Home LifestyleRatgeberBis zu 4.000 € Steuererstattung als Mieter – so geht’s

Bis zu 4.000 € Steuererstattung als Mieter – so geht’s

by info@deaf24.com

Viele Mieter wissen das nicht: Sie können jedes Jahr Hunderte oder sogar Tausende Euro vom Finanzamt zurückbekommen. Das geht mit der Steuererklärung. Besonders wichtig ist dabei ein Paragraf aus dem Steuerrecht: § 35a EStG.

 

Was ist das genau?

Das Finanzamt gibt Ihnen Geld zurück, wenn Sie bestimmte Kosten für Ihre Wohnung haben. Diese Kosten nennt man haushaltsnahe Dienstleistungen.

Sie können 20 Prozent dieser Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Das bedeutet: Sie müssen weniger Steuer zahlen. Oder Sie bekommen Geld zurück.

 

Welche Kosten können Sie absetzen?

Nicht alle Kosten aus der Nebenkostenabrechnung dürfen Sie absetzen. Nur diese Kosten sind wichtig:

  • Hausmeisterdienste – wenn jemand das Haus reinigt oder repariert
  • Gartenpflege – wenn jemand den Garten pflegt, Rasen mäht oder Hecken schneidet
  • Treppenhaus- und Gebäudereinigung – wenn jemand das Treppenhaus putzt
  • Winterdienst und Schneeräumen – wenn jemand Schnee und Eis beseitigt
  • Spielplatzreinigung
  • Laubentsorgung
  • Straßenreinigung vor Ihrem Haus

Diese Kosten müssen in Ihrer Nebenkostenabrechnung stehen.

 

Wie viel Geld bekommen Sie zurück?

Sie können bis zu 20.000 Euro an Lohn- und Fahrtkosten pro Jahr angeben.
Davon erhalten Sie 20 Prozent zurück.

Das bedeutet:

  • Maximal 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr
  • Beispiel: Stehen 2.000 Euro in Ihrer Abrechnung für diese Dienste → 400 Euro zurück vom Finanzamt

Die Rechnung ist einfach:
20% von 2.000 Euro = 400 Euro

 

Was brauchen Sie dafür?

Sie brauchen 3 Dinge:

1. Nebenkostenabrechnung

In Ihrer Nebenkostenabrechnung müssen die Kosten für die Dienste aufgeschrieben sein. Zum Beispiel:

  • Hausmeister: 800 Euro
  • Gartenpflege: 400 Euro
  • Winterdienst: 200 Euro

Diese Abrechnung bekommen Sie einmal im Jahr von Ihrem Vermieter.

 

2. Bescheinigung vom Vermieter

Manchmal steht in der Abrechnung nicht genau, wie viel Euro Lohn- und Fahrtkosten sind.
Dann brauchen Sie eine Bescheinigung nach § 35a EStG vom Vermieter.

Sie können diese Bescheinigung einfach beim Vermieter anfragen. Der Vermieter muss diese Bescheinigung ausstellen.

 

3. Steuererklärung mit Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“

Sie müssen eine Steuererklärung machen.
In der Steuererklärung gibt es eine Seite mit dem Namen: „Haushaltsnahe Aufwendungen“.
Dort tragen Sie die Kosten ein.

 

Wichtig: Diese Punkte müssen Sie wissen

Sie müssen die Dienste nicht selbst beauftragen

Es reicht, wenn Sie die Kosten über die Nebenkosten mitbezahlt haben.
Sie müssen den Hausmeister oder Gärtner nicht selbst angerufen haben.
Das ist sehr wichtig: Viele Mieter denken, sie müssen den Vertrag selbst machen. Das ist falsch.

 

Nur Lohn- und Fahrtkosten zählen

Sie können nur diese Kosten absetzen:

  • Arbeitskosten (Lohn für die Arbeiter)
  • Fahrtkosten (Fahrten zum Haus oder Garten)

Materialkosten dürfen Sie nicht absetzen.
Zum Beispiel:

  • Dünger für den Garten → nicht absetzbar
  • Reinigungsmittel → nicht absetzbar
  • Werkzeug → nicht absetzbar

Nur die Kosten für die Arbeit zählen.

 

Nur wer Einkommensteuer zahlt, bekommt Geld zurück

Wenn Sie keine Einkommensteuer zahlen, dann bekommen Sie auch kein Geld zurück.
Das Finanzamt kann Ihnen nur Geld zurückgeben, wenn Sie vorher Steuer gezahlt haben.

