hagel
  • 💧 Leitungswasser
  • 🌧️ Starkregen
  • 🌊 Hochwasser
  • 🏔️ Erdrutsch
  • 🌍 Erdbeben
  • ❄️ Schneedruck
  • 🌊 Rückstau

Manchmal ist der Schaden so groß, dass ein Haus nicht mehr bewohnbar ist.

Dann kommt schnell die wichtigste Frage:

„Zahlt meine Versicherung den Schaden?“

Die Antwort lautet:

Nicht automatisch.

Es kommt darauf an, welcher Schaden entstanden ist und welche Versicherung abgeschlossen wurde.

 

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • Dach
  • Wände
  • Fenster
  • Türen
  • Boden
  • Heizungsanlage
  • fest eingebaute Sanitäranlagen
  • fest eingebaute Elektroanlagen
  • andere fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile

Typischerweise sind in einer Wohngebäudeversicherung Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Welche Leistungen genau enthalten sind, steht aber immer im jeweiligen Vertrag.

Wenn ein Haus durch einen versicherten Schaden vollständig zerstört wird, kann die Versicherung grundsätzlich auch die Kosten für den Wiederaufbau übernehmen.

Aber: Es kommt auf den Vertrag und die vereinbarte Versicherung an.

 

Hausratversicherung

Die Wohngebäudeversicherung bezahlt nicht automatisch die Gegenstände im Haus.

Dafür ist normalerweise die Hausratversicherung zuständig.

Hausrat kann zum Beispiel sein:

  • Möbel
  • Fernseher
  • Computer
  • Handy
  • Kleidung
  • Waschmaschine
  • Kühlschrank
  • Geschirr
  • persönliche Gegenstände

Eine einfache Regel:

Das Haus = Wohngebäudeversicherung

Die Sachen im Haus = Hausratversicherung

Die Verbraucherzentrale beschreibt ebenfalls diese grundsätzliche Trennung.

 

Wenn das Haus brennt

Ein Brand kann durch verschiedene Ursachen entstehen.

Zum Beispiel:

  • Feuer
  • Kurzschluss
  • technische Defekte
  • Kamin
  • Explosion
  • Blitzschlag

Brandschäden gehören grundsätzlich zu den typischen Gefahren einer Wohngebäudeversicherung.

Bei einem Brand können aber sehr unterschiedliche Kosten entstehen:

  • Reparatur
  • Wiederaufbau
  • Abriss
  • Entsorgung
  • Aufräumarbeiten
  • Sicherung des Gebäudes
  • Schäden an fest eingebauten Anlagen

Auch persönliche Gegenstände können zerstört werden.

Dann kann zusätzlich die Hausratversicherung wichtig sein.

 

Blitzschlag und Überspannung

Ein Blitz kann ein Gebäude direkt treffen.

Er kann aber auch elektrische Anlagen und Geräte durch eine Überspannung beschädigen.

Zum Beispiel:

Blitz → Überspannung → Fernseher kaputt

Oder:

Blitz → elektrische Anlage beschädigt → Brand

Deshalb muss man genau prüfen, was im Versicherungsvertrag versichert ist.

Der VDE erklärt, dass Blitzströme und hohe elektrische Spannungen elektrische und elektronische Anlagen und Geräte beschädigen oder zerstören können. Blitz- und Überspannungsschutz haben unterschiedliche Aufgaben.

Wichtig:

Ein vorhandener Blitzableiter bedeutet nicht automatisch, dass jedes elektronische Gerät geschützt ist.

Ein umfassender Blitz- und Überspannungsschutz besteht aus verschiedenen Schutzmaßnahmen.

 

Sturm und Hagel

Sturm und Hagel können große Schäden verursachen.

Zum Beispiel:

  • Dach beschädigt
  • Dachziegel fliegen weg
  • Fenster werden beschädigt
  • Fassaden werden beschädigt
  • Wintergarten wird beschädigt
  • Garten- oder Gebäudeteile werden beschädigt

Bei der Wohngebäudeversicherung gilt für Sturm normalerweise eine bestimmte Mindestwindstärke.

