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Wer urteilt über fremde Hörbehinderung?

by info@deaf24.com

Deaf24 ist auf eine Videobotschaft der Instagram-Nutzerin @susiiwue01 aufmerksam geworden, in der sie einen gehörlosen Mann öffentlich abwertet.

Warum berichten wir darüber? Weil eine falsche Behauptung schnell zu Diskriminierung wird – besonders dann, wenn sie über einen Menschen aufgestellt wird, den man nie persönlich getroffen oder kennengelernt hat. Susiiwue01 hat den Mann nie getroffen. Sie kennt weder seine Lebensgeschichte noch seine tatsächliche Hörsituation. Trotzdem behauptet sie öffentlich, er sei nicht wirklich gehörlos, sondern nur schwerhörig.

Deaf24 ordnet ein: Was bedeutet dieses Verhalten? Und was sagt die Behauptung von susiiwue01 eigentlich über unseren Umgang mit Gehörlosigkeit aus?

Diese Diskussion zeigt ein grundsätzliches Problem. Viele Menschen verbinden Gehörlosigkeit noch immer mit einem bestimmten Kommunikationsverhalten. Wer nicht gebärdet, wird schnell als schwerhörig eingestuft. Oder es wird angezweifelt, ob die Person überhaupt wirklich gehörlos ist.

Genau diese Vorstellung ist das Problem.

 

Gebärdensprache ist keine Voraussetzung für Gehörlosigkeit

Gehörlose Menschen sind keine einheitliche Gruppe. Ihre sprachlichen Lebenswege sind sehr unterschiedlich.

Ein gehörloser Mensch kann zum Beispiel:

  • Deutsche Gebärdensprache (DGS) benutzen,
  • rein lautsprachlich kommunizieren,
  • lautsprachlich und gebärdensprachlich kommunizieren,
  • mit technischen Hilfsmitteln wie einem CI kommunizieren,
  • je nach Situation zwischen verschiedenen Formen wechseln,
  • oder eine ganz eigene Art der Kommunikation bevorzugen.

Nur weil jemand nicht gebärdet, heißt das nicht, dass diese Person nicht gehörlos ist.

Die persönliche Lebensgeschichte spielt dabei eine große Rolle. Nicht jeder gehörlose Mensch wächst mit Gebärdensprache auf. Manche werden von klein auf lautsprachlich erzogen und lernen wenig oder keine Gebärdensprache. Andere entdecken die Gebärdensprache erst später im Leben.

Das macht sie nicht weniger gehörlos.

 

Ein CI macht aus einem gehörlosen Menschen keinen schwerhörigen Menschen

In der Diskussion fiel sinngemäß dieser Satz:

„Ohne Hilfsmittel ist er gehörlos. Mit Hilfsmittel lebt er wie schwerhörig.“

Als persönliche Einschätzung kann man das nachvollziehen. Aber diese Aussage darf nicht zu einer allgemeinen Regel werden, die für alle gehörlosen Menschen gilt.

Ein CI ist ein technisches Hilfsmittel. Wie ein Mensch damit hört, kommuniziert und Sprache entwickelt, ist von Person zu Person verschieden.

Ein CI bedeutet also nicht automatisch, dass ein gehörloser Mensch seine Identität verliert oder plötzlich als schwerhörig gelten muss.

Und auch Lautsprache bedeutet nicht automatisch, dass jemand schwerhörig ist.

 

Es wird problematisch, wenn aus eigener Erfahrung eine allgemeine Regel wird

An der aktuellen Diskussion beteiligte sich auch die Instagram-Nutzerin susiiwue01. Sie schrieb sinngemäß, sie könne nicht verstehen, warum der seit früher Kindheit gehörlose Mann aus Frankreich nicht gebärdet. Außerdem äußerte sie die Sorge, dass hörende Menschen dadurch denken könnten, gehörlose Menschen könnten grundsätzlich sprechen.

Diese Sorge ist nachvollziehbar. Es ist wirklich wichtig, dass die Gesellschaft versteht, wie vielfältig Gehörlosigkeit ist – und dass Lautsprache nicht bedeutet, dass jemand hörend ist.

Schwierig wird es aber dort, wo aus dieser Sorge eine Erwartung an andere gehörlose Menschen entsteht.

Wenn die Botschaft lautet: „Du bist gehörlos, also solltest du gebärden“, dann wird eine persönliche Kommunikationsform plötzlich zur Bedingung dafür, überhaupt als gehörlos anerkannt zu werden.

Das ist der falsche Weg.

 

„Ich verstehe es nicht“ ist kein Beweis dafür, dass etwas nicht stimmt

Es ist völlig in Ordnung, die Geschichte eines anderen Menschen nicht zu verstehen.

Man darf fragen:

Wie funktioniert das für dich? Was hörst du mit deinem CI? Wie hast du Sprache gelernt? Welche Kommunikationsform nutzt du, und warum?

Das sind interessierte und respektvolle Fragen.

Etwas anderes ist es, aus dem eigenen Unverständnis eine Bewertung der anderen Person abzuleiten.

