In Schleswig-Holstein gibt es eine wichtige politische Diskussion. Es geht um die Einführung eines Gehörlosengeldes. Viele gehörlose Menschen warten schon lange auf diese Unterstützung.
Bis heute erhalten gehörlose Menschen in Schleswig-Holstein kein eigenes Gehörlosengeld. Andere Bundesländer zahlen bereits eine monatliche Leistung als Nachteilsausgleich. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) möchte das nun ändern.
Am 4. Juni 2026 hat die SSW-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Der Entwurf trägt die Drucksache 20/4515. Ziel ist ein Gehörlosengeld von 350 Euro im Monat für Erwachsene und 250 Euro für Kinder und Jugendliche. Die Leistung soll unabhängig vom Einkommen oder Vermögen gezahlt werden. (landtag.ltsh.de)
Doch wie sind die Chancen? Welche Parteien unterstützen den Vorschlag? Und welche Schritte sind notwendig, bevor überhaupt abgestimmt werden kann?
Was ist das Gehörlosengeld?
Das Gehörlosengeld ist ein finanzieller Nachteilsausgleich.
Gehörlose Menschen haben im Alltag oft zusätzliche Kosten. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kommunikation
- technische Hilfsmittel
- Fahrten
- Assistenz
- besondere Informationsangebote
- Kosten, die nicht vollständig von Krankenkassen oder Behörden übernommen werden
Das Geld soll diese zusätzlichen Belastungen teilweise ausgleichen.
Es handelt sich nicht um Sozialhilfe. Deshalb soll das Gehörlosengeld unabhängig vom Einkommen gezahlt werden.
Was fordert der SSW?
Der SSW möchte ein eigenes Landesgesetz schaffen.
Der Gesetzentwurf sieht vor:
- 350 Euro monatlich für gehörlose Erwachsene
- 250 Euro monatlich für minderjährige Berechtigte
- keine Einkommensprüfung
- keine Vermögensprüfung
- Orientierung am bestehenden Blindengeld in Schleswig-Holstein
Der SSW begründet den Vorschlag damit, dass gehörlose Menschen jeden Tag Barrieren erleben. Das Gehörlosengeld soll deshalb ein Zeichen für mehr Teilhabe und Gleichberechtigung sein. (landtag.ltsh.de)
Warum gibt es Kritik?
Die Landesregierung verweist bisher vor allem auf die schwierige Haushaltslage.
Dabei werden mehrere Argumente genannt:
- Der Landeshaushalt sei stark belastet.
- Neue dauerhafte Leistungen müssten finanziert werden.
- Bereits bestehende Hilfen würden viele Bedarfe abdecken.
- Geld allein beseitige keine Barrieren.
- Andere Unterstützungsangebote seien ebenfalls wichtig.
Verbände der Gehörlosen sehen das anders.
Sie betonen:
- Gehörlose haben dauerhafte Mehrkosten.
- Das Gehörlosengeld ist ein Nachteilsausgleich.
- Blindengeld wird bereits gezahlt.
- Deshalb sollte auch ein Gehörlosengeld möglich sein.
Die Diskussion dreht sich deshalb sowohl um Geld als auch um die Frage der Gleichbehandlung.
Welche Rolle spielt der Sozialausschuss?
Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs beginnt das parlamentarische Verfahren.
Dabei spielt der Sozialausschuss eine zentrale Rolle.
Der Ausschuss prüft:
- den Gesetzentwurf
- mögliche Änderungen
- finanzielle Auswirkungen
- Stellungnahmen von Verbänden
- rechtliche Fragen
Der Ausschuss entscheidet jedoch nicht allein.
Er gibt später eine Empfehlung an den Landtag.
Erst danach entscheidet das Parlament.
Welche Schritte folgen jetzt?
Bis aus dem Gesetzentwurf ein Gesetz werden kann, sind mehrere Schritte notwendig.
1. Überweisung an den Sozialausschuss
Der Landtag hat den Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss überwiesen.
2. Beratungen
Die Abgeordneten beschäftigen sich ausführlich mit dem Inhalt.
Dabei können Änderungsanträge gestellt werden.
3. Anhörungen
Verbände und Fachleute können eingeladen werden.
Sie schildern ihre Erfahrungen und geben Empfehlungen.
4. Ausschussbericht
Am Ende erstellt der Sozialausschuss eine Beschlussempfehlung.
Diese wird dem Landtag vorgelegt.
5. Zweite Lesung
Im Landtag wird erneut über den Gesetzentwurf diskutiert.
6. Schlussabstimmung
Erst danach stimmen die Abgeordneten endgültig über das Gesetz ab.
Wie stehen die Parteien?
SSW
Der SSW ist Initiator des Gesetzentwurfs.
Die Partei fordert seit Jahren ein Gehörlosengeld.
