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Gehörlosen-Betrug mit Spendenlisten: Keine Selbstjustiz

by info@deaf24.com

Auf Straßen, an Bahnhöfen, vor Einkaufszentren oder auf Parkplätzen können Menschen mit Listen unterwegs sein. Sie sprechen Passanten nicht an. Stattdessen zeigen sie eine Liste und bitten um eine Unterschrift oder um Geld.

Teilweise wird dabei der Eindruck vermittelt, dass es sich um gehörlose Menschen handelt. Genau das macht viele Menschen aus der Gehörlosen-Community besonders wütend.

Denn echte Gehörlose kennen die Folgen solcher Betrugsfälle. Wenn Menschen mit einer angeblichen „Gehörlosen-Liste“ Geld sammeln und dabei vortäuschen, gehörlos zu sein, kann das Vorurteile verstärken. Manche Menschen denken danach vielleicht: „Sind das wirklich Gehörlose oder nur Betrüger?“

Das ist für die gesamte Community ein großes Problem.

 

Die Wut der Gehörlosen ist verständlich

Viele gehörlose Menschen reagieren sehr wütend, wenn sie solche Situationen beobachten. Einige möchten die Personen sofort stoppen. Manche nehmen die Liste weg oder zerreißen sie.

Die Wut ist verständlich. Trotzdem ist dieses Verhalten nicht der richtige Weg.

Eine fremde Person anzufassen, festzuhalten oder ihr Sachen wegzunehmen, kann zu einer Eskalation führen. Außerdem können dadurch rechtliche Probleme entstehen.

Wer einen möglichen Betrug stoppen möchte, sollte deshalb keine Selbstjustiz betreiben.

Die wichtigste Regel lautet:

Nicht angreifen. Nicht anfassen. Nicht festhalten. Nicht die Liste wegnehmen.

 

Warum eine Konfrontation gefährlich werden kann

Von außen kann man nicht wissen, wie eine verdächtige Person reagiert.

Vielleicht läuft sie einfach weg. Vielleicht beginnt sie aber auch einen Streit. Vielleicht kommen weitere Personen hinzu. Aus einer zunächst kleinen Situation kann schnell ein Konflikt entstehen.

Besonders problematisch wird es, wenn mehrere Personen zusammenarbeiten.

Deshalb sollte niemand versuchen, den „Helden“ zu spielen. Die eigene Sicherheit ist wichtiger als eine Liste aus Papier.

Auch ein gut gemeinter Versuch, die Person aufzuhalten, kann später zu einer komplizierten Situation führen. Wer eine Person festhält oder körperlich angreift, muss unter Umständen selbst erklären, was passiert ist.

Betrugsverdacht rechtfertigt nicht automatisch körperliches Eingreifen.

 

Die Liste nicht zerreißen

Ein besonders häufiger Impuls kann sein: Die Liste wegnehmen und zerreißen.

Doch auch das ist keine gute Lösung.

Die Liste kann für die Polizei ein möglicher Hinweis sein. Außerdem weiß man nicht, wem sie gehört und welche weiteren Informationen sich darauf befinden.

Wer die Liste zerstört, beseitigt möglicherweise sogar einen Hinweis, der später wichtig sein könnte.

Deshalb gilt:

Nicht wegnehmen. Nicht zerreißen. Nicht zerstören.

Besser ist es, die Situation zu beobachten und die Polizei zu informieren.

 

Unauffällig beobachten statt eingreifen

Was kann man also tun, wenn die verdächtige Person sofort weitergeht?

Hier ist ein wichtiger Unterschied: Beobachten ist nicht dasselbe wie eine gefährliche Verfolgung.

Wenn die Situation sicher ist, kann man aus ausreichendem Abstand unauffällig beobachten, wohin die Person geht. Man sollte die Person nicht ansprechen und keinen Kontakt herstellen.

Wenn möglich, können wichtige Informationen gemerkt werden:

  • Wo befindet sich die Person?
  • In welche Richtung geht sie?
  • Wie sieht die Person ungefähr aus?
  • Gibt es weitere Personen?
  • Gibt es ein Fahrzeug?
  • An welchem Ort wurde Geld gesammelt?
  • Zu welcher Uhrzeit wurde die Person gesehen?

Diese Informationen können der Polizei helfen.

Wenn die Polizei noch rechtzeitig informiert wird, kann sie möglicherweise selbst nach der Person suchen.

Das Ziel ist nicht, die Person selbst zu stoppen. Das Ziel ist, dass die Polizei die Situation prüfen kann.

 

Aber Vorsicht beim Beobachten

Auch beim Beobachten gilt: Die eigene Sicherheit kommt zuerst.

Niemand sollte einer Person heimlich über längere Zeit durch abgelegene Straßen folgen. Niemand sollte in ein Fahrzeug steigen oder versuchen, die Person bis zu ihrer Wohnung zu verfolgen.

Wenn die Person plötzlich aggressiv reagiert oder die Situation unsicher wird, sollte man Abstand gewinnen und die Beobachtung abbrechen.

