Home LifestyleRatgeber50 % Kfz-Steuerermäßigung – Das müssen Menschen mit Behinderung wissen

50 % Kfz-Steuerermäßigung – Das müssen Menschen mit Behinderung wissen

by info@deaf24.com

Viele Menschen mit Schwerbehinderung – darunter auch gehörlose Menschenwissen nicht, dass sie weniger Kfz-Steuer zahlen müssen.
In bestimmten Fällen kann man die Kfz-Steuer um die Hälfte reduzieren – das bedeutet: 50 % Ermäßigung pro Jahr. Das spart viel Geld.

Aber: Man muss die Ermäßigung selbst beantragen – sie kommt nicht automatisch.
In diesem Text erklären wir dir ganz genau:

  • Wer Anspruch auf die 50 % Steuerermäßigung hat
  • Welche Merkzeichen dazugehören (z. B. auch „Gl“)
  • Wie du den Antrag stellst
  • Und was du dabei unbedingt beachten musst

Was ist die Kfz-Steuer?

Die Kfz-Steuer ist eine Abgabe, die jeder zahlen muss, der ein Auto besitzt. Sie wird jedes Jahr fällig – abhängig vom Fahrzeug:

  • Hubraum (Größe des Motors)
  • CO₂-Ausstoß (wie umweltfreundlich ist das Auto?)
  • Zulassungsdatum (ältere Autos zahlen oft mehr)

Diese Steuer wird nicht vom Finanzamt, sondern vom Hauptzollamt verwaltet.

Wer bekommt 50 % Kfz-Steuerermäßigung?

Menschen mit Schwerbehindertenausweis haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine halbe Kfz-Steuer.
Dazu müssen sie eines der folgenden Merkzeichen im Ausweis haben:

MerkzeichenBedeutungErmäßigung möglich?
GErheblich gehbehindertJa
aGAußergewöhnlich gehbehindertJa
BlBlindJa
HHilflosJa
GlGehörlosJa!

Ja, auch „Gl“ (gehörlos) gehört dazu.
Du bekommst also als gehörlose Person mit Merkzeichen „Gl“ die 50 % Ermäßigung – wenn du auf die Freifahrt mit Bus & Bahn verzichtest.

Wichtig: Entweder Freifahrt oder Steuerermäßigung

Du musst dich entscheiden, was du nutzen willst:

MöglichkeitErklärung
WertmarkeDu bekommst freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr (Bus/Bahn), aber keine Kfz-Steuerermäßigung
Kfz-SteuerermäßigungDu zahlst nur 50 % Kfz-Steuer, aber bekommst keine Wertmarke für ÖPNV

Beides gleichzeitig ist nicht erlaubt!

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Damit du die 50 % Ermäßigung bekommst, müssen folgende Punkte zutreffen:

  1. Du hast einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aG, Bl, H oder Gl.
  2. Du nutzt keine Wertmarke für kostenlose oder ermäßigte Fahrten mit Bus und Bahn.
  3. Das Fahrzeug ist:
    • auf dich zugelassen (du bist der Halter oder die Halterin),
    • hauptsächlich für dich im Einsatz (z. B. Arztbesuche, Einkäufe, Arbeit, private Wege).

Du darfst das Auto auch von anderen fahren lassen – z. B. von deinem Partner oder deiner Assistenz – wenn es zu deinem Nutzen passiert.

Wie beantrage ich die 50 % Steuerermäßigung?

Du musst selbst aktiv werden und die Ermäßigung beim Hauptzollamt beantragen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Antragsformular herunterladen oder online ausfüllen
    → unter: www.zoll.de
  2. Kopie vom Schwerbehindertenausweis beilegen
    (Vorder- und Rückseite)
  3. Nachweis erbringen, dass du keine Wertmarke nutzt
    (z. B. Bestätigung vom Versorgungsamt oder ein formloser Hinweis)
  4. Formular abschicken – per Post oder digital

Zuständig ist das Hauptzollamt

Die Entscheidung über die Kfz-Steuerermäßigung trifft das Hauptzollamt, nicht das Versorgungsamt oder Straßenverkehrsamt.

Bei Fragen kannst du dich dort melden oder einen Sozialverband um Hilfe bitten (z. B. VdK, SoVD, Deaf-Beratungsstellen).

Wichtige Hinweise im Alltag

  • Achte auf Änderungen – z. B. bei Umzug, Fahrzeugwechsel oder Neuerteilung einer Wertmarke.
  • Wenn du die Wertmarke wieder nutzen willst, musst du die Steuerermäßigung abmelden!
  • Wenn du das Auto verkaufst oder stilllegst, melde es bitte auch beim Hauptzollamt ab.

Gibt es auch 100 % Steuerbefreiung?

Ja, aber nur in besonders schweren Fällen – mit den Merkzeichen:

  • aG (außergewöhnlich gehbehindert)
  • Bl (blind)
  • H (hilflos)

Diese Personen können bei Bedarf komplett von der Kfz-Steuer befreit werdenalso 0 % Steuer zahlen.

Menschen mit „Gl“ oder „G“ können nur die 50 % Ermäßigung bekommen.

Zusammenfassung

ThemaInfo
Wer bekommt 50 % Ermäßigung?Menschen mit Merkzeichen G, aG, Bl, H, Gl
VoraussetzungKein Nutzen der Wertmarke (Freifahrt im ÖPNV)
Antrag stellenBeim Hauptzollamt mit Nachweisen
WichtigFahrzeug muss auf dich zugelassen sein und zu deinem Nutzen fahren
Keine DoppelvorteileEntweder Freifahrt oder Kfz-Steuervorteil – nicht beides

Fazit für die Deaf-Community

Viele Gehörlose kennen ihr Recht nicht. Wer das Merkzeichen „Gl“ im Schwerbehindertenausweis hat, kann jedes Jahr Geld sparen – durch die halbe Kfz-Steuer.
Das kann sich schnell auf 100 bis 200 Euro oder mehr im Jahr summieren.

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

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