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Polizei muss barrierefrei kommunizieren können

by info@deaf24.com

Polizei und andere Behörden haben eine besondere Verantwortung. Sie müssen für alle Menschen erreichbar sein. Dazu gehören auch Menschen mit Behinderungen.

Kommunikation ist dabei besonders wichtig. Eine Person muss sagen können, was passiert ist. Sie muss Fragen stellen können. Sie muss Informationen verstehen können. Und sie muss sicher sein, dass ihre Aussage richtig verstanden wird.

Für gehörlose Menschen ist das nicht selbstverständlich.

Wenn eine gehörlose Person zur Polizei kommt, reicht es nicht immer aus, einen Zettel und einen Kugelschreiber zu geben. Viele gehörlose Menschen haben eine andere Erstsprache oder bevorzugte Sprache: die Deutsche Gebärdensprache, kurz DGS.

Deshalb gehört Barrierefreiheit zur täglichen Arbeit der Polizei.

 

 

Gehörlose Menschen brauchen mehr als nur schriftliche Kommunikation

Ein häufiger Fehler ist die Annahme: „Ein gehörloser Mensch kann doch einfach schreiben.“

Das stimmt nicht für alle Menschen.

Schriftdeutsch und Deutsche Gebärdensprache sind nicht dasselbe. DGS hat eine eigene Grammatik und Sprachstruktur. Für viele gehörlose Menschen ist DGS die Sprache, in der sie sich am sichersten ausdrücken können.

Besonders bei wichtigen Situationen kann eine schriftliche Kommunikation problematisch sein.

Zum Beispiel:

  • bei einer Strafanzeige,
  • nach einem Unfall,
  • bei einer Zeugenaussage,
  • bei einer Befragung,
  • bei einer Festnahme,
  • bei einer Gefahrensituation,
  • bei einem Gespräch über persönliche oder rechtliche Probleme.

Hier können Missverständnisse ernste Folgen haben.

 

Polizei muss Kommunikation sicherstellen

Polizistinnen und Polizisten müssen nicht alle Gebärdensprache beherrschen. Das wäre in der Praxis kaum möglich.

Aber die Polizei muss wissen, wie sie mit Menschen kommuniziert, die nicht oder nur eingeschränkt hören können.

Dazu gehört auch das Wissen über Dolmetschende und andere Kommunikationshilfen.

Wenn eine Verständigung mit einer gehörlosen Person nicht ausreichend möglich ist, muss eine geeignete Lösung organisiert werden. Bei wichtigen polizeilichen und rechtlichen Vorgängen kann eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein Gebärdensprachdolmetscher notwendig sein.

Dabei darf Barrierefreiheit nicht erst dann beginnen, wenn ein Problem entsteht.

Polizeidienststellen sollten deshalb klare Abläufe haben.

Zum Beispiel:

Was passiert, wenn eine gehörlose Person ohne Begleitung auf eine Polizeiwache kommt?

Wer organisiert einen Gebärdensprachdolmetscher?

Wie kann eine gehörlose Person die Polizei außerhalb der Dienststelle erreichen?

Wie wird ein Notfall barrierefrei kommuniziert?

Diese Fragen müssen vorher geklärt sein.

 

Kommunikation kann auch über Sicherheit entscheiden

Barrierefreie Kommunikation ist nicht nur eine Frage von Komfort.

Sie kann eine Frage der Sicherheit sein.

Stellen wir uns folgende Situation vor: Eine gehörlose Person wird Zeugin eines gefährlichen Vorfalls. Sie versucht, der Polizei zu erklären, was passiert ist. Die Kommunikation funktioniert aber nicht richtig.

Wenn wichtige Informationen verloren gehen, kann das die Ermittlungen erschweren.

Noch schwieriger kann eine Situation werden, wenn eine gehörlose Person selbst Hilfe benötigt. Bei einem medizinischen Notfall, einem Angriff oder einer anderen Gefahr muss sie schnell erklären können, was passiert ist.

Deshalb muss die Polizei Kommunikationsbarrieren ernst nehmen.

 

Auch blinde und autistische Menschen brauchen passende Kommunikation

Barrierefreiheit betrifft nicht nur gehörlose Menschen.

Auch blinde und sehbehinderte Menschen können besondere Kommunikationsbedürfnisse haben. Informationen dürfen deshalb nicht ausschließlich über visuelle Anzeigen vermittelt werden.

