Viele Menschen mit einer Behinderung besitzen einen Schwerbehindertenausweis.
Er ist mehr als nur ein Dokument – er gibt wichtige Rechte und Nachteilsausgleiche im Alltag, im Beruf und bei der Steuer.
Im Ausweis stehen der Grad der Behinderung (GdB) und verschiedene Merkzeichen.
Diese Merkzeichen zeigen, welche besonderen Einschränkungen vorliegen und welche Hilfen die Person bekommt.
Besonders bekannt sind die Merkzeichen:
- GL = Gehörlos
- TB = Taubblind
- B = Begleitperson erforderlich
- H = Hilflos
Viele fragen sich:
Was bedeuten diese Buchstaben genau?
Welche Vorteile bringen sie im Alltag und bei der Steuer?
Und was muss man unbedingt beachten?
Dieser Artikel erklärt alles ausführlich, klar und verständlich – speziell für die Deaf-Community.
Was bedeutet das Merkzeichen „GL“ (Gehörlos)?
Das Merkzeichen GL steht für Gehörlosigkeit.
Es wird eingetragen, wenn jemand von Geburt an oder frühkindlich gehörlos ist, oder wenn das Hörvermögen so stark eingeschränkt ist, dass auch mit Hörhilfen keine ausreichende Verständigung durch Hören möglich ist.
Das Merkzeichen GL bringt viele wichtige Vorteile:
- Freie Fahrt im Nahverkehr:
Mit dem Beiblatt und der Wertmarke kann man kostenlos mit Bus, Straßenbahn, U-Bahn und Nahverkehrszügen fahren. - Ermäßigungen:
Viele Kinos, Museen, Theater oder Schwimmbäder bieten ermäßigten Eintritt für Gehörlose. - Rundfunkbeitrag (GEZ):
Gehörlose können eine Ermäßigung um zwei Drittel beantragen – sie zahlen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags. - Besondere Hilfen im Alltag:
Zum Beispiel Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher bei Behörden, Gerichten oder Arztbesuchen. - Steuerlicher Vorteil:
Der Steuerfreibetrag hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab – siehe unten.
Das Merkzeichen GL allein erhöht den Pauschbetrag nicht automatisch, aber es kann Hilflosigkeit (H) oder Taubblindheit (TB) zusätzlich begründen.
Was bedeutet das Merkzeichen „TB“ (Taubblind)?
Das Merkzeichen TB steht für Taubblindheit.
Es wird vergeben, wenn jemand gleichzeitig stark sehbehindert oder blind und gehörlos ist.
Taubblinde Menschen haben die schwerste Kommunikations- und Wahrnehmungsbehinderung.
Darum ist dieses Merkzeichen mit besonderen Schutzrechten und finanziellen Entlastungen verbunden.
Wichtige Vorteile bei Merkzeichen TB:
- Steuerfreibetrag:
Der höchste Behinderten-Pauschbetrag überhaupt: 14.800 Euro pro Jahr.
Das ist doppelt so viel wie bei „H“. - Kostenlose Beförderung:
Mit Beiblatt und Wertmarke – freie Fahrt im Nahverkehr. - Begleitperson frei:
Eine Begleitperson (durch Merkzeichen B) darf überall kostenlos mitfahren oder freien Eintritt bekommen. - Sonderrechte im Alltag:
Anspruch auf spezielle Assistenz oder Kommunikationshilfen (z. B. Taubblindenassistent*innen). - Kfz-Steuerbefreiung:
100 % Befreiung, wenn das Auto überwiegend für die betroffene Person genutzt wird.
Das Merkzeichen TB ist selten, aber sehr wichtig, da es sowohl Hör- als auch Sehbehinderung berücksichtigt.
Was bedeutet das Merkzeichen „B“ (Begleitperson erforderlich)?
Das Merkzeichen B heißt: „Begleitperson erforderlich“.
Es wird vergeben, wenn eine Person regelmäßig Unterstützung braucht, um am öffentlichen Leben teilzunehmen – zum Beispiel bei Arztbesuchen, Busfahrten oder Veranstaltungen.
Wichtige Vorteile:
- Eine Begleitperson fährt kostenlos im Nahverkehr mit.
- Bei vielen Veranstaltungen, Museen oder Schwimmbädern bekommt die Begleitperson freien Eintritt.
- In Notfällen kann die Begleitperson leichter mit in Krankenhäuser oder Behördenräume.
Aber:
Das Merkzeichen B hat keine steuerliche Wirkung.
Es bedeutet nicht, dass der Steuerfreibetrag doppelt gilt.
Es ist ein praktisches Hilfsmerkmal, kein steuerliches.
