Viele Taube Menschen und stark Schwerhörige tragen seit Jahren Hörgeräte, die nicht zu ihrem hohen Hörverlust passen. Manche Akustiker bieten nur einfache Geräte an und übersehen dabei, dass für einen Hörverlust ab 80 Prozent ein Hochleistungs-Hörgerät notwendig ist. Das kann dazu führen, dass Betroffene jahrelang mit unpassenden Geräten leben, schlecht verstehen und dadurch im Alltag benachteiligt sind.
Dieser Artikel erklärt ausführlich, welche Hörgerätearten es gibt, was die Krankenkasse bezahlen muss, welche Rechte Taube Menschen haben und welche Tipps helfen können, damit man endlich das richtige Hörgerät bekommt. Dazu kommt auch Kritik an den Gehörlosenverbänden, die oft nicht ausreichend informiert haben.
Unterschied zwischen Standard- und Hochleistungs-Hörgeräten
Ein Hörgerät ist nicht gleich ein Hörgerät. Es gibt verschiedene Typen mit unterschiedlicher Leistung:
- Standardgeräte: Diese sind für leichtere bis mittlere Hörschäden gedacht. Sie verstärken Sprache, sind klein und oft unauffällig. Für Menschen mit sehr starkem Hörverlust reichen sie nicht aus.
- Power- und Super-Power-Hörgeräte: Diese sind speziell für hochgradige Schwerhörigkeit entwickelt. Sie können Geräusche sehr stark verstärken und bleiben trotzdem möglichst klar im Klang. Sie sind meistens Hinter-dem-Ohr-Geräte, weil dort mehr Platz für Verstärker und größere Batterien ist.
- Hochleistungsgeräte sind entscheidend, wenn das Hörvermögen unter 20 Prozent Restgehör liegt. Nur damit lässt sich Sprache in vielen Alltagssituationen noch verstehen.
Für Taube Menschen mit einem Hörverlust von etwa 80 Prozent oder mehr sind Powergeräte keine Luxuslösung, sondern medizinisch notwendig.
Wenn das falsche Hörgerät Probleme macht
Viele Betroffene berichten, dass sie über Jahre mit schwachen Hörgeräten versorgt wurden, die gar nicht zu ihrem Hörverlust passten. Die Folgen:
- Schlechtes Sprachverstehen trotz Hörgerät
- Anstrengung beim Hören, oft mit Kopfschmerzen oder Müdigkeit
- Soziale Isolation, weil Gespräche schwer möglich sind
- Benachteiligung im Beruf durch Missverständnisse oder fehlende Kommunikation
Ein Hörgerät, das nicht genug Leistung hat, ist fast so, als ob man gar keins trägt. Wer jahrelang ein ungeeignetes Gerät nutzt, verliert wertvolle Lebensqualität.
Rolle des Hörgeräteakustikers
Hörgeräteakustiker sind die Fachleute, die ein Gerät anpassen. Sie haben eine große Verantwortung:
- Sie müssen mehrere Modelle zum Test anbieten – sowohl Kassengeräte als auch leistungsstarke Geräte.
- Sie müssen prüfen, wie viel Sprachverstehen ein Kunde mit den Geräten erreicht.
- Sie müssen ehrlich beraten, welches Gerät für den Hörverlust wirklich passt.
Leider kommt es vor, dass Akustiker nur einfache Geräte geben oder nicht auf Powergeräte hinweisen. Das kann an mangelnder Erfahrung liegen, manchmal auch an wirtschaftlichen Interessen. Denn mit jedem Wechsel oder neuer Otoplastik wird Geld verdient.
Für Taube Menschen ist es wichtig zu wissen: Man darf jederzeit den Akustiker wechseln. Rezept und Ohrpassstück gehören dem Patienten, nicht dem Akustiker.
Hörgeräte testen – auch ohne Rezept möglich
Viele glauben, dass man immer zuerst ein Rezept vom HNO-Arzt braucht, bevor man Hörgeräte ausprobieren darf. Das stimmt so nicht.
- Jeder kann beim Akustiker Hörgeräte auch ohne Rezept testen.
- Das ist sinnvoll, wenn man erst einmal sehen möchte, welches Gerät passt und wie man damit hört.
- Ein Rezept ist erst nötig, wenn die Krankenkasse die Kosten übernehmen soll.
Vorteil für Gehörlose
So können Betroffene in Ruhe ausprobieren, bevor sie den offiziellen Weg mit Arzt und Krankenkasse gehen.
Das nimmt Druck und gibt mehr Freiheit bei der Auswahl.
Was tun, wenn der Akustiker verweigert?
Manchmal weigert sich ein Akustiker:
- Test ohne Rezept durchführen
- Neues Ohrpassstück zu verwenden oder anzufertigen
In diesem Fall:
Du hast Recht auf freie Wahl des Geräts und auf die Anpassung, die für dich medizinisch notwendig ist.
Du darfst den Akustiker wechseln.
Dein Rezept und Ohrpassstück gehören dir – du kannst sie zum nächsten Akustiker mitnehmen.
Neues Ohrpassstück – ja oder nein?
Ein weiteres typisches Problem: Viele Akustiker sagen, dass man bei jedem neuen Gerät automatisch ein neues Ohrpassstück (Otoplastik) braucht.
- Das stimmt nicht immer. Wenn das alte Ohrpassstück technisch noch passt, kann man es weiterverwenden.
- Manche Akustiker verlangen trotzdem ein neues – oft aus geschäftlichen Gründen.
