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Minijob in der Rente: Was ändert sich ab 2025?

by info@deaf24.com

Ab 2025 gibt es neue Regeln für Minijobs. Die Verdienstgrenze wird höher. Es gibt auch neue Regeln, wie man Minijobs und Rente kombinieren kann. Die Regeln hängen davon ab, welche Rente man bekommt.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine Arbeit, bei der man nur bis zu einer bestimmten Grenze verdienen darf, ohne Steuern oder Sozialabgaben zu zahlen. Für Rentner ist ein Minijob oft eine gute Möglichkeit, neben der Rente etwas dazuzuverdienen.

Wichtige Änderungen ab 2025

  1. Neue Verdienstgrenze:
    Ab 2025 darf man bis zu 556 Euro im Monat verdienen. Bisher lag die Grenze bei 538 Euro. Der Grund dafür ist der steigende Mindestlohn, der auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht wird.
  2. Berechnung der Grenze:
    Die Grenze für Minijobs wird so berechnet:
    Mindestlohn × 130 ÷ 3 = monatliche Höchstgrenze
    Bei 12,82 Euro Mindestlohn ergibt das 556 Euro.

Minijob und Rente – Was ist erlaubt?

Altersrente:

  • Wer die normale Altersrente bekommt, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Es gibt keine Einschränkungen.

Erwerbsminderungsrente:

  • Teilweise Erwerbsminderung: Man darf 2025 bis zu 39.322,50 Euro pro Jahr verdienen.
  • Volle Erwerbsminderung: Die Grenze liegt bei 19.661,25 Euro pro Jahr.

Hinterbliebenenrente:

  • Hier gilt ein monatlicher Freibetrag von 1.038,05 Euro. Überschreitet man diesen Betrag, wird die Hinterbliebenenrente gekürzt.

Mehrere Minijobs gleichzeitig

  • Man kann mehrere Minijobs haben, aber zusammen dürfen sie nicht über 556 Euro im Monat liegen.
  • Überschreitet man diese Grenze, wird man sozialversicherungspflichtig.

Welche Vorteile hat ein Minijob?

  • Keine Steuern und keine Sozialabgaben.
  • Zusätzlicher Verdienst ohne Kürzung der Altersrente.
  • Flexibilität: Man kann die Arbeitszeit oft selbst einteilen.

Was muss man beachten?

  • Die Hinzuverdienstgrenzen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Rente man bekommt.
  • Wer einen Minijob mit einer selbstständigen Tätigkeit kombiniert, sollte die Regeln genau prüfen.

Zusammenfassung:
2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro angehoben. Rentner mit Altersrente profitieren besonders, da sie unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Wer eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente bekommt, sollte die jeweiligen Grenzen beachten. Minijobs bleiben eine attraktive Möglichkeit, das Einkommen im Ruhestand zu verbessern.

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