Viele Menschen in Deutschland müssen ihren Führerschein tauschen. Das ist neu und gilt für alle.
Der Grund ist einfach: Der alte Führerschein läuft ab. Er ist nicht mehr für immer gültig.
Der neue Führerschein gilt nur noch 15 Jahre. Danach muss man ihn erneuern. Das ist wie beim Personalausweis oder Reisepass.

Warum muss der Führerschein getauscht werden?
Die Europäische Union hat eine neue Regel gemacht. Die Regel gilt seit 2013.
Der neue Führerschein ist fälschungssicher. Das bedeutet: Niemand kann ihn so leicht fälschen.
Außerdem ist das Foto dann immer aktuell. Ein altes Foto von vor 30 Jahren ist nicht mehr erlaubt.
Verliere ich meine Fahrerlaubnis?
Nein!
Das ist sehr wichtig: Du verlierst nicht dein Recht zum Autofahren.
Nur das Dokument — also die Karte — wird getauscht. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.
Du musst keine neue Prüfung machen. Du musst keinen Arzt besuchen. Du musst keine Fahrstunden nehmen.
Es ist nur ein Verwaltungs-Vorgang. Du gibst den alten ab und bekommst einen neuen.
Wann muss ich meinen Führerschein tauschen?
Das hängt davon ab, wann dein Führerschein ausgestellt wurde.
Papier-Führerschein (der alte „Lappen“)
Wenn du einen alten Papier-Führerschein hast:
- Geboren 1971 oder später? → Umtausch war bis 19. Januar 2025 fällig. → Wenn du das noch nicht gemacht hast: Sofort handeln!
- Geboren vor 1953? → Du hast bis 19. Januar 2033 Zeit.
Scheckkarten-Führerschein (nach 1999 ausgestellt)
Hier gilt eine Staffel nach dem Ausstellungsjahr:
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
|---|---|
| 1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 – 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Achtung: Die Frist für Führerscheine aus 1999–2001 ist am 19. Januar 2026 abgelaufen. Wenn dein Führerschein aus diesen Jahren stammt und du noch nicht getauscht hast: Jetzt sofort tauschen!
Führerschein nach 2013
Wenn dein Führerschein nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde: Er ist bereits auf 15 Jahre befristet. Das Ablaufdatum steht auf deiner Karte unter Ziffer 4b.
Was brauche ich für den Umtausch?
Du brauchst nur drei Dinge:
- Deinen alten Führerschein
- Ein biometrisches Passfoto (wie beim Personalausweis)
- Deinen Personalausweis oder Reisepass
Das war es! Kein Arzt. Keine Prüfung. Kein Stress.
Wo mache ich den Umtausch?
Du gehst zur Fahrerlaubnisbehörde in deiner Stadt. Das ist meist das Straßenverkehrsamt oder Bürgeramt.
Tipp für gehörlose Menschen: Viele Ämter bieten heute Online-Termine an. Du kannst den Termin einfach online buchen. Manche Ämter haben auch Schriftdolmetscher oder Gebärdensprachdolmetscher auf Anfrage. Frage vorher beim Amt an — am besten per E-Mail oder Online-Formular.
Was kostet das?
Der Umtausch kostet ungefähr 25 bis 30 Euro. Das zahlt man direkt beim Amt.
Was ist mit dem LKW- oder Bus-Führerschein?
Wer einen Führerschein für LKW oder Busse hat: Dieser muss alle 5 Jahre erneuert werden. Das gilt schon länger so.
Der digitale Führerschein kommt bald!
Es gibt auch gute Neuigkeiten: Deutschland plant einen digitalen Führerschein. Er soll Ende 2026 kommen — als App auf dem Smartphone.
Der digitale und der physische Führerschein gelten dann beide 15 Jahre.
Das wird vieles einfacher machen.
Kurz zusammengefasst
• Der neue Führerschein gilt 15 Jahre — dann muss er erneuert werden.
• Du verlierst nicht deine Fahrerlaubnis — nur das Dokument wird getauscht.
• Kein Arztbesuch, keine Prüfung nötig.
• Kosten: ca. 25–30 Euro.
• Schau auf deinen Führerschein: Wann wurde er ausgestellt? Dann weißt du deine Frist.
• Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde machen — gern online buchen.

