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SH-Gehörlosengeld abgelehnt: Deaf24 hatte es vorausgesehen

by info@deaf24.com

Kiel – Das Landesgehörlosengeld in Schleswig-Holstein ist vorerst gescheitert. Am 3. September 2026 hat der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags den Gesetzentwurf des SSW abgelehnt. CDU und Grüne stimmten gegen den Entwurf.

Besonders umstritten: Eine mündliche Anhörung wurde ebenso abgelehnt wie ein kleineres Fachgespräch mit betroffenen Menschen. Das kritisiert der SSW deutlich.

Für Deaf24 kommt die Entscheidung allerdings nicht überraschend.

Wir hatten bereits früher darauf hingewiesen: Die politische Durchsetzung eines Landesgehörlosengeldes wird schwierig, wenn die Argumente nicht ausreichend konkret, nachvollziehbar und finanziell gut begründet sind.

 

Der SSW wollte 350 Euro im Monat

Der SSW hatte einen eigenen Gesetzentwurf für ein Landesgehörlosengeld eingebracht.

Vorgesehen waren:

  • 350 Euro monatlich für Erwachsene
  • 250 Euro monatlich für Kinder und Jugendliche

Das Geld sollte als pauschaler Nachteilsausgleich für behinderungsbedingte Mehraufwendungen im Alltag dienen. Der Gesetzentwurf sah außerdem vor, dass das Geld unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt wird.

Grundsätzlich ist die Forderung nachvollziehbar.

Taube Menschen haben im Alltag zusätzliche Barrieren. Die entscheidende politische Frage ist aber:

Welche zusätzlichen Kosten entstehen konkret – und welche davon werden durch bestehende Leistungen noch nicht abgedeckt?

Genau hier muss ein Konzept besonders stark sein.

 

CDU und Grüne: zu teuer?

Der SSW berichtet in seiner Pressemitteilung, dass die Koalitionsfraktionen sinngemäß argumentiert hätten, die Forderung sei zwar verständlich, angesichts der knappen Haushaltsmittel aber nicht finanzierbar.

Das ist ein wichtiger Punkt.

Die Aussage der LV-SH-Vorständin, CDU und Grüne hätten ohne Begründung abgelehnt, muss deshalb von der veröffentlichten SSW-Darstellung unterschieden werden.

Eine Begründung zur Haushaltslage wird vom SSW ausdrücklich genannt.

Ob diese Begründung politisch überzeugt, ist eine andere Frage.

 

„Begehrlichkeiten“ – ein unglückliches Wort?

Der SSW kritisiert besonders den Begriff „Begehrlichkeiten“.

Nach seiner Darstellung wurde sinngemäß gesagt, die Wünsche der Betroffenen seien verständlich, aber wegen der knappen Kassen nicht finanzierbar.

Der SSW hält diese Formulierung für falsch.

Denn ein Landesgehörlosengeld soll nach seinem Gesetzentwurf kein Geschenk sein. Es soll ein Nachteilsausgleich sein.

Darüber kann man politisch streiten.

Aber genau deshalb müssen die Argumente besonders gut sein.

 

Hier beginnt die Verantwortung des Gehörlosen-Verbands

Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein und die Arbeitsgruppe „Gehörlosengeld in Schleswig-Holstein“ haben sich seit längerer Zeit für ein Landesgehörlosengeld eingesetzt.

Noch im Juni 2026 berichtete der Verband von einem Gespräch mit der CDU-Fraktion. Der Verband bezeichnete den Austausch damals als offen und konstruktiv.

Auch die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag wurde vom Verband ausdrücklich begrüßt. Das Ziel war klar: ein Landesgehörlosengeld für Schleswig-Holstein.

Doch jetzt ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Deshalb muss man auch innerhalb der Gehörlosenvertretung kritisch fragen:

Waren die bisherigen politischen Argumente wirklich stark genug?

 

Motorschaden, Telefonkosten, Dunstabzugshaube, Lichtsignale und andere Beispiele

Deaf24 hatte bereits früher bestimmte Argumente und Beispiele kritisch hinterfragt.

Genannt wurden unter anderem Motorschäden, Telefonkosten, Probleme mit der Dunstabzugshaube, fehlende Lichtsignale und weitere Beispiele.

Solche Beispiele können zwar mögliche Nachteile im Alltag beschreiben. Aber politisch reicht das allein nicht.

