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Spenden sammeln als Influencer: Was erlaubt ist – und was nicht

by info@deaf24.com

Immer mehr Influencer sammeln im Internet Geld für gute Zwecke – für Tierschutz, kranke Kinder oder Kriegsopfer. Das klingt hilfreich und gut. Aber viele machen dabei schwere Fehler. Manche wissen nicht, dass sie Steuern zahlen müssen. Andere behalten das Geld einfach selbst. Das kann richtig teuer werden – oder sogar ins Gefängnis führen. Wir erklären, was Influencer dürfen, was nicht und worauf Spender achten sollten.

 

Darf ein Influencer überhaupt Spenden sammeln?

Ja, grundsätzlich darf das jeder.

In Deutschland ist es erlaubt, für wohltätige Zwecke zu sammeln – auch als Privatperson. Doch sobald ein Influencer regelmäßig Geld verdient, zum Beispiel durch Werbung oder Affiliate-Links, wird seine Tätigkeit steuerlich anders bewertet.

Influencer gelten meist als gewerbliche Unternehmer.

Das bedeutet: Sie müssen ein Gewerbe anmelden – beim Gewerbeamt der eigenen Stadt. Wer das nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

 

Der große Unterschied: Spende oder Donation?

Viele verwechseln diese beiden Begriffe. Dabei ist der Unterschied entscheidend:

Echte SpendeDonation (Unterstützerzahlung)
EmpfängerGemeinnützige Organisation (z.B. UNICEF)Der Influencer selbst
SteuerlichBeim Empfänger steuerfrei, beim Spender absetzbarBeim Influencer steuerpflichtiges Einkommen
RechtlichZuwendung ohne GegenleistungEinkunft aus Gewerbebetrieb

Zahlungen von Followern an Influencer sind steuerlich in der Regel keine Spenden, sondern steuerpflichtige Einnahmen – ähnlich wie Werbegelder.

Ein aktuelles Urteil unterstreicht das: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat am 12. Juni 2025 entschieden (Az. 14 K 14067/24), dass freiwillige Zahlungen von Lesern an einen Blogger als steuerpflichtige Betriebseinnahmen aus selbständiger Arbeit zu werten sind – auch wenn sie als „Spende“ bezeichnet werden.[^1] Im konkreten Fall hatte ein Blogger über drei Jahre rund 178.000 Euro über einen „Spendenbutton“ eingenommen und diese als steuerfreie Schenkungen behandelt; das Finanzgericht widersprach dem.[^2] Wichtig für die Einordnung: Das Urteil betraf explizit einen Blog-Betreiber, nicht einen Social-Media-Influencer im engeren Sinn – die Grundsätze lassen sich aber übertragen, da es um dieselbe Frage geht: Werden freiwillige Zahlungen wirtschaftlich durch eine (Medien-)Tätigkeit veranlasst, sind sie steuerpflichtig, egal wie sie genannt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden (Az. VIII R 18/25).[^3]

 

Darf der Influencer Geld für sich behalten?

Kommt darauf an.

  • Bei echten Spenden an Organisationen: Nein. Das Geld muss vollständig dem angegebenen Zweck zufließen.
  • Bei Donations an den Influencer selbst: Ja. Es ist sein eigenes Einkommen – er muss es aber versteuern.

Problematisch wird es, wenn ein Influencer vorgibt, für einen guten Zweck zu sammeln, das Geld aber nicht oder nur teilweise weiterleitet. Das kann als Betrug gewertet werden – mit schweren Folgen (siehe Fallbeispiel unten).

 

Muss ich zeigen, wer wie viel gespendet hat?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es für Influencer nicht.

Allerdings raten Experten zu voller Transparenz: Wer glaubwürdig bleiben will, sollte Belege zeigen – etwa Überweisungen an die Hilfsorganisation.

Für gemeinnützige Organisationen wie UNICEF gelten strengere Regeln. Sie müssen genau offenlegen, wofür sie das Geld verwenden.

