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Gehörloser bekommt Bußgeld trotz EU-Ausweis

by info@deaf24.com

Ein gehörloser Mann erlebte in Schweinfurt eine große Ungerechtigkeit. Obwohl er einen gültigen französischen Schwerbehinderten-Parkausweis besitzt, bekam er ein Bußgeld von der Stadt. Dabei darf er in anderen deutschen Städten ganz normal mit diesem Ausweis auf Behindertenparkplätzen parken.

Der Fall wirft viele Fragen auf: Darf Schweinfurt das einfach verbieten? Wird der Gehörlose hier diskriminiert?

Der Gehörlose besitzt einen offiziellen Parkausweis aus Frankreich.
Der Name des Ausweises lautet: Carte Mobilité Inclusion.
Er ist in Frankreich ausgestellt und berechtigt dort Menschen mit Behinderung, auf speziellen Parkplätzen zu parken – genau wie der deutsche blaue EU-Schwerbehindertenausweis.

Dieser französische Parkausweis ist ein EU-weit gültiger Nachweis, also auch in Deutschland anerkannt.

Bußgeld trotz gültigem Ausweis

Der Gehörlose parkte mit seinem Ausweis auf einem Schwerbehindertenparkplatz in Schweinfurt.
Kurze Zeit später bekam er ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.

Die Begründung der Stadt: Der Ausweis sei nicht gültig in Deutschland, weil er nicht dem deutschen Muster entspricht.

Der Betroffene ließ das nicht auf sich sitzen.
Er ging sofort zur Verkehrsüberwachung der Stadt Schweinfurt und erklärte die Situation.
Er zeigte seinen Parkausweis und erklärte, dass dieser in anderen Städten in Deutschland problemlos anerkannt wird.

Doch Schweinfurt lehnte den Widerspruch ab.
Die Begründung: Der französische Ausweis sei kein offizieller Schwerbehindertenparkausweis für Deutschland.

Darf die Stadt Schweinfurt das Parken verbieten?

Diese Frage ist wichtig. Denn:
In der Europäischen Union (EU) gibt es ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung.
Das bedeutet:
Ein Mensch mit einem gültigen EU-Schwerbehindertenausweis – egal ob aus Frankreich, Deutschland oder einem anderen EU-Land – darf in allen EU-Staaten auf Behindertenparkplätzen parken.

Der französische Ausweis Carte Mobilité Inclusion gehört zu diesen offiziell anerkannten EU-Ausweisen.
Andere deutsche Städte akzeptieren diesen Ausweis ohne Probleme – nur die Stadt Schweinfurt nicht.

Das Verhalten der Stadt widerspricht EU-Recht und könnte als Diskriminierung von ausländischen Menschen mit Behinderung angesehen werden.

Fazit: Diskriminierung und Rechtsunsicherheit für Gehörlose

Die Stadt Schweinfurt hat einen Fehler gemacht:
Sie hat einem Gehörlosen mit gültigem französischem Parkausweis das Parken verboten und ein Bußgeld ausgestellt – obwohl das nach EU-Recht erlaubt ist.

Diese Entscheidung ist diskriminierend und nicht gerecht.

Deaf24 fordert:

  • Die Stadt Schweinfurt soll den Bußgeldbescheid zurücknehmen.
  • Die Stadt muss ihre Mitarbeitenden besser über EU-Recht informieren.
  • Menschen mit Behinderung aus anderen EU-Ländern dürfen nicht benachteiligt werden.

Wenn du möchtest, kann ich zusätzlich eine juristische Einschätzung in einfacher Sprache oder eine Vorlage für eine Beschwerde an das Bürgerbüro oder Ordnungsamt Schweinfurt vorbereiten. Sag einfach Bescheid.

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