Die Verbraucherzentrale nennt Windstärke 8 als typische Grenze. Bei Hagel ist die Windstärke dagegen nicht entscheidend.

Auch hier gilt:

Der genaue Versicherungsvertrag ist entscheidend.

 

Starkregen ist besonders wichtig

Hier gibt es häufig ein großes Missverständnis.

Viele Menschen denken:

„Ich habe eine Wohngebäudeversicherung. Dann bin ich gegen Wasser geschützt.“

Das stimmt nicht immer.

Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind häufig nicht automatisch in der normalen Wohngebäudeversicherung enthalten.

Dafür braucht man in vielen Verträgen einen zusätzlichen:

Elementarschadenschutz

Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass Elementarschäden nicht automatisch Bestandteil der normalen Wohngebäude- oder Hausratversicherung sind.

 

Was ist eine Elementarschadenversicherung?

Die Elementarschadenversicherung schützt zusätzlich vor bestimmten Naturgefahren.

Dazu können gehören:

  • Starkregen
  • Überschwemmung
  • Hochwasser
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Welche Gefahren tatsächlich versichert sind, hängt vom Vertrag ab.

Deshalb wichtig:

Wohngebäudeversicherung ≠ automatisch Elementarschutz

Man muss den Vertrag genau prüfen.

 

Rückstau: Eine oft unterschätzte Gefahr

Bei starkem Regen können Kanalisationen überlastet werden.

Wasser kann dann aus:

  • Toiletten
  • Waschbecken
  • Bodenabläufen
  • Kellerabläufen

zurück ins Gebäude kommen.

Das nennt man Rückstau.

Rückstau ist nicht automatisch versichert.

Die Verbraucherzentrale weist außerdem darauf hin, dass Versicherungen im Schadenfall einen Nachweis über die regelmäßige Wartung einer Rückstausicherung verlangen können.

 

Auch Schnee kann ein Haus beschädigen

Sehr viel Schnee auf einem Dach kann gefährlich werden.

Das Gewicht kann beispielsweise:

  • Dächer
  • Wintergärten
  • Carports
  • andere Konstruktionen

beschädigen oder zum Einsturz bringen.

Auch solche Schäden sind nicht automatisch durch jede normale Gebäudeversicherung versichert.

Schneedruck kann zum Bereich der Elementargefahren gehören.

 

Zahlt die Versicherung wirklich alles?

Nein.

Das ist einer der wichtigsten Punkte.

Auch wenn man versichert ist, kann es bei der Schadenregulierung Probleme geben.

Die Versicherung prüft beispielsweise:

  • Was ist passiert?
  • Was wurde beschädigt?
  • Welche Ursache hatte der Schaden?
  • Ist diese Ursache versichert?
  • Wie hoch ist der Schaden?
  • Welche Versicherung ist zuständig?
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung?
  • Gibt es Ausschlüsse?
  • Wurde der Schaden rechtzeitig gemeldet?
  • Wurde der Versicherungsvertrag eingehalten?

Deshalb sollte man niemals einfach davon ausgehen:

„Die Versicherung bezahlt alles.“

 

Versicherungssumme kontrollieren

Ein sehr wichtiger Punkt ist die Versicherungssumme.

Ein Haus kann heute wesentlich teurer wieder aufgebaut werden als vor vielen Jahren.

Auch Baupreise und Lohnkosten verändern sich.

Deshalb sollte man regelmäßig prüfen:

Ist mein Gebäude noch ausreichend versichert?

Bei einer Wohngebäudeversicherung kann eine Anpassung an die Baukostenentwicklung eine wichtige Rolle spielen.

 

Umbauten der Versicherung melden

Man sollte der Versicherung wichtige Veränderungen am Gebäude mitteilen.

Zum Beispiel:

  • Anbau
  • Dachausbau
  • neue Garage
  • Wintergarten
  • größere Renovierung
  • Photovoltaikanlage
  • Wärmepumpe
  • andere größere bauliche Veränderungen

Auch Nebengebäude sollten berücksichtigt werden.

