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Schwerbehinderung: Auch das zahlt der Staat extra dazu

by info@deaf24.com

Menschen mit einer Schwerbehinderung stehen vor vielen Herausforderungen im täglichen Leben und im Berufsalltag. Um diese Schwierigkeiten auszugleichen, bietet der Staat verschiedene Hilfen, Vergünstigungen und Unterstützungen an. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Menschen mit Schwerbehinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. In diesem Artikel erklären wir ausführlich die wichtigsten Leistungen und Rechte, die Betroffene in Anspruch nehmen können.

1. Was bedeutet Schwerbehinderung und wie wird sie festgestellt?

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für mindestens sechs Monate erheblich einschränkt. Diese Einschränkungen können in verschiedenen Lebensbereichen auftreten, wie zum Beispiel beim Arbeiten, beim Lernen oder im täglichen Alltag.

Grad der Behinderung (GdB):
Der Grad der Behinderung wird in Deutschland in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Ein höherer GdB bedeutet eine stärkere Beeinträchtigung. Personen mit einem GdB von 50 oder mehr gelten als schwerbehindert und erhalten einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen verschiedene Rechte und Vergünstigungen gewährt.

2. Feststellung und Beantragung des Grad der Behinderung (GdB)

Antragsstellung:
Um den GdB feststellen zu lassen, muss ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Es ist wichtig, alle relevanten medizinischen Unterlagen beizufügen, wie ärztliche Gutachten, Krankenhausberichte und Diagnosen. Diese Dokumente helfen den Gutachtern, den Grad der Behinderung genau zu bestimmen.

Unterstützung durch Ärzte:
Ärzte, die den Antragsteller behandeln, können von der Schweigepflicht entbunden werden, damit sie direkt mit dem Versorgungsamt kommunizieren können. Dies erleichtert die Bearbeitung des Antrags und sorgt für eine genauere Einschätzung der Beeinträchtigung.

Überprüfung des GdB:
Der festgestellte GdB kann angepasst werden, wenn sich der Gesundheitszustand des Betroffenen verbessert oder verschlechtert. Es ist daher wichtig, regelmäßig den GdB überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Unterstützungen immer dem aktuellen Bedarf entsprechen.

3. Welche Rechte bietet der Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis ist ein wichtiges Dokument, das den Grad der Behinderung (GdB) und spezielle Merkzeichen enthält. Diese Merkzeichen stehen für bestimmte Rechte und Vergünstigungen, die den Alltag erleichtern können.

Wichtige Merkzeichen:

  • G (Gehbehinderung): Eingeschränkte Bewegungsfähigkeit.
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung): Stärkere Einschränkung der Bewegungsfähigkeit.
  • Bl (Blindheit): Sichtbehinderung.
  • Gl (Gehörlosigkeit): Schwerhörigkeit oder Taubheit.
  • TBl (Taubblindheit): Kombination aus Blindheit und Taubheit.
  • H (Hilflosigkeit): Vollständige Abhängigkeit von Hilfe im Alltag.
  • B (Begleitperson): Anspruch, eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen.
  • RF (Rundfunkbeitrag): Ermäßigung bei den Rundfunkgebühren.
  • VB (Versorgungsberechtigt): Anspruch auf bestimmte Versorgungsleistungen.
  • EB (Entschädigungsberechtigt): Anspruch auf Entschädigungen.
  • 1 Kl (1. Klasse): Anspruch auf Beförderung in der ersten Klasse im öffentlichen Verkehr.
  • HS (Hochgradig sehbehindert): Sehr starke Sehbehinderung.
  • T (Sonderfahrdienst): Nutzung spezieller Fahrdienste.

Nutzung des Ausweises:
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Betroffene öffentliche Verkehrsmittel günstiger oder sogar kostenlos nutzen. Außerdem erhalten sie Ermäßigungen bei verschiedenen Dienstleistungen und Einrichtungen, wie zum Beispiel im Freizeitbereich oder bei der Nutzung von Kinos und Theatern.