 

Influencer vs. Organisation – der Unterschied

KriteriumInfluencerUNICEF & Co.
GemeinnützigkeitsstatusNeinJa, anerkannt
Spende steuerlich absetzbarNeinJa
RechenschaftspflichtenKaum gesetzliche VorgabenStreng geregelt
SteuerbefreiungNeinJa für erhaltene Spenden

 

Was muss beim Finanzamt gemeldet werden?

Für den Influencer gilt:

  1. Gewerbeanmeldung – sobald regelmäßig Einnahmen fließen
  2. Einkommensteuererklärung – alle Einnahmen angeben
  3. Gewerbesteuer – wenn der Gewinn über 24.500 Euro liegt
  4. Umsatzsteuer – wenn die Umsätze über der Kleinunternehmergrenze liegen

Als Einnahmen zählen übrigens nicht nur Bargeld. Auch kostenlose Produkte, Reisen oder Konzerteinladungen müssen versteuert werden.

 

Die Steuerfahndung schlägt zu

Die Behörden haben Influencer längst im Visier.

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) wertet derzeit ein Datenpaket mehrerer Social-Media-Plattformen mit rund 6.000 Datensätzen aus und geht von einem steuerstrafrechtlichen Volumen von etwa 300 Millionen Euro allein in Nordrhein-Westfalen aus.[^4] Das Amt hat dafür ein eigenes Influencer-Team eingerichtet; nach eigenen Angaben laufen bereits rund 200 Strafverfahren gegen in NRW ansässige Influencer – die neuen Datensätze noch nicht mitgerechnet.[^5] Auch andere Bundesländer wie Hamburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gehen inzwischen gezielt gegen Steuerhinterziehung in der Branche vor.

Wer keine Steuern zahlt, riskiert:

  • Hohe Nachzahlungen
  • Strafbefehle (ab etwa 18.000 Euro hinterzogener Steuer)
  • Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung

 

Betrug: Ein aktuelles Urteil

Im Juli 2025 wurde ein islamistischer Influencer wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt.

Der TikTok-Prediger „Abdelhamid“ (bürgerlich Dehran Asanov) hatte mit 37 Spendenaufrufen zwischen 2021 und Oktober 2024 fast 500.000 Euro gesammelt – angeblich für notleidende Kinder und humanitäre Projekte, unter anderem für Palästina.[^6] Nach eigenem Geständnis leitete er davon nur einen sehr geringen Teil tatsächlich weiter.[^7] Das Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn am 16. Juli 2025 (Az. 9 KLs 10/25) wegen gewerbsmäßigen Betrugs nach § 263 StGB zu drei Jahren Haft; seine mitangeklagte Partnerin erhielt eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten.[^8] Der Tatertrag von rund 496.000 Euro soll bei beiden eingezogen werden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Geld unter anderem für Autos, Luxusuhren und Bargeld ausgegeben wurde.[^9] Die Urteile waren zum Zeitpunkt der Verkündung noch nicht rechtskräftig.

 

Worauf Spender achten sollten – Warnsignale

  • Kein konkreter Empfänger wird genannt
  • Keine Belege über die Weiterleitung der Gelder
  • Undurchsichtige Kontoverbindungen
  • Druck wird aufgebaut („Jetzt schnell spenden!“)
  • Der Influencer verweigert Auskunft über die Mittelverwendung

Tipp: Lieber direkt an bekannte Organisationen wie UNICEF oder Ärzte ohne Grenzen spenden. Dort ist die Verwendung nachvollziehbar – und die Spende ist steuerlich absetzbar.

 

Was tun, wenn man bisher kein Gewerbe angemeldet hat?

Wer bisher keine Steuern gezahlt hat, sollte schnell handeln.

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist oft der einzige Weg, um einer Haftstrafe zu entgehen. Allerdings muss sie vollständig und rechtzeitig erfolgen – bevor die Steuerfahndung zuschlägt.

Wichtig: Eine Selbstanzeige sollte unbedingt mit einem Fachanwalt besprochen werden. Schon kleine Fehler können die Straffreiheit verhindern.

 

Fazit

Spenden sammeln als Influencer ist erlaubt – aber nur mit klaren Regeln. Wer diese Regeln ignoriert, riskiert nicht nur Geldstrafen, sondern auch seine Freiheit. Transparenz und Ehrlichkeit sind der beste Schutz.

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