Wer eine Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe installiert, sollte ebenfalls prüfen, ob der Versicherungsschutz angepasst werden muss. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Anlagen außerhalb des Hauses in der Wohngebäudeversicherung entsprechend berücksichtigt werden sollten.

 

Was muss ich nach einem Schaden tun?

Nach einem schweren Schaden sollte man möglichst ruhig bleiben und Schritt für Schritt vorgehen.

Schritt 1: Menschen schützen

Bei Feuer oder Einsturzgefahr:

Sofort das Gebäude verlassen.

Nicht versuchen, persönliche Gegenstände zu retten, wenn dadurch Gefahr entsteht.

 

Schritt 2: Feuerwehr oder Rettungsdienst rufen

Bei einem Brand oder einer akuten Gefahr:

112

Für gehörlose Menschen ist wichtig, dass alternative Notrufmöglichkeiten vorhanden sind.

 

Schritt 3: Versicherung informieren

Den Schaden möglichst schnell melden.

Nicht erst mehrere Wochen warten.

Die Schadenmeldung sollte wahrheitsgemäß sein.

 

Schritt 4: Fotos und Videos machen

Wenn es sicher möglich ist:

  • Gebäude fotografieren
  • Räume fotografieren
  • Schäden fotografieren
  • beschädigte Gegenstände fotografieren
  • Wasserstände dokumentieren
  • beschädigte Fahrzeuge fotografieren

Fotos können später sehr wichtig sein.

 

Beweise und Rechnungen aufbewahren

Nach einem großen Schaden können Nachweise wichtig sein.

Aufbewahren sollte man beispielsweise:

  • Kaufbelege
  • Rechnungen
  • Handwerkerrechnungen
  • Fotos
  • Gutachten
  • Versicherungsverträge
  • Reparaturnachweise
  • Garantien
  • Bedienungsanleitungen

Bei teuren Gegenständen ist es sinnvoll, bereits vor einem Schaden Fotos und Kaufnachweise aufzubewahren.

 

Beschädigte Sachen nicht sofort wegwerfen

Das ist sehr wichtig.

Wenn beispielsweise ein Keller überschwemmt wurde, möchte man natürlich schnell aufräumen.

Trotzdem sollte man beschädigte Gegenstände möglichst nicht sofort entsorgen.

Zuerst sollte geklärt werden, ob die Versicherung die Schäden besichtigen möchte.

Ausnahme:

Wenn etwas aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen sofort entfernt werden muss, sollte man den Zustand vorher möglichst gut dokumentieren.

 

Nicht einfach selbst reparieren

Nach einem Brand, Wasserschaden oder Blitzschlag sollte man nicht einfach alles selbst reparieren.

Besonders bei:

  • Strom
  • Gas
  • Heizung
  • Dach
  • Statik
  • beschädigten Leitungen

sollte ein Fachbetrieb prüfen, ob eine Reparatur sicher ist.

Bei einem Blitzschaden können elektrische Anlagen beschädigt sein, obwohl der Schaden äußerlich kaum sichtbar ist.

 

Was tun, wenn die Versicherung anruft?

Für gehörlose Versicherungsnehmer kann das besonders schwierig sein.

Wenn man nicht telefonieren kann, sollte man der Versicherung schriftlich mitteilen:

„Ich bin gehörlos und kann nicht telefonieren. Bitte kommunizieren Sie mit mir schriftlich per E-Mail.“

Wichtige Informationen sollten möglichst schriftlich vorliegen.

Das hat einen weiteren Vorteil:

Man kann später nachvollziehen:

  • Was wurde mitgeteilt?
  • Wann wurde es mitgeteilt?
  • Was hat die Versicherung geantwortet?
  • Welche Unterlagen wurden verlangt?
  • Welche Entscheidung wurde getroffen?

 

Versicherung lehnt Schaden ab – was jetzt?