Wer sagt: „Das kann nicht sein“, „Das ist unverständlich“ oder „Er müsste doch gebärden“, stellt seine eigene Vorstellung über die tatsächliche Lebensrealität der betroffenen Person.

Gerade bei Behinderung kann daraus schnell eine Form von Ableismus werden. Dann werden Menschen nicht mehr danach beurteilt, was sie selbst über ihr Leben sagen – sondern danach, wie sie nach den Vorstellungen anderer aussehen oder kommunizieren sollten.

 

Nicht jeder gehörlose Mensch muss dieselbe Geschichte haben

Die Gehörlosengemeinschaft ist vielfältig.

Es gibt gehörlose Menschen mit ganz unterschiedlichen:

  • sprachlichen Biografien,
  • Bildungswegen,
  • familiären Hintergründen,
  • technischen Hilfsmitteln,
  • Erfahrungen mit Gebärdensprache,
  • Erfahrungen mit Lautsprache,
  • Identitäten und Selbstverständnissen.

Diese Vielfalt sollte nicht innerhalb der eigenen Community wieder eingeschränkt werden.

Gebärdensprache ist ein zentraler Teil der Gehörlosenkultur und für viele Menschen sehr wichtig. Aber sie darf nicht als „Test“ benutzt werden, um zu entscheiden, wer als gehörlos gilt und wer nicht.

 

Wenn aus einer Vermutung eine Behauptung wird

Besonders kritisch wird es, wenn über einen Menschen etwas behauptet wird, obwohl man ihn weder persönlich kennt noch je getroffen hat.

Wer nur anhand eines kurzen Videos beurteilt, ob eine Person schwerhörig oder gehörlos ist, äußert zunächst nur eine persönliche Vermutung. Eine solche Vermutung sollte nicht als Tatsache dargestellt werden.

Nach unserem Kenntnisstand wurde die betroffene Person im vorliegenden Fall nicht persönlich getroffen oder kennengelernt. Die Einschätzung ihrer Hörsituation stützt sich allein auf ein veröffentlichtes Video und ihre sichtbare Kommunikation darin.

Das Nicht-Gebärden in einem Video ist kein Beweis für Schwerhörigkeit.

Aus einem kurzen Video lassen sich weder der genaue Grad einer Hörbehinderung noch die individuelle Hörwahrnehmung, die sprachliche Biografie oder die Kommunikationsfähigkeit eines Menschen zuverlässig bestimmen.

Wer die betroffene Person nicht kennt, sollte deshalb vorsichtig sein, aus einem Video weitreichende Aussagen über ihre Behinderung abzuleiten.

Falsche Behauptungen können rechtlich relevant sein

Eine weitere Grenze ist erreicht, wenn aus einer bloßen Vermutung eine konkrete Tatsachenbehauptung wird.

Nicht jede falsche Aussage ist automatisch eine Verleumdung. Je nach Inhalt, Form und Umständen können unwahre oder herabsetzende Tatsachenbehauptungen aber rechtlich relevant sein. Im deutschen Recht kommen bei entsprechenden Voraussetzungen unter anderem Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung in Betracht.

Deshalb sollte jeder, der öffentlich über eine andere Person spricht, sorgfältig zwischen drei Dingen unterscheiden:

Was weiß ich wirklich? Was vermute ich nur? Und was kann ich tatsächlich belegen?

Gerade Aussagen über eine Behinderung oder über persönliche Lebensumstände sollten nicht leichtfertig als Tatsachen dargestellt werden.

 

Auch fremde Bilder darf man nicht einfach weiterveröffentlichen

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Umgang mit Bildern anderer Personen.

Nur weil ein Foto auf Instagram öffentlich sichtbar ist, heißt das nicht automatisch, dass jede andere Person es einfach herunterladen und erneut veröffentlichen darf.

Bei der Übernahme und Veröffentlichung fremder Bilder können vor allem Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte betroffen sein. Ob eine konkrete Veröffentlichung erlaubt ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab – zum Beispiel davon, wer das Bild gemacht hat, welche Nutzungsrechte bestehen, in welchem Zusammenhang es veröffentlicht wird und ob eine Zustimmung vorliegt.

Wenn ein Bild einer anderen Person aus Instagram übernommen und in einem neuen Zusammenhang veröffentlicht wird, sollte deshalb immer geprüft werden, ob dafür die nötigen Rechte vorliegen.

Ein öffentlich sichtbares Foto ist kein Freibrief für eine beliebige Weiterveröffentlichung.

Im vorliegenden Fall wurde ein Bild der betroffenen Person aus Instagram in der Diskussion verwendet. Ob dafür eine Zustimmung oder eine andere rechtliche Grundlage vorlag, ist eine Frage, die im Einzelfall geklärt werden muss. Eine bereits feststehende Rechtsverletzung wird an dieser Stelle nicht behauptet.

Gerade bei einer öffentlichen Diskussion über eine konkrete Person sollte man deshalb besonders sorgfältig mit ihrem Bild und ihren persönlichen Informationen umgehen.

