Viele Menschen mit Schwerbehinderung – darunter auch gehörlose Menschen – wissen nicht, dass sie weniger Kfz-Steuer zahlen müssen.
In bestimmten Fällen kann man die Kfz-Steuer um die Hälfte reduzieren – das bedeutet: 50 % Ermäßigung pro Jahr. Das spart viel Geld.
Aber: Man muss die Ermäßigung selbst beantragen – sie kommt nicht automatisch.
In diesem Text erklären wir dir ganz genau:
- Wer Anspruch auf die 50 % Steuerermäßigung hat
- Welche Merkzeichen dazugehören (z. B. auch „Gl“)
- Wie du den Antrag stellst
- Und was du dabei unbedingt beachten musst
Was ist die Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer ist eine Abgabe, die jeder zahlen muss, der ein Auto besitzt. Sie wird jedes Jahr fällig – abhängig vom Fahrzeug:
- Hubraum (Größe des Motors)
- CO₂-Ausstoß (wie umweltfreundlich ist das Auto?)
- Zulassungsdatum (ältere Autos zahlen oft mehr)
Diese Steuer wird nicht vom Finanzamt, sondern vom Hauptzollamt verwaltet.
Wer bekommt 50 % Kfz-Steuerermäßigung?
Menschen mit Schwerbehindertenausweis haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine halbe Kfz-Steuer.
Dazu müssen sie eines der folgenden Merkzeichen im Ausweis haben:
| Merkzeichen | Bedeutung | Ermäßigung möglich? |
|---|---|---|
| G | Erheblich gehbehindert | Ja |
| aG | Außergewöhnlich gehbehindert | Ja |
| Bl | Blind | Ja |
| H | Hilflos | Ja |
| Gl | Gehörlos | Ja! |
Ja, auch „Gl“ (gehörlos) gehört dazu.
Du bekommst also als gehörlose Person mit Merkzeichen „Gl“ die 50 % Ermäßigung – wenn du auf die Freifahrt mit Bus & Bahn verzichtest.
Wichtig: Entweder Freifahrt oder Steuerermäßigung
Du musst dich entscheiden, was du nutzen willst:
| Möglichkeit | Erklärung |
|---|---|
| Wertmarke | Du bekommst freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr (Bus/Bahn), aber keine Kfz-Steuerermäßigung |
| Kfz-Steuerermäßigung | Du zahlst nur 50 % Kfz-Steuer, aber bekommst keine Wertmarke für ÖPNV |
Beides gleichzeitig ist nicht erlaubt!
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Damit du die 50 % Ermäßigung bekommst, müssen folgende Punkte zutreffen:
- Du hast einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aG, Bl, H oder Gl.
- Du nutzt keine Wertmarke für kostenlose oder ermäßigte Fahrten mit Bus und Bahn.
- Das Fahrzeug ist:
- auf dich zugelassen (du bist der Halter oder die Halterin),
- hauptsächlich für dich im Einsatz (z. B. Arztbesuche, Einkäufe, Arbeit, private Wege).
Du darfst das Auto auch von anderen fahren lassen – z. B. von deinem Partner oder deiner Assistenz – wenn es zu deinem Nutzen passiert.
Wie beantrage ich die 50 % Steuerermäßigung?
Du musst selbst aktiv werden und die Ermäßigung beim Hauptzollamt beantragen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Antragsformular herunterladen oder online ausfüllen
→ unter: www.zoll.de - Kopie vom Schwerbehindertenausweis beilegen
(Vorder- und Rückseite) - Nachweis erbringen, dass du keine Wertmarke nutzt
(z. B. Bestätigung vom Versorgungsamt oder ein formloser Hinweis) - Formular abschicken – per Post oder digital
Zuständig ist das Hauptzollamt
Die Entscheidung über die Kfz-Steuerermäßigung trifft das Hauptzollamt, nicht das Versorgungsamt oder Straßenverkehrsamt.
Bei Fragen kannst du dich dort melden oder einen Sozialverband um Hilfe bitten (z. B. VdK, SoVD, Deaf-Beratungsstellen).
Wichtige Hinweise im Alltag
- Achte auf Änderungen – z. B. bei Umzug, Fahrzeugwechsel oder Neuerteilung einer Wertmarke.
- Wenn du die Wertmarke wieder nutzen willst, musst du die Steuerermäßigung abmelden!
- Wenn du das Auto verkaufst oder stilllegst, melde es bitte auch beim Hauptzollamt ab.
Gibt es auch 100 % Steuerbefreiung?
Ja, aber nur in besonders schweren Fällen – mit den Merkzeichen:
- aG (außergewöhnlich gehbehindert)
- Bl (blind)
- H (hilflos)
Diese Personen können bei Bedarf komplett von der Kfz-Steuer befreit werden – also 0 % Steuer zahlen.
Menschen mit „Gl“ oder „G“ können nur die 50 % Ermäßigung bekommen.
Zusammenfassung
| Thema | Info |
|---|---|
| Wer bekommt 50 % Ermäßigung? | Menschen mit Merkzeichen G, aG, Bl, H, Gl |
| Voraussetzung | Kein Nutzen der Wertmarke (Freifahrt im ÖPNV) |
| Antrag stellen | Beim Hauptzollamt mit Nachweisen |
| Wichtig | Fahrzeug muss auf dich zugelassen sein und zu deinem Nutzen fahren |
| Keine Doppelvorteile | Entweder Freifahrt oder Kfz-Steuervorteil – nicht beides |
Fazit für die Deaf-Community
Viele Gehörlose kennen ihr Recht nicht. Wer das Merkzeichen „Gl“ im Schwerbehindertenausweis hat, kann jedes Jahr Geld sparen – durch die halbe Kfz-Steuer.
Das kann sich schnell auf 100 bis 200 Euro oder mehr im Jahr summieren.
Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