Man muss keinen Betrüger selbst „fangen“.

Dafür sind Polizei und Ermittlungsbehörden zuständig.

 

Warum echte Gehörlose besonders betroffen sind

Für die Gehörlosen-Community ist das Thema mehr als nur ein gewöhnlicher Spendenbetrug.

Wenn jemand bewusst den Eindruck erweckt, gehörlos zu sein, kann dies das Vertrauen der Öffentlichkeit gegenüber gehörlosen Menschen beschädigen.

Viele Menschen kennen die Lebenssituation gehörloser Menschen nicht. Sie wissen wenig über Deutsche Gebärdensprache, Barrieren oder die Schwierigkeiten bei der Kommunikation.

Wenn dann jemand mit einer angeblichen „Gehörlosen-Spendenliste“ Geld sammelt, können falsche Vorstellungen entstehen.

Zum Beispiel:

„Gehörlose sammeln auf der Straße immer Geld.“

Oder:

„Gehörlose tun nur so, als könnten sie nicht sprechen.“

Solche Vorurteile treffen am Ende die Menschen, die tatsächlich gehörlos sind.

Deshalb ist es wichtig, zwischen echten gehörlosen Menschen und mutmaßlichen Betrügern klar zu unterscheiden.

 

Eine Unterschrift beweist keine Echtheit

Auch eine Liste mit vielen Unterschriften ist kein Beweis dafür, dass eine Organisation oder ein Spendenprojekt seriös ist.

Menschen unterschreiben manchmal, weil sie helfen möchten. Sie prüfen nicht immer, wer hinter der Liste steht.

Das kann von Betrügern ausgenutzt werden.

Deshalb sollten Passanten vorsichtig sein, wenn jemand auf der Straße Geld sammelt und dabei angeblich für eine Organisation, Menschen mit Behinderung oder gehörlose Menschen sammelt.

Bei Unsicherheit sollte man kein Geld geben.

 

Was ist mit der angeblichen Mafia?

Im Zusammenhang mit solchen Spendenbetrugsfällen wird manchmal behauptet, dass die eingesammelten Einnahmen an organisierte kriminelle Gruppen oder sogenannte Mafia-Banden weitergegeben werden.

Solche Vorwürfe dürfen jedoch nicht einfach als Tatsache dargestellt werden.

Ob eine konkrete Gruppe organisiert arbeitet, ob mehrere Personen beteiligt sind oder wohin das Geld tatsächlich fließt, müssen Ermittlungen zeigen.

Deaf24 sollte deshalb zwischen Verdacht, Behauptung und nachgewiesener Tatsache unterscheiden.

Eine seriöse Berichterstattung bedeutet:

Was bekannt ist, wird berichtet. Was nicht bewiesen ist, wird als Verdacht bezeichnet.

Damit schützt sich auch Deaf24 vor unbelegten Anschuldigungen.

Was Gehörlose tun können

Wenn gehörlose Menschen einen solchen Fall beobachten, sollten sie möglichst ruhig bleiben.

Nicht angreifen.
Nicht anfassen.
Nicht festhalten.
Keine Liste wegnehmen.
Keine Liste zerreißen.

Stattdessen:

Abstand halten, die Situation beobachten und die Polizei informieren.

Wenn die Person weitergeht, kann man – sofern es gefahrlos möglich ist – aus ausreichendem Abstand die Richtung beobachten und diese Information an die Polizei weitergeben.

Man sollte aber niemals die eigene Sicherheit riskieren.

 

Deaf24-Fazit

Die Wut der Gehörlosen ist nachvollziehbar. Niemand möchte, dass Betrüger den Eindruck erwecken, sie seien gehörlos und würden deshalb Geld bekommen.

Aber Wut darf nicht zu Selbstjustiz führen.

Eine zerrissene Liste löst das Problem nicht. Ein Streit auf der Straße löst das Problem ebenfalls nicht. Und eine körperliche Auseinandersetzung kann für alle Beteiligten neue Probleme schaffen.

Der bessere Weg ist:

Ruhig bleiben. Abstand halten. Unauffällig beobachten, wenn es sicher möglich ist. Polizei informieren.

Die Polizei kann die Identität der Personen überprüfen und feststellen, ob tatsächlich ein Betrug vorliegt.

Gehörlose müssen keine Polizisten spielen.

Sie müssen sich auch nicht selbst in Gefahr bringen.

Betrüger sollen nicht durch Gewalt gestoppt werden, sondern durch Ermittlungen und rechtsstaatliche Maßnahmen.

Und noch etwas ist wichtig: Wer einen solchen Fall meldet, sollte nicht pauschal behaupten, dass jeder Mensch mit einer Spendenliste ein Betrüger ist. Entscheidend sind konkrete Beobachtungen und überprüfbare Fakten.

Denn auch hier gilt:

Nicht jeder Verdacht ist eine Tatsache. Aber jeder begründete Verdacht darf gemeldet werden.

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