 

Die Dienste müssen von einem Dienstleister kommen

Die Arbeit muss von einer Firma oder von einem Gewerbetreibenden gemacht werden.
Sie können die Arbeit nicht von einem Freund oder Nachbarn machen lassen (ohne Rechnung).
Es muss eine offizielle Rechnung geben.

 

Wann müssen Sie die Steuererklärung machen?

Sie können die Steuererklärung für die letzten 4 Jahre nachholen.
Das bedeutet: Wenn Sie jetzt im Jahr 2026 leben, können Sie noch die Steuererklärung für 2022, 2023, 2024 und 2025 machen.

Je schneller Sie die Steuererklärung machen, desto schneller bekommen Sie das Geld zurück.

 

Beispiel aus der Praxis

Herr Müller wohnt in einer Wohnung in Nürnberg.
Er zahlt jeden Monat Nebenkosten.
Im Jahr bekommt er eine Nebenkostenabrechnung von seinem Vermieter.

In der Abrechnung steht:

  • Hausmeister: 600 Euro
  • Gartenpflege: 300 Euro
  • Winterdienst: 100 Euro

Insgesamt: 1.000 Euro

Herr Müller trägt diese 1.000 Euro in die Steuererklärung ein.
Das Finanzamt berechnet: 20% von 1.000 Euro = 200 Euro

Herr Müller bekommt 200 Euro zurück.

 

Wie finden Sie die Kosten in Ihrer Abrechnung?

Schauen Sie in Ihre Nebenkostenabrechnung. Suchen Sie nach diesen Worten:

  • Hausmeister
  • Gartenarbeit / Gartenpflege
  • Reinigung / Treppenhausreinigung
  • Winterdienst / Schneeräumen
  • Außenanlagen

Diese Kosten sind wichtig. Schreiben Sie die Euro-Beträge auf.

 

Was tun, wenn der Vermieter keine Bescheinigung gibt?

Manchmal gibt der Vermieter keine Bescheinigung. Dann können Sie:

  1. Den Vermieter noch einmal bitten
  2. Eine E-Mail schreiben (damit Sie einen Beweis haben)
  3. Wenn der Vermieter immer noch nicht antwortet: Die Steuerberaterin oder den Steuerberater fragen

Oft reicht auch die Nebenkostenabrechnung allein, wenn alle Kosten klar aufgeschrieben sind.

 

Tipps für mehr Geld zurück

  • Alle Jahre machen: Machen Sie jedes Jahr eine Steuererklärung.
  • Abrechnungen aufbewahren: Bewahren Sie alle Nebenkostenabrechnungen auf.
  • Steuerberater fragen: Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
  • Steuer-App benutzen: Es gibt viele Apps und Programme für die Steuererklärung. Diese helfen Ihnen beim Ausfüllen.

 

Warum kennen so wenig Mieter diesen Tipp?

Viele Mieter wissen nicht, dass sie dieses Geld bekommen können.
Viele denken: „Als Mieter bekomme ich nichts vom Finanzamt.“
Das ist falsch.

Viele Mieter haben das Geld schon verpennt.
Sie hätten Geld bekommen, aber sie haben keine Steuererklärung gemacht.

 

Teilen Sie diesen Tipp!

Dieser Tipp ist sehr wichtig.
Teilen Sie diesen Post mit Freunden und Familie.
Viele Menschen können dadurch Geld sparen.

 

Zusammenfassung in kurzer Form

FrageAntwort
FrageAntwort
Was kann ich absetzen?Hausmeister, Gartenpflege, Reinigung, Winterdienst
Wie viel bekomme ich zurück?20% der Kosten, maximal 4.000 Euro
Was brauche ich?Nebenkostenabrechnung, Bescheinigung, Steuererklärung
Muss ich den Dienst selbst beauftragen?Nein
Was zählt nicht?Materialkosten
Wer bekommt Geld?Nur wer Einkommensteuer zahlt

 

Fazit

Als Mieter können Sie bis zu 4.000 Euro Steuererstattung pro Jahr bekommen.
Das geht mit § 35a EStG.
Sie brauchen nur Ihre Nebenkostenabrechnung und eine Steuererklärung.

Machen Sie Ihre Steuererklärung.
Holen Sie sich Ihr Geld zurück.
Dieser Tipp kostet Sie nichts – aber er bringt Ihnen Geld.

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