Was bedeutet das Merkzeichen „H“ (Hilflos)?
Das Merkzeichen H steht für Hilflosigkeit.
Das bedeutet, dass eine Person täglich bei vielen Tätigkeiten Unterstützung braucht, etwa beim Ankleiden, Essen, Körperpflege oder Orientierung.
Das Merkzeichen H hat großen steuerlichen und praktischen Wert:
- Hoher Steuerfreibetrag:
Menschen mit „H“ erhalten automatisch 7.400 Euro Steuerfreibetrag pro Jahr, unabhängig vom GdB. - Kostenlose Wertmarke:
Personen mit H bekommen die Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr kostenlos. - Pflegepauschbetrag:
Wer eine Person mit Merkzeichen H zu Hause pflegt, kann zusätzlich einen Pflegepauschbetrag (bis 1.800 €) in der Steuererklärung absetzen.
Das Merkzeichen H gilt also als besonders wichtig für die Steuer.
Grad der Behinderung (GdB) und Steuerfreibeträge
Der Grad der Behinderung (GdB) ist die Grundlage für alle steuerlichen Freibeträge.
Er wird vom Versorgungsamt festgelegt und reicht von 20 bis 100.
Seit 2021 gelten diese Behinderten-Pauschbeträge:
| GdB | Steuerfreibetrag pro Jahr |
|---|---|
| 20 | 384 € |
| 30 | 620 € |
| 40 | 860 € |
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
| Merkzeichen H | 7.400 € |
| Merkzeichen Bl (blind) | 7.400 € |
| Merkzeichen TB (taubblind) | 14.800 € |
Das Merkzeichen B oder GL verändert den Steuerfreibetrag nicht direkt – sie bringen praktische Vorteile, keine steuerlichen.
H und TB dagegen bringen große finanzielle Vorteile.
Wie beantragt man die Steuerfreibeträge?
- Einkommensteuererklärung ausfüllen.
In der „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“ den GdB und die Merkzeichen angeben. - Nachweis beilegen.
Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheids vom Versorgungsamt reicht. - Monatliche Steuerentlastung beantragen.
Man kann den Pauschbetrag auch direkt beim Arbeitgeber eintragen lassen. Dann hat man jeden Monat mehr Netto-Gehalt. - Pflegepauschbetrag für Angehörige:
Wer eine hilflose Person (H oder TB) pflegt, kann zusätzlich den Pflegepauschbetrag bekommen.
Wichtige Tipps für Menschen mit GL, TB, B und H
- Kommunikationshilfe sichern:
Bei Merkzeichen GL oder TB hast du Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher oder Taubblindenassistenz – Behörden müssen diese Kosten übernehmen. - Wertmarke beantragen:
Mit H, B oder TB bekommst du die Wertmarke für kostenlose Beförderung. Bei H und TB ist sie kostenlos. - Kfz-Steuer:
Bei H, aG, Bl oder TB kann man eine Kfz-Steuerbefreiung oder Ermäßigung um 50 % beantragen. - Rundfunkbeitrag (GEZ):
Mit GL, H oder TB kannst du eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen. - Freizeit & Kultur:
Viele Veranstalter geben Ermäßigungen für GL, H und TB – oft auch für Begleitpersonen (B). Immer beim Ticketkauf nachfragen! - Neufeststellung beantragen:
Wenn sich dein Gesundheitszustand ändert, kannst du beim Versorgungsamt neue Merkzeichen oder einen höheren GdB beantragen.
Fazit
Ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen GL, TB, B und H zeigt, dass eine Person gleichzeitig gehörlos, taubblind, hilflos und auf Begleitung angewiesen ist.
Das sind vier starke Kennzeichen, die zusammen viele Rechte und finanzielle Entlastungen bringen.
- GL steht für Gehörlosigkeit → Kommunikation und kulturelle Teilhabe.
- TB steht für Taubblindheit → höchster Schutz und 14.800 € Steuerfreibetrag.
- B steht für Begleitperson erforderlich → kostenlose Begleitung und Mobilität.
- H steht für Hilflosigkeit → 7.400 € Steuerfreibetrag und Pflegevorteile.
Wer diese Merkzeichen hat, sollte unbedingt alle Vorteile kennen und nutzen – bei der Steuer, bei Behörden, im Nahverkehr und im täglichen Leben.
Tipp:
Überprüfe regelmäßig deinen Ausweis. Falls du mehrere Beeinträchtigungen hast, lohnt sich eine Neufeststellung beim Versorgungsamt.
So kannst du sicherstellen, dass alle Merkzeichen korrekt sind – und du alle Rechte bekommst, die dir zustehen.

