Mobbing, Ausgrenzung und fehlende Kommunikation können für gehörlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders belastend sein. Doch was kann man tun, wenn die Situation am Arbeitsplatz immer schlimmer wird? Und was passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen selbst kündigen möchte?
Wenn der Arbeitsplatz zur Belastung wird
Für viele Menschen ist der Arbeitsplatz ein wichtiger Teil des Lebens. Umso belastender ist es, wenn man dort regelmäßig schlecht behandelt, ausgegrenzt oder gemobbt wird.
Mobbing kann beispielsweise bedeuten, dass eine Person immer wieder beleidigt, abgewertet, absichtlich ausgeschlossen oder ungerecht behandelt wird. Auch ständige Schikanen oder das wiederholte Übertragen zusätzlicher Arbeit können zu einer erheblichen Belastung werden.
Für gehörlose Beschäftigte können weitere Schwierigkeiten hinzukommen. Wenn die Kommunikation mit Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten nicht funktioniert, können Missverständnisse entstehen. Fehlende Gebärdensprachdolmetschung, wichtige Informationen, die nur mündlich weitergegeben werden, oder der Ausschluss aus Gesprächen können das Gefühl der Isolation verstärken.
Dabei ist wichtig: Nicht jede schlechte Arbeitssituation ist automatisch Mobbing. Entscheidend sind unter anderem die konkreten Verhaltensweisen, ihre Häufigkeit, Dauer und Auswirkungen.
Mobbing kann die Gesundheit belasten
Eine dauerhaft belastende Arbeitssituation kann sich auch auf die psychische Gesundheit auswirken.
Betroffene können beispielsweise unter Schlafproblemen, Angst, innerer Unruhe, Erschöpfung oder depressiven Beschwerden leiden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt Mobbing und Konflikte am Arbeitsplatz als mögliche psychische Belastungsfaktoren auf.
Wenn jemand merkt, dass die Arbeit krank macht, sollte die Situation ernst genommen werden.
Ein Arztbesuch kann ein wichtiger erster Schritt sein. Die betroffene Person sollte offen erklären, welche Probleme am Arbeitsplatz bestehen und welche gesundheitlichen Beschwerden dadurch entstanden sind.
Nicht vorschnell kündigen
Wer wegen Mobbing oder gesundheitlicher Probleme nicht mehr an seinem Arbeitsplatz bleiben möchte, denkt möglicherweise an eine Eigenkündigung.
Hier ist Vorsicht wichtig.
Eine Eigenkündigung kann Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben. Wer sein Arbeitsverhältnis selbst beendet, kann grundsätzlich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bekommen.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bei einer Arbeitsaufgabe grundsätzlich bis zu zwölf Wochen dauern.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Liegt ein wichtiger Grund für die Kündigung vor, kann eine Sperrzeit unter Umständen vermieden werden. Die Bundesagentur für Arbeit nennt beispielsweise gesundheitliche Gründe, wenn die Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen und auf ärztlichen Rat aufgegeben werden muss.
Ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt, wird immer im Einzelfall geprüft.
Deshalb: Vor der Kündigung beraten lassen
Wer über eine Eigenkündigung nachdenkt, sollte möglichst vorher handeln.
Sinnvoll können folgende Schritte sein:
1. Ärztliche Hilfe suchen
Wenn die Arbeit zu psychischen oder anderen gesundheitlichen Problemen führt, sollte die betroffene Person mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt sprechen.
2. Mobbing dokumentieren
Vorfälle sollten möglichst genau aufgeschrieben werden:
- Was ist passiert?
- Wann ist es passiert?
- Wer war beteiligt?
- Wer hat den Vorfall beobachtet?
- Welche zusätzlichen Arbeiten mussten übernommen werden?
- Gibt es E-Mails, Nachrichten oder andere Nachweise?
- Welche gesundheitlichen Folgen sind entstanden?
3. Agentur für Arbeit kontaktieren
Man kann sich bereits während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit beraten lassen und nach einer neuen Beschäftigung suchen.
Die Agentur für Arbeit kann bei der Stellensuche unterstützen und passende Stellenangebote vermitteln.
4. Erst beraten lassen, dann über die Kündigung entscheiden
Wer wegen gesundheitlicher Probleme kündigen möchte, sollte die mögliche Sperrzeit vorher mit der Agentur für Arbeit besprechen.
