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Kostenlos Bahn fahren – mit dem richtigen Ausweis möglich

by info@deaf24.com

Viele Menschen mit Behinderung haben im Alltag große Herausforderungen – vor allem beim Thema Mobilität. Doch wer einen bestimmten Ausweis besitzt, kann in ganz Deutschland kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Sogar Flüge im Inland können unter bestimmten Bedingungen kostenlos sein.

Wir erklären einfach und klar:
Wer hat Anspruch?
Was bedeutet das?
Was ist zu beachten?

Der Schwerbehindertenausweis – eine wichtige Hilfe im Alltag

Menschen mit einer dauerhaften Behinderung (länger als sechs Monate) können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser Ausweis bietet viele Vorteile:

  • Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr
  • Steuervergünstigungen
  • Zugang zu Sonderparkplätzen
  • Rabatte für Kultur und Freizeit

Der Ausweis zeigt auch sogenannte Merkzeichen. Diese Buchstaben stehen für besondere Bedürfnisse.

Einige Beispiele:

  • G = Gehbehinderung
  • GL = Gehörlos
  • H = Hilflos (rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen)
  • B = Begleitperson nötig

 

Merkzeichen „B“ – der Schlüssel zur kostenlosen Mobilität

Besonders wichtig ist das Merkzeichen B.
Wenn dieses Zeichen im Ausweis steht, bedeutet das:
Die schwerbehinderte Person braucht regelmäßig eine Begleitperson.

Und jetzt das Beste:
Diese Begleitperson darf in ganz Deutschland kostenlos mitfahren – egal ob im Bus, in der Straßenbahn oder sogar im ICE (Schnellzug der Deutschen Bahn).

Beispiel:
Eine gehörlose Person hat einen Ausweis mit dem Merkzeichen „GL“ und „B“. Dann kann ihre Begleitperson kostenlos mitreisen – auch im Fernverkehr.

 

Was ist kostenlos – und was nicht?

Kostenlos möglich für die Begleitperson:

  • Öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn)
  • Nahverkehrszüge
  • Fernverkehr (IC, ICE) innerhalb Deutschlands

Nicht kostenlos:

  • Fahrten ins Ausland
  • Private Verkehrsanbieter außerhalb des DB-Angebots
  • Fahrten ohne gültigen Schwerbehindertenausweis mit „B“

Wichtig:
Die Begleitperson fährt nur mit der schwerbehinderten Person zusammen kostenlos. Sie darf nicht alleine kostenlos fahren.

 

Fliegen ohne Ticket? Auch das geht manchmal

Einige Fluggesellschaften in Deutschland bieten kostenlosen Flug für Begleitpersonen – aber nur im Inland und nur mit gültigem Nachweis (Ausweis mit „B“).

Tipp: Vor der Buchung direkt bei der Airline nachfragen!
Nicht alle Fluggesellschaften machen das. Bedingungen können unterschiedlich sein.

 

Wie bekomme ich das Merkzeichen „B“?

Wer denkt, dass er eine Begleitperson braucht, kann das beim Versorgungsamt beantragen. Das Amt prüft den Antrag und entscheidet, ob das Merkzeichen „B“ in den Ausweis eingetragen wird.

Wichtig für den Antrag:

  • Ärztliche Nachweise
  • Gutachten oder Berichte
  • Angaben zum Alltag und Unterstützungsbedarf

 

Warum ist das alles wichtig?

Für viele Menschen mit Behinderung bedeutet Mobilität mehr Lebensqualität:

  • Arzttermine wahrnehmen
  • Familie besuchen
  • an Bildung und Arbeit teilnehmen
  • Freizeit aktiv erleben

Wenn die Begleitperson kostenlos fahren kann, ist das eine große Entlastung – auch finanziell.

 

Deutschland wird barrierefreier – aber es bleibt noch viel zu tun

In den letzten Jahren wurde viel investiert:

  • Mehr barrierefreie Busse und Bahnen
  • Neue Aufzüge und Rampen in Bahnhöfen
  • Schulungen für Personal im öffentlichen Verkehr

Das Ziel ist:
Teilhabe für alle Menschen – egal ob mit oder ohne Behinderung.

Doch viele Barrieren gibt es weiterhin:

  • Alte Bahnhöfe ohne Aufzug
  • Zu wenige Informationen in Gebärdensprache
  • Bürokratische Hürden bei Anträgen

 

Fazit

Das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis kann vieles erleichtern.
Die kostenlose Mitfahrt für Begleitpersonen ist ein wichtiges Recht – für mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung.

Unsere Empfehlung:
Wer regelmäßig Hilfe braucht, sollte unbedingt prüfen, ob er das Merkzeichen „B“ beantragen kann. Denn: Mobilität sollte kein Luxus sein – sondern ein Grundrecht für alle.

Bild von László auf Pixabay

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