Viele gehörlose Menschen sind neu in Deutschland. Sie stellen sich eine große Frage: Darf ich hier arbeiten? Die Antwort ist oft: Ja! Aber es gibt Regeln. In diesem Artikel erklären wir die Regeln in einfacher Sprache.
Arbeiten ist erlaubt – meistens
Wer als geflüchtete Person nach Deutschland kommt, darf oft arbeiten. Das hängt vom Aufenthaltsstatus ab. Anerkannte Flüchtlinge dürfen sofort arbeiten. Sie brauchen keine extra Erlaubnis. Asylbewerber dürfen nach ein paar Monaten arbeiten. Dazu brauchen sie die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Menschen aus sicheren Herkunftsländern dürfen während des Asylverfahrens oft nicht arbeiten.
Wichtig zu wissen: Die Regeln gelten für gehörlose Menschen genauso wie für hörende Menschen. Die Gehörlosigkeit ändert nichts an diesen Regeln. Aber die Behörde muss sich mit dir in einer Sprache verständigen, die du verstehst. Dazu gleich mehr.
Du hast ein Recht auf Gebärdensprache
Deutschland hat ein Gesetz. Es heißt Behindertengleichstellungsgesetz. Seit dem Jahr 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) eine offizielle Sprache in Deutschland. Das steht in § 6 BGG.
Es gibt noch mehr Gesetze. § 17 SGB I zum Beispiel. Dieser Paragraf sagt: Bei Sozialleistungen hast du das Recht, Gebärdensprache zu benutzen. Auch bei der Agentur für Arbeit und beim Jobcenter. Die Behörde muss die Kosten für den Gebärdensprachdolmetscher übernehmen. Du musst nicht selbst bezahlen.
Ein Tipp: Sag der Agentur für Arbeit früh Bescheid, dass du einen Dolmetscher brauchst. Dann hat die Behörde Zeit, einen Dolmetscher zu organisieren. Die Agentur für Arbeit ist als Sozialleistungsträger verpflichtet, gehörlosen Menschen bei Bedarf einen Gebärdensprachdolmetscher bereitzustellen.
Wichtig: Nicht jede Gebärdensprache ist gleich
Viele gehörlose Migranten kennen eine andere Gebärdensprache. Zum Beispiel die syrische, die afghanische oder die irakische Gebärdensprache. Die Deutsche Gebärdensprache ist eine eigene Sprache. Sie ist nicht dasselbe wie die Gebärdensprache in deinem Heimatland.
Das ist ein Problem. Bei einem Termin bei der Behörde brauchst du vielleicht zuerst einen Dolmetscher für deine Gebärdensprache. Er übersetzt dann in DGS. Danach übersetzt ein DGS-Dolmetscher auf Deutsch. Das dauert länger. Aber es funktioniert.
Wichtig zu wissen: Untertitel reichen oft nicht. Für viele Gehörlose ist die Schriftsprache wie eine Fremdsprache. Die Mehrheit der Gehörlsen hat Deutsch in Wort und Schrift nicht als Erstsprache. Deshalb ist Gebärdensprache so wichtig.
Diese Hilfen gibt es für dich
Agentur für Arbeit: Hier bekommst du Beratung für Arbeit und Ausbildung. Die Beratung ist kostenlos. Die Agentur muss dir einen Gebärdensprachdolmetscher stellen.
Jobcenter: Hier bekommst du Unterstützung, wenn du wenig Geld hast. Auch das Jobcenter muss für barrierefreie Beratung sorgen.
Servicetelefon: Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Servicetelefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigung. Es ist kostenlos. Gebärden- und Schriftsprach-Dolmetscher von TESS helfen bei den Gesprächen. Erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr.
Deutsch lernen: Das Bundesamt für Migration (BAMF) bietet Integrationskurse und Berufssprachkurse an. Frage nach Kursen mit Gebärdensprache. Integrations- und Berufssprachkurse bilden gemeinsam das Gesamtprogramm Sprache der Bundesregierung.
IQ-Netzwerk: Das IQ-Netzwerk hilft bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland und beim Einstieg in eine qualifizierte Erwerbstätigkeit. Das ist kostenlos.
Nachteilsausgleich bei Bewerbung und Arbeit
Gehörlosigkeit gilt in Deutschland als Behinderung. Du kannst einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Mit dem GdB bekommst du Vorteile. Zum Beispiel:
- Bei einer schriftlichen Prüfung darfst du mehr Zeit bekommen.
- Dein Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz anpassen. Zum Beispiel mit Videotelefonie oder Bildschirmen.
- Bei der Arbeitsagentur gibt es besondere Beraterinnen und Berater für Menschen mit Behinderung.
Auch der Bewerbungsprozess muss barrierefrei sein. Ein Bewerbungsgespräch kann zum Beispiel mit Dolmetscher stattfinden. Oder schriftlich.
Tipps für die Jobsuche
- Suche nach Arbeitgebern, die mit gehörlosen Menschen Erfahrung haben. Es gibt Unternehmen mit gehörlosen Mitarbeitern. Dort ist die Kommunikation oft leichter.
- Nutze Videotelefonie mit Dolmetscherdienst. Zum Beispiel den Telefon-Relay-Dienst oder TESS.
- Schreibe in deine Bewerbung, dass du gehörlos bist. Erkläre, welche Hilfen du brauchst. Viele Arbeitgeber finden das positiv. Sie sehen, dass du ehrlich bist.
- Übe die Deutsche Gebärdensprache. Je besser du DGS kannst, desto leichter ist der Alltag und die Arbeit in Deutschland.
Fazit
Gehörlose Migranten dürfen in Deutschland arbeiten. Die Regeln hängen vom Aufenthaltsstatus ab. Wichtig ist: Du hast Rechte. Du hast das Recht auf Dolmetscher. Du hast das Recht auf Beratung in einer für dich verständlichen Sprache. Du hast das Recht auf Nachteilsausgleich. Nutze diese Rechte!

