Home HörgeschädigtGebärdendolmetscherBetreuer verstößt gegen Behindertengleichstellung in Würzburg

Betreuer verstößt gegen Behindertengleichstellung in Würzburg

by info@deaf24.com

In Würzburg erlebte ein Gehörloser Wolfgang Nöth (71) einen schwerwiegenden Vorfall, bei dem seine Rechte als gehörloser Mensch im Universitätsklinikum Würzburg (UKW) nicht beachtet wurden. Ohne Gebärdensprachdolmetscher (GSD) konnte der Gehörlose sich nicht verständlich machen. Statt einen GSD zu bestellen, entschied der Arzt, auf eigene Faust einen Betreuer zu rufen, der keine Kenntnisse im Umgang mit Gehörlosen hatte. Der Betreuer traf zusammen mit dem Amtsgericht die Entscheidung, einen operativen Eingriff abzulehnen, ohne den Gehörlosen zu befragen. Dieser Vorfall zeigt eine klare Missachtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Was ist passiert?

Der Gehörlose lag schwer krank im Krankenhaus und war auf Gebärdensprache angewiesen, um sich verständlich zu machen. Der Arzt wollte Informationen über den Gesundheitszustand einholen, doch anstatt einen Gebärdensprachdolmetscher zu bestellen, rief er das Amtsgericht an und bestellte eigenmächtig einen Betreuer. Dieser hatte keinerlei Erfahrung im Umgang mit Gehörlosen. Ohne den Gehörlosen in die Entscheidung einzubeziehen und ohne einen GSD, entschied der Betreuer gemeinsam mit dem Amtsgericht, einen operativen Eingriff abzulehnen.

Verstoß gegen das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz garantiert Menschen mit Behinderungen, darunter auch Gehörlose, das Recht auf gleichberechtigte Teilnahme an allen Bereichen des Lebens, einschließlich medizinischer Versorgung und Kommunikation. In diesem Fall wurde der Gehörlose jedoch ohne die notwendige Unterstützung durch einen Gebärdensprachdolmetscher in einer wichtigen medizinischen Entscheidungssituation allein gelassen. Dies verstößt gegen das BGG, da es die gleichberechtigte Kommunikation und Teilhabe sicherstellen soll.

Warum ist das ein Problem?

Ein Gehörloser kann sich nur dann vollständig verständlich machen, wenn ihm ein GSD zur Verfügung gestellt wird. Ohne diese Unterstützung wird er von wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen. Der Betreuer und der Arzt haben keine Rücksicht auf die Kommunikationsbedürfnisse des Gehörlosen genommen und eine Entscheidung getroffen, ohne mit ihm zu sprechen. Dies stellt eine Diskriminierung dar und verstößt gegen die Rechte des Gehörlosen auf Selbstbestimmung und gleichwertige Behandlung.

Fazit

Dieser Vorfall in Würzburg verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Rechte von Gehörlosen und anderen Menschen mit Behinderungen zu achten und zu schützen. Die Entscheidung, einen Betreuer zu bestellen und eine medizinische Maßnahme ohne die notwendige Gebärdensprachdolmetschung zu treffen, stellt einen Verstoß gegen das Behindertengleichstellungsgesetz dar. Es ist wichtig, dass solche Vorfälle rechtlich verfolgt werden, um sicherzustellen, dass Gehörlose in allen Situationen gleichberechtigt behandelt werden und ihre Rechte respektiert werden.

Bild von Tung Nguyen auf Pixabay

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