Menschen mit Autismus können ebenfalls von einer klaren, ruhigen und verständlichen Kommunikation profitieren. Manche Menschen benötigen mehr Zeit, um Fragen zu verstehen und zu beantworten.

Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten oder anderen Behinderungen können besondere Unterstützung benötigen.

Dabei gilt ein wichtiger Grundsatz:

Nicht jeder Mensch mit Behinderung braucht die gleiche Unterstützung.

Die Polizei muss deshalb individuell fragen und herausfinden, welche Kommunikation funktioniert.

 

Polizei sollte Barrierefreiheit regelmäßig trainieren

Ein kurzer Hinweis in einer Broschüre reicht nicht aus.

Barrierefreie Kommunikation muss Teil der Ausbildung und Fortbildung sein.

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sollten lernen:

  • wie man mit gehörlosen Menschen kommuniziert,
  • wann ein Gebärdensprachdolmetscher notwendig sein kann,
  • welche Möglichkeiten es für schriftliche Kommunikation gibt,
  • wie man mit blinden Menschen kommuniziert,
  • wie man Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen respektvoll anspricht,
  • wie man in Stresssituationen ruhig und verständlich kommuniziert.

Auch praktische Übungen sind wichtig.

Zum Beispiel könnte die Polizei gemeinsam mit gehörlosen Menschen und anderen Menschen mit Behinderungen verschiedene Situationen testen.

So kann man feststellen, wo Probleme entstehen.

 

Menschen mit Behinderungen sollten beteiligt werden

Inklusion funktioniert am besten, wenn Menschen mit Behinderungen nicht nur über Inklusion sprechen, sondern an der Entwicklung beteiligt sind.

Polizeibehörden sollten deshalb mit Behindertenverbänden und Selbstvertretungsorganisationen zusammenarbeiten.

Auch gehörlose Menschen selbst sollten gefragt werden:

Was funktioniert bereits gut?

Wo gibt es Probleme?

Welche Kommunikationswege fehlen?

Was muss bei einem Polizeieinsatz verbessert werden?

Solche Rückmeldungen sind wertvoll. Denn eine Dienststelle kann aus ihrer eigenen Sicht barrierefrei wirken. Für eine gehörlose Person kann die Realität jedoch ganz anders aussehen.

 

Barrierefreiheit darf nicht vom Zufall abhängen

Es darf nicht davon abhängen, ob gerade eine Polizistin oder ein Polizist Dienst hat, die zufällig Gebärdensprache kann.

Barrierefreiheit braucht feste Strukturen.

Dazu gehören zum Beispiel klare Ansprechpartner, technische Möglichkeiten, Informationen in verständlicher Form und ein schneller Zugang zu Dolmetschdiensten.

Auch digitale Lösungen können helfen. Sie dürfen aber nicht die einzige Lösung sein.

Technik kann die Kommunikation unterstützen. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch eine qualifizierte menschliche Kommunikation.

 

Kommunikation bedeutet Respekt

Wenn ein Mensch zur Polizei kommt, möchte er ernst genommen werden.

Eine Behinderung darf nicht dazu führen, dass jemand länger warten muss, seine Aussage nicht machen kann oder wichtige Informationen nicht versteht.

Barrierefreie Kommunikation bedeutet deshalb mehr als ein technisches Hilfsmittel.

Sie bedeutet Respekt.

Sie bedeutet Gleichberechtigung.

Und sie bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen können.

 

Unser Fazit

Kommunikation ist Inklusion.

Polizei und andere öffentliche Stellen müssen darauf vorbereitet sein, mit unterschiedlichen Menschen zu kommunizieren.

Für gehörlose Menschen bedeutet das auch: Die Deutsche Gebärdensprache muss ernst genommen werden. Wenn DGS benötigt wird, muss der Zugang zu qualifizierter Kommunikation gewährleistet werden.

Ein barrierefreier Polizeikontakt darf kein Sonderfall sein.

Er muss zum normalen Standard gehören.

Denn jeder Mensch hat das Recht, gehört, verstanden und respektiert zu werden – unabhängig davon, ob er hören, sehen, sprechen oder anders kommunizieren kann.

Inklusion beginnt nicht erst nach dem Polizeieinsatz. Sie beginnt bei der ersten Begegnung.

Bild: Instagram/@deafisgoat

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