- Wer möchte, kann aber auch frei entscheiden:
- Will man ein neues Ohrpassstück, wird es individuell angefertigt.
- Will man das alte behalten, darf es nicht verweigert werden, solange es passt.
Wichtig zu wissen: Das Ohrpassstück gehört dem Patienten. Man darf es mitnehmen und auch bei einem anderen Akustiker verwenden.
Krankenkasse und Kostenübernahme
Viele Taube Menschen fragen sich: „Muss ich die teuren Hochleistungsgeräte selbst bezahlen?“ Die klare Antwort: Nein, wenn sie medizinisch notwendig sind.
- Die Krankenkasse zahlt einen Festbetrag von rund 800 Euro pro Ohr. Damit bekommt man ein einfaches Hörgerät.
- Reicht das nicht aus, muss die Kasse auch teurere Geräte übernehmen – wenn nachgewiesen wird, dass sie für das Sprachverstehen notwendig sind.
- Das hat das Bundessozialgericht mehrfach bestätigt: Die Versorgung muss so sein, dass Teilhabe möglich ist.
Das bedeutet: Auch Geräte für 2.000 oder 3.000 Euro können vollständig übernommen werden, wenn sie das einzige Mittel sind, um ausreichend hören und verstehen zu können.
Kritik: Fehlende Information durch Gehörlosenverbände
Hier zeigt sich ein weiteres Problem:
Viele Taube Menschen wurden von ihren Verbänden und Organisationen nie darüber informiert, dass Krankenkassen auch hochwertige und teurere Geräte zahlen müssen, wenn sie notwendig sind. Stattdessen wurde oft die Botschaft vermittelt:
- „Kostenlos gibt es nur ein Standardgerät.“
- „Wer ein besseres Hörgerät will, muss selber zahlen.“
Diese Information ist falsch oder zumindest unvollständig.
Die Folge: Zahlreiche Gehörlose haben jahrelang schwache Geräte getragen, obwohl sie Anspruch auf eine bessere Versorgung gehabt hätten.
Hier tragen die Verbände eine Mitverantwortung. Sie hätten ihre Mitglieder klarer über die Rechte aufklären müssen. Gerade weil viele Gehörlose ohnehin mit komplizierten Texten und Formularen Schwierigkeiten haben, ist ehrliche und verständliche Information besonders wichtig.
Wichtige Tipps für Taube Menschen
Damit man das richtige Hörgerät bekommt, sollte man diese Punkte beachten:
- Rezept sichern
Das Rezept vom HNO-Arzt gehört dir. Der Akustiker darf es nicht behalten. Verlange immer eine Kopie oder das Original. - Geräte vergleichen
Probiere mindestens zwei bis drei verschiedene Geräte aus – Kassengerät und Powergerät. Lass dir das Sprachverstehen messen und schriftlich bestätigen. - Ergebnisse dokumentieren
Lasse dir vom Akustiker aufschreiben: „Mit Kassengerät Sprachverstehen nur 30 Prozent. Mit Powergerät 70 Prozent.“ Diese Zahlen sind wichtig für die Krankenkasse. - Kostenübernahme beantragen
Reiche die Unterlagen bei der Krankenkasse ein. Erkläre, warum das günstigere Gerät nicht reicht. - Widerspruch einlegen
Wenn die Kasse ablehnt, lege Widerspruch ein. Verweise auf das Recht auf Teilhabe und auf die medizinische Notwendigkeit. - Akustiker wechseln
Wenn ein Akustiker nicht richtig berät, wechsle den Anbieter. Dein Ohrpassstück darfst du mitnehmen. - Informationen kritisch prüfen
Verlasse dich nicht allein auf Hörakustiker oder Verbände. Informiere dich selbst bei unabhängigen Stellen oder durch Gerichtsurteile, damit du deine Rechte kennst.
Fazit
Hochleistungs-Hörgeräte sind für Menschen mit 80 Prozent Hörverlust keine Luxusgeräte, sondern notwendig für ein möglichst gutes Sprachverstehen und damit für Teilhabe im Alltag. Wer jahrelang ein zu schwaches Hörgerät trägt, verliert nicht nur Hörqualität, sondern auch Lebensqualität.
Die Verantwortung liegt sowohl bei den Akustikern als auch bei den Krankenkassen. Akustiker müssen ehrlich beraten und Powergeräte anbieten. Krankenkassen müssen zahlen, wenn das Kassengerät nicht ausreicht.
Besonders kritisch ist aber, dass Gehörlosenverbände ihre Mitglieder oft nicht darüber informiert haben, dass auch teure Geräte bezahlt werden können, wenn sie medizinisch notwendig sind. Diese Lücke in der Aufklärung hat dazu geführt, dass viele Gehörlose über Jahre benachteiligt wurden.
Gut zu wissen: Man darf Hörgeräte auch ohne Rezept testen und dann frei entscheiden, ob ein neues oder das alte Ohrpassstück genutzt wird. Wenn ein Akustiker dies verweigert, kann man wechseln – Rezept und Ohrpassstück gehören immer dem Patienten.
Deshalb ist es heute wichtiger denn je, dass Gehörlose ihre Rechte selbst kennen, Informationen kritisch hinterfragen und mutig für eine angemessene Versorgung eintreten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass niemand mehr mit dem „falschen“ Hörgerät leben muss.
Haben Sie Probleme mit dem Akustiker?
- Kommunikationsbarriere?
- Keine Gebärdensprache?
- Muss immer ein Rezept vorliegen?
- Kostenübernahme unklar?
Schreiben Sie uns oder schicken Sie Ihr Video an:
info@deaf24.com

