Viele Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis wissen nicht, dass sie bei der Kfz-Steuer Geld sparen können – oder sogar gar keine Steuer zahlen müssen. Aber nicht jeder Mensch mit einem Ausweis bekommt automatisch eine Befreiung.
In diesem Beitrag erklären wir sehr einfach und Schritt für Schritt, wann Sie keine Kfz-Steuer zahlen müssen, wann Sie nur die Hälfte zahlen und was Sie dabei beachten müssen. Dieser Text hilft besonders gehörlosen Menschen, sich besser zurechtzufinden.
1. Wer muss keine Kfz-Steuer zahlen?
Sie müssen gar keine Kfz-Steuer zahlen, wenn:
- Sie eine anerkannte Schwerbehinderung haben,
- und in Ihrem Schwerbehindertenausweis eines dieser drei Merkzeichen steht:
- H = Hilflos
- Bl = Blind
- aG = außergewöhnlich gehbehindert
Diese drei Merkzeichen zeigen, dass die Behinderung sehr stark ist. Nur wenn eines dieser drei Buchstaben im Ausweis steht, bekommen Sie die volle Befreiung von der Kfz-Steuer.
2. Gilt das für alle Autos?
Nein. Sie können nur für ein Auto die Steuerbefreiung bekommen. Wenn Sie zwei Autos besitzen, dann müssen Sie für das zweite Auto die Steuer ganz normal bezahlen.
Wichtig:
Das Steuerfrei-Auto dürfen nur Sie selbst benutzen. Ihre Familie oder Freunde dürfen das Auto nicht für sich selbst verwenden.
Wenn jemand anderes das Auto für Sie benutzt (zum Beispiel: Einkaufen für Sie), dann ist das erlaubt.
3. Wer muss nur die Hälfte der Kfz-Steuer zahlen?
Sie zahlen nur 50 % (die Hälfte) der Steuer, wenn:
- Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen,
- und eines dieser Merkzeichen im Ausweis steht:
- G = Gehbehindert
- Gl = Gehörlos
Zusätzlich muss der Ausweis orangefarben sein (nicht grün!).
Auch hier gilt: Nur ein Auto ist möglich.
4. Automatische Befreiung? Nein! Sie müssen einen Antrag stellen
Auch wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie die Steuervergünstigung nicht automatisch.
Sie müssen einen Antrag stellen, und zwar:
- beim Hauptzollamt (das ist die Behörde für die Kfz-Steuer),
- oder bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs (Zulassungsstelle).
- Oder ganz einfach online über die Website vom Zoll:
www.zoll.de
Ohne Antrag bekommen Sie keine Ermäßigung oder Befreiung.
Alternative: Kostenlos mit Bus und Bahn fahren
Wenn Sie das Merkzeichen G oder Gl haben, können Sie sich entscheiden:
- Entweder Sie zahlen nur die Hälfte der Kfz-Steuer,
- oder Sie fahren kostenlos mit dem öffentlichen Nahverkehr (Bus, Bahn, Straßenbahn).
Für das kostenlose Fahren brauchen Sie eine Wertmarke in Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Wichtig: Sie dürfen nur eines von beiden nutzen, nicht beides!
Sonderregel für alte Befreiungen (Bestandsschutz)
Wenn Sie schon vor dem 31. Mai 1979 eine Befreiung von der Kfz-Steuer hatten, dann bleibt diese erhalten, auch wenn Sie heute die Bedingungen nicht mehr erfüllen.
Das nennt man Bestandsschutz.
Bedingung: Sie müssen damals schon eine Schwerbehinderung gehabt haben oder mindestens 50 % erwerbsunfähig gewesen sein – zum Beispiel als Kriegsversehrter.
Nur für den Eigengebrauch erlaubt
Sie dürfen die Steuervergünstigung nur nutzen, wenn Sie das Auto für sich selbst verwenden.
Verboten ist zum Beispiel:
- Das Auto wird für Fahrten anderer Personen genutzt (zum Beispiel Urlaub von Familienmitgliedern).
- Das Auto wird für gewerbliche Zwecke benutzt (zum Beispiel Taxi fahren oder Waren transportieren).
Erlaubt ist zum Beispiel:
- Ihr Neffe fährt Sie zum Arzt.
- Ihr Partner bringt Sie zur Arbeit.
- Jemand kauft für Sie ein.
Aber: Sobald jemand das Auto für sich selbst benutzt, verlieren Sie die Steuervergünstigung.
Vorsicht: Steuerhinterziehung bei Missbrauch
Wenn das Auto nicht korrekt genutzt wird, kann das ernste Folgen haben:
- Sie verlieren die Steuerbefreiung oder Ermäßigung,
- und es gilt als Steuerhinterziehung – das ist eine Straftat!
Die Strafe kann hoch sein:
Wenn Sie zum Beispiel mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe bekommen, gelten Sie als vorbestraft.
Also: Niemals anderen das Auto überlassen, wenn sie es nicht für Sie fahren!
Fazit: Holen Sie sich, was Ihnen zusteht – aber richtig!
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit den richtigen Merkzeichen haben, können Sie viel Geld bei der Kfz-Steuer sparen – oder sogar gar nichts zahlen.
Aber:
Nur mit Antrag und nur für den Eigengebrauch!
Nutzen Sie Ihr Recht, aber achten Sie darauf, keine Fehler zu machen.