 

Kritik ist erlaubt – Ausgrenzung nicht

Natürlich darf man kritisch darüber diskutieren, wie Gehörlosigkeit in der Öffentlichkeit dargestellt wird.

Auch die Sorge, dass hörende Menschen durch einzelne Beispiele ein falsches Bild von Gehörlosigkeit bekommen könnten, darf offen ausgesprochen werden.

Aber die Lösung kann nicht darin bestehen, einzelne gehörlose Menschen wegen ihrer Kommunikationsform abzuwerten oder ihre Zugehörigkeit zur Gemeinschaft infrage zu stellen.

Aufklärung bedeutet, Vielfalt sichtbar zu machen – nicht Vielfalt auf eine einzige Kommunikationsform zu reduzieren.

Wer selbst Teil einer marginalisierten Gruppe ist, ist nicht automatisch davor geschützt, andere innerhalb dieser Gruppe auszugrenzen. Auch innerhalb der Deaf Community können Vorurteile und Gatekeeping entstehen.

Die richtige Frage lautet deshalb nicht:

„Warum gebärdet dieser Mensch nicht?“

Sondern:

„Warum glauben wir, dass ein gehörloser Mensch eine bestimmte Kommunikationsform verwenden muss, um als gehörlos anerkannt zu werden?“

 

Worum es bei unserer Kritik wirklich geht

Wichtig ist an dieser Stelle eine Klarstellung: Die Aussagen von susiiwue01 richteten sich nicht allgemein gegen Gehörlosigkeit oder gegen eine abstrakte Diskussion. Sie richteten sich gegen einen konkreten Menschen – einen gehörlosen CI-Träger aus Frankreich.

Und genau das ist der Grund, warum wir über diesen Fall berichten.

Susiiwue01 hat dazu eine eigene Videobotschaft veröffentlicht – in Gebärdensprache, denn sie ist selbst gehörlos und gebärdensprachkompetent. Deaf24 hat dieses Video gesichert und dokumentiert. Darin äußert sie sich über den CI-Träger aus Frankreich: Weil er nicht gebärdet, sich aber selbst als gehörlos bezeichnet, stempelt sie ihn in dem Video als schwerhörig ab.

Genau darin liegt das Problem, das wir in diesem Artikel beschreiben wollen: Aus der eigenen Erfahrung und den eigenen Erwartungen an Kommunikation wird eine Bewertung über einen fremden Menschen abgeleitet – über jemanden, den susiiwue01 nicht persönlich kennt und dessen Hörsituation sie allein aus kurzen Videos beurteilt.

Sie darf selbstverständlich ihre eigenen Erfahrungen mit Gehörlosigkeit, Gebärdensprache und CI schildern, und sie darf auch ihre persönliche Meinung äußern.

Entscheidend ist aber die Grenze zwischen „Ich persönlich kann das nicht nachvollziehen“ und einer öffentlichen Aussage, die ihm sinngemäß abspricht, wirklich gehörlos zu sein – ausgesprochen über einen konkreten Menschen, der sich dazu nicht selbst äußern konnte.

Niemand besitzt die alleinige Definition darüber, wie ein gehörloser Mensch zu kommunizieren hat. Das gilt für susiiwue01 genauso wie für jeden anderen.

Auch innerhalb der Deaf Community müssen unterschiedliche Lebenswege respektiert werden – gerade dann, wenn es um eine reale Person mit einem eigenen Namen und einer eigenen Geschichte geht, nicht nur um ein abstraktes Prinzip.

 

Unser Fazit

Deaf24 steht für eine einfache Grundhaltung:

Ein gehörloser Mensch muss niemandem beweisen, dass er gehörlos ist.

Nicht durch Gebärdensprache. Nicht durch Lautsprache. Nicht durch ein CI. Und auch nicht durch die Art, wie er sich in einem Video mitteilt.

Wenn jemand seine persönliche Geschichte erzählt, sollten wir zuerst zuhören und diese Geschichte ernst nehmen.

Wir dürfen Fragen stellen. Wir dürfen unterschiedliche Erfahrungen diskutieren. Wir dürfen über CI, Lautsprache und Gebärdensprache sprechen.

Aber wir sollten aus unserer eigenen Erfahrung keine allgemeingültige Vorschrift machen, wie ein gehörloser Mensch zu kommunizieren hat.

Ebenso sollten wir keine Aussagen über andere Menschen als Tatsachen verbreiten, wenn wir sie nicht kennen und nicht belegen können. Und wir sollten mit fremden Bildern und persönlichen Informationen verantwortungsvoll umgehen.

Gehörlosigkeit ist vielfältig. Kommunikation ist vielfältig. Und genau diese Vielfalt verdient Respekt.

Denn letztlich geht es nicht darum, wer „richtig“ gehörlos ist.

Es geht darum, Menschen nicht wegen ihrer Behinderung, ihrer Kommunikation oder ihrer persönlichen Lebensgeschichte auszugrenzen.

Bild: KI generiert

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