Eine Ablehnung sollte man nicht einfach hinnehmen.

Zuerst sollte man sich die Entscheidung schriftlich geben lassen.

Dann prüfen:

Warum wurde der Schaden abgelehnt?

Zum Beispiel:

  • Schaden nicht versichert
  • falsche Versicherung
  • Ausschluss im Vertrag
  • Selbstbeteiligung
  • fehlende Unterlagen
  • Streit über die Schadenhöhe
  • andere Vertragsbedingungen

Bei einem großen Schaden kann es sinnvoll sein, eine unabhängige Beratung oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten.

Auch eine Rechtsschutzversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Streitigkeiten mit dem Versicherer helfen.

 

Versicherungsvertrag einmal im Jahr kontrollieren

Viele Menschen schließen eine Versicherung ab und vergessen sie anschließend.

Das kann gefährlich sein.

Einmal im Jahr sollte man prüfen:

☑ Ist die Versicherungssumme noch ausreichend?

☑ Ist das Gebäude noch genauso wie bei Vertragsabschluss?

☑ Gibt es neue Anbauten?

☑ Gibt es eine Photovoltaikanlage?

☑ Gibt es eine Wärmepumpe?

☑ Sind Nebengebäude versichert?

☑ Ist Elementarschutz vorhanden?

☑ Ist Starkregen versichert?

☑ Ist Überschwemmung versichert?

☑ Ist Rückstau versichert?

☑ Ist Überspannung versichert?

☑ Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

 

Naturkatastrophen werden wichtiger

Naturgefahren sind keine theoretische Gefahr.

Im Jahr 2025 entstanden in Deutschland laut GDV rund 1,4 Milliarden Euro versicherte Schäden durch Naturgefahren. Davon entfielen rund 400 Millionen Euro auf versicherte Elementarschäden.

Gleichzeitig hatten im Juli 2026 nach Angaben des GDV rund 41 Prozent der Wohngebäude keinen Elementarschutz.

Das bedeutet:

Millionen Gebäude sind gegen bestimmte Naturgefahren nicht ausreichend abgesichert.

Besonders wichtig ist dabei:

Starkregen kann fast überall auftreten.

Man muss nicht direkt an einem Fluss wohnen.

 

Mieter müssen ebenfalls aufpassen

Auch Mieter können durch Naturkatastrophen oder andere Schäden viel verlieren.

Zum Beispiel:

Eine Wohnung wird durch einen Brand zerstört.

Das Gebäude ist Sache des Vermieters.

Aber:

  • Kleidung
  • Möbel
  • Fernseher
  • Computer
  • persönliche Gegenstände

gehören dem Mieter.

Dafür kann eine Hausratversicherung wichtig sein.

Auch Mieter sollten deshalb prüfen, ob ein Elementarschutz für ihren Hausrat sinnvoll ist.

 

Das Auto ist eine andere Sache

Wenn ein Sturm einen Baum auf ein Auto fallen lässt, ist nicht automatisch die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Für ein Auto gelten andere Versicherungen.

Je nach Situation kann beispielsweise die Teilkaskoversicherung zuständig sein.

Deshalb gilt:

Gebäude, Hausrat und Auto haben unterschiedliche Versicherungen.

 

Eine einfache Regel

Wenn ein Schaden passiert, sollte man zuerst drei Fragen stellen:

1. Was wurde beschädigt?

Gebäude?

→ Wohngebäudeversicherung

Möbel und persönliche Sachen?

→ Hausratversicherung

Auto?

→ Kfz-Versicherung

2. Was hat den Schaden verursacht?

Zum Beispiel:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Blitz
  • Starkregen
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben

3. Ist genau diese Gefahr versichert?

Das steht im Versicherungsvertrag.

 

Besonders wichtig für gehörlose Menschen

Ein Schaden ist schon ohne zusätzliche Barrieren schwierig.