Es muss erklärt werden:

Wie häufig passiert das? Welche konkreten Kosten entstehen? Welche technischen Lösungen gibt es? Welche Kosten bleiben trotz dieser Lösungen tatsächlich bei tauben Menschen hängen?

Genau diese Fragen sind wichtig, wenn ein Gesetz mit mehreren Millionen Euro jährlichen Ausgaben begründet werden soll.

 

Auch bei Dolmetschkosten muss genauer hingeschaut werden

Ein weiteres Argument betrifft die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher.

Natürlich können Dolmetschleistungen für taube Menschen eine wichtige zusätzliche Unterstützung sein.

Aber in verschiedenen Lebensbereichen bestehen bereits gesetzliche Regelungen und Leistungssysteme zur Finanzierung notwendiger Dolmetschleistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Leistungen über ein Persönliches Budget organisiert werden.

Deshalb muss ein überzeugendes Konzept genau zeigen:

Welche Kosten bleiben trotz bestehender Leistungen ungedeckt?

Und:

Welche zusätzlichen Kosten soll das Landesgehörlosengeld konkret ausgleichen?

Das ist keine Ablehnung eines Gehörlosengeldes.

Im Gegenteil.

Es ist die Forderung nach einer besseren Begründung.

 

Ein Gehörlosengeld braucht mehr als politische Forderungen

Deaf24 unterstützt grundsätzlich den Gedanken eines Nachteilsausgleichs für taube Menschen.

Aber eine politische Forderung muss mehr sein als:

„Wir brauchen Geld, weil wir Nachteile haben.“

Für eine Mehrheit im Parlament braucht es:

  • konkrete Beispiele,
  • belastbare Zahlen,
  • nachvollziehbare Kosten,
  • eine klare Abgrenzung zu bereits bestehenden Leistungen,
  • eine solide Finanzierung,
  • und eine politische Strategie.

Nur dann kann man CDU und Grüne oder andere Fraktionen wirklich unter Druck setzen.

 

Und dann ist da noch die Kommunikation

Deaf24 hat über die Entwicklung zum Landesgehörlosengeld berichtet und dabei auch die Argumentation des Gehörlosen-Verbands kritisch hinterfragt.

Nach eigener Erfahrung wurde Deaf24 vom Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein auf Instagram blockiert.

Damit ist ein öffentlicher Austausch nicht mehr möglich.

Das ist gerade bei einem politischen Thema problematisch.

Kritische Fragen sollten nicht automatisch als Angriff verstanden werden.

Kritik kann helfen, ein Konzept besser zu machen.

 

Jetzt reicht „weiter kämpfen“ nicht

Der SSW schreibt, dass die Sache für ihn nicht erledigt sei und man weiter für ein Landesgehörlosengeld kämpfen werde.

Das ist politisch verständlich.

Aber aus Sicht von Deaf24 sollte der nächste Schritt anders aussehen:

Nicht einfach weiterkämpfen. Sondern besser argumentieren.

Die bisherigen Konzepte müssen kritisch überprüft werden.

Welche Argumente waren überzeugend?

Welche waren zu pauschal?

Welche Zahlen fehlen?

Welche Kosten werden bereits durch andere Leistungen übernommen?

Und welche tatsächlichen Mehrkosten bleiben bei tauben Menschen übrig?

Erst wenn diese Fragen sauber beantwortet sind, kann ein neuer politischer Anlauf stärker werden.

 

Die Warnung von Deaf24 war richtig

Die Ablehnung zeigt:

Ein gutes Anliegen allein reicht im Parlament nicht aus.

Das Thema Landesgehörlosengeld ist damit nicht automatisch vom Tisch. Aber der nächste Anlauf muss besser vorbereitet werden.

CDU und Grüne müssen ihre politische Entscheidung erklären und sich der Diskussion stellen.

Gleichzeitig muss sich aber auch die Gehörlosenvertretung selbstkritisch fragen, ob ihre bisherigen Argumente und Konzepte stark genug waren.

Denn politische Mehrheiten gewinnt man nicht allein durch Forderungen.

Man gewinnt sie durch gute Argumente, belastbare Fakten und eine überzeugende Strategie.

Die entscheidende Frage lautet:

Werden beim nächsten Anlauf die Argumente verbessert – oder werden einfach die bisherigen Forderungen wiederholt?

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