Kann die Agentur für Arbeit einen neuen Arbeitsplatz vermitteln?
Ja.
Die Agentur für Arbeit unterstützt Arbeitssuchende bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung. Sie kann Stellenangebote nennen und bei der beruflichen Neuorientierung beraten.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Behinderung können auch besondere Unterstützungsangebote infrage kommen. In bestimmten Fällen kann der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet werden.
Für gehörlose Menschen ist es wichtig, bei der Beratung deutlich zu machen, dass sie gehörlos sind und welche Kommunikationsform sie benötigen.
Zum Beispiel:
- Deutsche Gebärdensprache (DGS)
- schriftliche Kommunikation
- andere geeignete Kommunikationshilfen
Die betroffene Person sollte außerdem mitteilen, welche beruflichen Tätigkeiten sie ausüben kann und welche Einschränkungen am Arbeitsplatz berücksichtigt werden müssen.
Gehörlos und Mobbing: Kommunikation ist ein wichtiger Punkt
Für gehörlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann Mobbing manchmal schwerer erkennbar oder nachweisbar sein.
Beispielsweise können wichtige Gespräche ohne gehörlose Beschäftigte stattfinden. Informationen werden vielleicht nur mündlich weitergegeben. Eine Person wird möglicherweise nicht zu Gesprächen oder Besprechungen einbezogen.
Auch die Frage, ob eine gehörlose Mitarbeiterin oder ein gehörloser Mitarbeiter bestimmte Arbeitsanweisungen überhaupt erhalten und verstanden hat, kann eine wichtige Rolle spielen.
Deshalb sollte dokumentiert werden, wenn Informationen wiederholt nicht zugänglich vermittelt werden oder wenn eine Person wegen ihrer Gehörlosigkeit aus der Kommunikation ausgeschlossen wird.
Wenn die Gesundheit bereits stark beeinträchtigt ist
Wenn die psychische Belastung sehr stark geworden ist, sollte die betroffene Person nicht warten, bis sie völlig zusammenbricht.
Eine Ärztin oder ein Arzt kann die gesundheitliche Situation beurteilen und gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeit feststellen.
Wichtig ist außerdem, dass eine Krankschreibung nicht automatisch bedeutet, dass eine anschließende Eigenkündigung ohne Sperrzeit bleibt.
Für die Frage der Sperrzeit ist entscheidend, warum die Kündigung erfolgt ist und ob ein wichtiger Grund vorlag. Deshalb sollte eine mögliche Eigenkündigung vorher sorgfältig geprüft werden.
Eine neue Arbeitsstelle kann ein möglicher Weg sein
Niemand muss dauerhaft an einem Arbeitsplatz bleiben, der die eigene Gesundheit gefährdet.
Wenn eine Beschäftigte eine neue Stelle sucht, kann die Agentur für Arbeit bei der beruflichen Orientierung und Stellensuche unterstützen.
Gerade bei gehörlosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann es sinnvoll sein, gezielt nach einem Arbeitsplatz zu suchen, an dem die Kommunikation funktioniert und die notwendigen Bedingungen für eine gleichberechtigte Beschäftigung vorhanden sind.
Fazit
Mobbing am Arbeitsplatz sollte ernst genommen werden.
Wenn eine gehörlose Arbeitnehmerin oder ein gehörloser Arbeitnehmer regelmäßig ausgegrenzt, schikaniert oder übermäßig belastet wird und dadurch gesundheitliche Probleme entstehen, sollte sie oder er Unterstützung suchen.
Wichtig ist:
Nicht vorschnell kündigen.
Zuerst können ärztliche Beratung, Dokumentation der Vorfälle und eine Beratung bei der Agentur für Arbeit helfen.
Wer trotzdem selbst kündigen möchte, sollte sich vorher über die möglichen Folgen für das Arbeitslosengeld informieren. Eine Eigenkündigung kann eine Sperrzeit auslösen. Bei einem nachgewiesenen wichtigen Grund – beispielsweise bestimmten gesundheitlichen Gründen – kann die Situation jedoch anders beurteilt werden.
Jeder Fall ist individuell. Eine vorherige Beratung kann deshalb sehr wichtig sein.