Für gehörlose Menschen können weitere Probleme entstehen:

  • Versicherung möchte telefonieren
  • Gutachter ruft an
  • Handwerker ruft an
  • wichtige Termine werden telefonisch vereinbart
  • Schadenbesichtigung wird telefonisch angekündigt
  • wichtige Informationen werden nur telefonisch erklärt

Deshalb:

Alles möglichst schriftlich bestätigen lassen.

Zum Beispiel:

„Bitte teilen Sie mir Termine und wichtige Informationen schriftlich per E-Mail mit. Ich bin gehörlos und kann nicht telefonieren.“

Nach einem Gespräch mit einem Versicherungsmitarbeiter sollte man wichtige Informationen ebenfalls schriftlich bestätigen.

 

Die große Deaf24-Versicherungs-Checkliste

Vor einem Schaden

☐ Wohngebäudeversicherung vorhanden

☐ Hausratversicherung vorhanden

☐ Elementarschutz geprüft

☐ Starkregen versichert

☐ Überschwemmung versichert

☐ Rückstau versichert

☐ Sturm versichert

☐ Hagel versichert

☐ Feuer versichert

☐ Blitz/Überspannung geprüft

☐ Versicherungssumme aktuell

☐ Nebengebäude berücksichtigt

☐ Photovoltaikanlage berücksichtigt

☐ Wärmepumpe berücksichtigt

☐ Selbstbeteiligung bekannt

☐ wichtige Kaufbelege gesichert

☐ Fotos von wertvollen Gegenständen vorhanden

 

Nach einem Schaden

☐ Menschen in Sicherheit bringen

☐ Feuerwehr/Rettungsdienst verständigen

☐ Versicherung informieren

☐ Schaden fotografieren

☐ Schaden schriftlich dokumentieren

☐ beschädigte Sachen nicht vorschnell entsorgen

☐ Rechnungen und Belege sammeln

☐ Fachbetrieb einschalten

☐ wichtige Gespräche schriftlich bestätigen

☐ Gutachten und Schreiben aufbewahren

☐ bei Streit unabhängige Beratung prüfen

 

Beratung in Gebärdensprache

Versicherungsnehmer können sich bei Fragen zu ihrem Versicherungsschutz auch von einem professionellen Versicherungs-Fachberater beraten lassen.

Für eine Beratung in Gebärdensprache steht beispielsweise Stefan Ewald, Versicherungskaufmann IHK, zur Verfügung.

Stefan Ewald
Versicherungskaufmann IHK

Mobil: 0172/3083439
Internet: stefan-ewald.ergo.de
Instagram: ergo_ewald

 

Deaf24-Fazit

Eine Versicherung ist wichtig.

Aber:

Eine Versicherung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Schaden bezahlt wird.

Entscheidend ist:

Was ist passiert?

Was wurde beschädigt?

Welche Versicherung besteht?

Welche Gefahren sind versichert?

Was steht im Vertrag?

Besonders bei Naturkatastrophen gibt es große Unterschiede.

Brand, Sturm, Hagel und Leitungswasser sind häufig Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung.

Starkregen, Überschwemmung, Rückstau und andere Naturgefahren benötigen dagegen häufig zusätzlichen Elementarschutz.

Deshalb sollte man seinen Versicherungsvertrag nicht erst nach einer Katastrophe prüfen.

Unser wichtigster Tipp:

Versicherung einmal im Jahr kontrollieren.

Denn ein Schaden kann in wenigen Minuten entstehen.

Die finanziellen Folgen können aber viele Jahre dauern.

 

Quellen

  • Verbraucherzentrale: Wohngebäudeversicherung und Versicherungsschutz bei Sturm, Hagel, Gewitter und weiteren Schäden.
  • Verbraucherzentrale: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden.
  • Verbraucherzentrale: Hochwasser, Starkregen und Rückstau.
  • Gesamtverband der Versicherer (GDV): Naturgefahren und Elementarschutz, Stand 2026.
  • VDE: Blitz- und Überspannungsschutz.

Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein. Er ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung. Entscheidend ist immer der konkrete Versicherungsvertrag.

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