4. Finanzielle Hilfen und Leistungen bei Schwerbehinderung im Überblick

Der Staat bietet verschiedene finanzielle Unterstützungen für Menschen mit Schwerbehinderung an, um die zusätzlichen Kosten, die durch die Behinderung entstehen, zu decken.

Blindengeld und Gehörlosengeld:

  • Blindengeld:
    Menschen mit dem Merkzeichen „Bl“ erhalten monatlich zwischen 300 und 800 Euro, abhängig vom Bundesland. Dieses Geld ist einkommensunabhängig und soll die Lebensqualität verbessern.
  • Gehörlosengeld:
    In Bundesländern wie Bayern und Berlin gibt es das Gehörlosengeld, das zwischen 77 und 130 Euro monatlich beträgt. Es hilft, zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel für Gebärdensprachdolmetscher, zu decken.

Persönliches Budget:

Das persönliche Budget ermöglicht es Menschen mit Behinderung, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Unterstützung finanzieren möchten. Anstatt Sachleistungen zu erhalten, bekommen sie Geld, das sie flexibel einsetzen können. Das Budget liegt zwischen 200 und 800 Euro monatlich, je nach individuellem Bedarf. Anträge können bei Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder Sozialämtern gestellt werden.

5. Steuerliche Vorteile für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Schwerbehinderung können verschiedene steuerliche Vorteile nutzen, um ihre finanzielle Belastung zu reduzieren.

Behinderten-Pauschbetrag:

Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein fester Betrag, den Menschen mit Behinderung in ihrer Steuererklärung ansetzen können. Die Höhe hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab:

GdBPauschbetrag
20384 €
30620 €
40860 €
501.140 €
601.440 €
701.780 €
802.120 €
902.460 €
1002.840 €
H, Bl, TBl7.400 €

Außergewöhnliche Belastungen:

Kosten, die den Pauschbetrag übersteigen, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören:

  • Medizinische Hilfsmittel: Prothesen, Rollstühle und andere notwendige Geräte.
  • Barrierefreier Wohnungsumbau: Kosten für den Einbau von Treppenliften oder die Anpassung von Bädern.
  • Fahrtkosten: Kosten für Fahrten zu Ärzten oder Therapien.
  • Betreuungskosten: Zusätzliche Betreuung, die aufgrund der Behinderung notwendig ist.

Fahrtkostenpauschale:

Menschen mit bestimmten Merkzeichen, wie „aG“, „Bl“ oder „H“, können eine Pauschale von 4.500 Euro für Fahrtkosten geltend machen. Bei einem GdB von mindestens 70 beträgt die Pauschale 900 Euro.

6. Unterstützung bei Wohnen und Mobilität

Der Staat bietet verschiedene Unterstützungen an, um das Wohnen und die Mobilität für Menschen mit Schwerbehinderung zu erleichtern.

Barrierefreies Wohnen:

Um das Zuhause an die Bedürfnisse anzupassen, gibt es staatliche Zuschüsse für den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Förderfähig sind unter anderem:

  • Treppenlifte: Erleichtern das Überwinden von Treppen.
  • Barrierefreie Küchen und Bäder: Anpassung der Räume für leichtere Nutzung.
  • Verbreiterung von Türen und Zugängen: Erleichtert den Zugang von Rollstühlen.

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Wenn mehrere Personen im Haushalt Anspruch auf Unterstützung haben, können höhere Zuschüsse beantragt werden.

Vergünstigungen für Fahrzeuge:

Menschen mit Behinderung können finanzielle Hilfen für den Kauf oder den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs erhalten. Besonders profitieren Personen mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (Blindheit), da sie von der Kfz-Steuer vollständig befreit sind. Zudem können Zuschüsse für den Umbau des Fahrzeugs, wie Handgas-Bremssysteme oder Rollstuhl-Ladesysteme, beantragt werden. Diese Zuschüsse variieren je nach Bedarf und werden meist über die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt gewährt.

Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr:

Mit dem Schwerbehindertenausweis und einer jährlichen Wertmarke (zwischen 46 und 91 Euro) können Betroffene öffentliche Verkehrsmittel kostenlos oder stark vergünstigt nutzen. Zusätzlich erlaubt das Merkzeichen „B“ die kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson. Einige Verkehrsbetriebe bieten zudem spezielle Hilfsdienste, wie Assistenz beim Ein- und Aussteigen, an.

7. Vorteile im Bildungs- und Berufsleben

Menschen mit Schwerbehinderung haben auch im Bildungs- und Berufsleben besondere Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten.

Bildung:

Im Bildungsbereich können Menschen mit Behinderung verschiedene Nachteilsausgleiche erhalten, um ihre Lernbedingungen zu verbessern. Dazu gehören:

  • Verlängerte Prüfungszeiten: Mehr Zeit für Prüfungen, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln: Nutzung von speziellen Geräten oder Software zur Unterstützung beim Lernen.
  • Spezielle Lernmaterialien: Angepasste Materialien, die den Lernprozess erleichtern.

Studierende mit Behinderung können zudem finanzielle Unterstützung durch BAföG-Nachteilsausgleiche beantragen, um zusätzliche Kosten, die durch die Behinderung entstehen, zu decken.

Beruf:

Im Berufsleben genießen schwerbehinderte Arbeitnehmer besondere Rechte, die ihre Integration und den Schutz vor Benachteiligung sicherstellen:

  • Zusätzliche Urlaubstage: Anspruch auf bis zu fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
  • Kündigungsschutz: Erhöhter Schutz vor Kündigungen, um Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten.
  • Zuschüsse für barrierefreie Arbeitsplätze: Arbeitgeber können finanzielle Unterstützung für die Anpassung des Arbeitsplatzes erhalten, wie z.B. für ergonomische Arbeitsmittel oder technische Hilfsmittel.

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Personen zu besetzen. Falls diese Quote nicht erfüllt wird, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, deren Höhe von der Anzahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze abhängt.

8. Sonstige Vergünstigungen und Befreiungen

Neben den genannten Leistungen gibt es weitere Vergünstigungen und Befreiungen, die Menschen mit Schwerbehinderung zugutekommen.

Rundfunkgebühren:

Mit dem Merkzeichen „RF“ können die monatlichen Rundfunkgebühren auf 5,83 Euro reduziert werden. Anträge dafür können direkt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestellt werden.

Telefonkosten:

Menschen mit einem GdB von 90 oder mehr sowie bestimmten Merkzeichen können bei der Deutschen Telekom den Sozialtarif beantragen. Dieser Tarif reduziert die monatlichen Telefonkosten erheblich und erleichtert die Kommunikation.

9. Beratungsstellen und Unterstützung

Es gibt verschiedene Stellen, die Menschen mit Schwerbehinderung beraten und unterstützen:

  • Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB):
    Die EUTB bietet kostenlose Beratung zu Rechten und Leistungen. Sie hilft bei der Antragstellung und informiert über die Zuständigkeiten der verschiedenen Leistungsträger.
  • Integrationsämter:
    Diese Ämter beraten zu arbeitsrechtlichen Fragen und unterstützen bei der Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze. Zudem gewähren sie finanzielle Hilfen für notwendige Anpassungen.
  • Agentur für Arbeit:
    Die Agentur für Arbeit ist Ansprechpartner für berufliche Eingliederung, Umschulungen und Arbeitsassistenz. Sie informiert auch über Gleichstellungsanträge für Menschen mit einem GdB von mindestens 30.

Fazit

Menschen mit Schwerbehinderung haben viele Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten, die ihnen helfen, ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu führen. Es lohnt sich, diese Hilfen aktiv zu nutzen und sich bei Bedarf an Beratungsstellen zu wenden. Mit den richtigen Unterstützungen können viele alltägliche Herausforderungen gemeistert werden, sodass eine vollwertige Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben möglich wird.

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