CDU
Die CDU bildet gemeinsam mit den Grünen die Landesregierung.
Bislang gibt es keine Zustimmung zum Gesetzentwurf des SSW.
Die Landesregierung verweist vor allem auf finanzielle Belastungen. Eine ausdrückliche Unterstützung der Vorlage ist bisher nicht bekannt. (landtag.ltsh.de)
Bündnis 90/Die Grünen
Auch von den Grünen liegt bisher keine Zustimmung zum Gesetzentwurf vor.
Die Regierungskoalition hat bislang keinen eigenen Gesetzentwurf angekündigt.
SPD
Die SPD hat sich bisher nicht eindeutig auf den aktuellen SSW-Entwurf festgelegt.
Sie könnte im weiteren Verfahren eine wichtige Rolle spielen.
FDP
Die FDP hat das Thema Gehörlosengeld grundsätzlich aufgegriffen und die fehlende Berücksichtigung kritisiert.
Ob sie dem Gesetzentwurf zustimmt, wird sich erst im parlamentarischen Verfahren zeigen.
Wie groß sind die Chancen?
Eine Mehrheit im Landtag ist notwendig.
Der SSW allein verfügt nicht über genügend Stimmen.
Deshalb braucht der Gesetzentwurf Unterstützung weiterer Fraktionen.
Entscheidend wird sein,
- ob CDU und Grüne ihre Haltung ändern,
- ob SPD oder FDP zustimmen,
- welche Ergebnisse die Beratungen im Sozialausschuss bringen.
Ohne zusätzliche Stimmen wird der Gesetzentwurf keine Mehrheit erreichen.
Finanzlage des Landes
Schleswig-Holstein gehört zu den finanzschwächeren Bundesländern in Deutschland.
Deshalb erhält das Land Geld aus dem bundesweiten Länderfinanzausgleich. Nach den vorläufigen Zahlen für das Ausgleichsjahr 2025 erhält Schleswig-Holstein rund 337 Millionen Euro. Im Jahr davor waren es 267 Millionen Euro, im Jahr 2023 sogar 357 Millionen Euro.
Die Landesregierung sagt trotzdem, dass die finanzielle Lage schwierig bleibt. Im Landeshaushalt stehen hohen Ausgaben geringere Einnahmen gegenüber. Deshalb verfolgt die Regierung einen Sparkurs und erklärt, dass für neue dauerhafte Leistungen – wie ein Gehörlosengeld – derzeit nur wenig finanzieller Spielraum vorhanden sei.
Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein sieht das anders. Der Verband verweist darauf, dass ein Gehörlosengeld ein Nachteilsausgleich und keine Sozialleistung ist. Aus Sicht des Verbandes sollte das Land trotz knapper Kassen die gleichberechtigte Teilhabe gehörloser Menschen ermöglichen.
Warum ist das Thema so wichtig?
Für viele gehörlose Menschen geht es nicht nur um Geld.
Es geht auch um Anerkennung.
Viele Betroffene wünschen sich, dass ihre besonderen Belastungen endlich gesetzlich anerkannt werden.
Das Gehörlosengeld wäre deshalb für viele Menschen ein wichtiges Signal.
Es würde zeigen, dass das Land Schleswig-Holstein die besonderen Herausforderungen gehörloser Menschen ernst nimmt.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Gesetzentwurf befindet sich noch am Anfang des parlamentarischen Verfahrens.
In den kommenden Wochen oder Monaten wird der Sozialausschuss die Vorlage beraten.
Danach folgt eine Beschlussempfehlung für den Landtag.
Erst anschließend kann die zweite Lesung und schließlich die Schlussabstimmung stattfinden.
Bis dahin können sich Positionen der Fraktionen noch verändern.
Fazit
Mit der Drucksache 20/4515 hat der SSW einen neuen Anlauf gestartet, ein Gehörlosengeld in Schleswig-Holstein einzuführen. Vorgesehen sind 350 Euro monatlich für Erwachsene und 250 Euro für Minderjährige als einkommensunabhängiger Nachteilsausgleich. (landtag.ltsh.de)
Der Gesetzentwurf steht jedoch erst am Anfang des parlamentarischen Verfahrens. Zunächst wird der Sozialausschuss die Vorlage beraten, mögliche Änderungen prüfen und eine Empfehlung aussprechen. Erst danach entscheidet der Landtag in weiteren Lesungen über das Gesetz.
Ob das Gehörlosengeld tatsächlich eingeführt wird, hängt letztlich von den Mehrheitsverhältnissen im Landtag ab. Der SSW benötigt dafür die Unterstützung weiterer Fraktionen. Die kommenden Beratungen im Sozialausschuss werden deshalb richtungsweisend für die weitere politische Entwicklung sein.

