In Hamburg beginnt ein besonders alter Mordprozess. Ein heute 61 Jahre alter Mann ist angeklagt, vor mehr als 43 Jahren eine Transperson getötet zu haben. Der Mann ist gehörlos. Vor dem Landgericht Hamburg sitzen ihm zwei Gebärdendolmetscherinnen gegenüber. Er bestreitet die Tat und sagt, er habe noch nie jemanden umgebracht.
Die Polizei nennt diesen Fall einen „Cold Case“. Das bedeutet: Ein Verbrechen ist schon lange her. Die Ermittlungen wurden damals nicht abgeschlossen. Jahrzehnte später gibt es aber neue Spuren oder neue Technik. Dann kann die Polizei den Fall wieder aufnehmen. Dieser Cold Case gilt als der älteste Fall in Hamburg, bei dem die Polizei nach so langer Zeit noch einen mutmaßlichen Täter ermitteln konnte.
Was ist damals passiert?
Die Tat geschah im Jahr 1983. Damals war der Angeklagte knapp 19 Jahre alt. Die getötete Person war eine 41 Jahre alte Transfrau. Sie arbeitete als Sexarbeiterin. Das bedeutet: Sie bot sexuelle Dienstleistungen gegen Geld an.
Laut Anklage stieg der junge Mann damals in der Nähe der Reeperbahn in ihr Auto. Die Reeperbahn ist eine bekannte Straße im Hamburger Stadtteil St. Pauli. Dort gab es früher viel Nachtleben und auch Prostitution.
Anschließend fuhren beide zu einem Wohnwagen im Stadtteil Hammerbrook. Dort soll der Mann laut Anklage drei Mal auf die Transfrau geschossen haben. Danach soll er mit Bargeld geflohen sein. Die Beute soll 200 D-Mark gewesen sein. D-Mark war damals die Währung in Deutschland. Heute bezahlt man in Deutschland mit Euro.
Die Transfrau starb durch die Schüsse. Wer sie war, wie ihr Leben aussah und welche Familie oder Freunde sie hatte, wird in dem NDR-Bericht nicht näher beschrieben. Klar ist aber: Hinter dem Fall steht ein schweres Verbrechen gegen einen Menschen.
DNA-Spur führte nach Jahrzehnten zum Verdächtigen
Die Polizei sicherte schon im Jahr 1983 DNA-Spuren. DNA ist Erbgut. Jeder Mensch hat eine eigene DNA. Sie kann zum Beispiel in Blut, Speichel oder Hautzellen gefunden werden. Damals konnte die Polizei die Spur aber noch nicht so genau auswerten wie heute.
Erst Jahrzehnte später nutzte die Polizei neue Technik. Mit dieser Technik konnte sie die alte DNA-Spur auswerten. Die Spur führte zu dem heute 61 Jahre alten Mann. Im November 2025 wurde er in seiner Wohnung in Hamburg-Finkenwerder festgenommen.
Das zeigt, wie wichtig moderne Ermittlungsmethoden sein können. Auch nach vielen Jahren können Spuren noch wichtig sein. Gleichzeitig gilt: Eine DNA-Spur allein beweist nicht automatisch, dass jemand eine Tat begangen hat. Das Gericht muss alle Beweise prüfen.
Angeklagter sagt: „Ich bin unschuldig“
Der Prozess begann am 17. April 2026 vor dem Landgericht Hamburg. Beim Prozessauftakt wurde bekannt: Der Mann stand schon in den 1980er-Jahren einmal unter Verdacht. Es ging um einen anderen Mord und einen Mordversuch. Die Opfer waren damals eine 21 Jahre alte Frau und ein Hotelier.
In jenem früheren Verfahren wurde der Mann freigesprochen. Freispruch bedeutet: Das Gericht konnte ihm die Tat damals nicht nachweisen. Ein Freispruch ist keine Schuldfeststellung. Er bedeutet im Gegenteil, dass die Person vor dem Gesetz als nicht schuldig gilt.
Bei seiner Aussage im jetzigen Prozess bestritt der Angeklagte alle Vorwürfe. Er sagte, er habe noch nie jemanden umgebracht. Er betonte seine Unschuld.
Bis ein Gericht ein Urteil spricht, gilt auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung. Das ist ein wichtiger Grundsatz im Rechtsstaat. Er bedeutet: Eine angeklagte Person ist nicht schuldig, solange das Gericht ihre Schuld nicht bewiesen hat. Die Anklage ist also noch kein Beweis.
Gebärdendolmetscherinnen im Gerichtssaal
Für den gehörlosen Angeklagten ist die Verständigung im Prozess besonders wichtig. Deshalb sitzen ihm im Gerichtssaal zwei Gebärdendolmetscherinnen gegenüber. Sie übersetzen zwischen Deutscher Gebärdensprache und gesprochener Sprache.
Das ist wichtig für ein faires Verfahren. Ein gehörloser Mensch muss alle Fragen, Aussagen und Erklärungen verstehen können. Er muss auch selbst klar sagen können, was er meint. Zwei Dolmetscherinnen können sich außerdem abwechseln. Dolmetschen über lange Zeit ist anstrengend. Und bei schwierigen Inhalten ist eine Kontrolle durch eine zweite Person sinnvoll.
Der Fall zeigt auch, dass Gerichte auf die Bedürfnisse von gehörlosen Menschen achten müssen. Zugang zu Gebärdensprache ist keine besondere Freundlichkeit. Er ist eine Voraussetzung für gleiche Rechte vor Gericht.
Warum ist der Fall wichtig?
Der Fall berührt mehrere Themen. Erstens geht es um ein sehr altes Verbrechen. Viele Menschen fragen sich, ob nach so langer Zeit noch ein faires Verfahren möglich ist. Zeugen können sich nicht mehr genau erinnern. Beweise können verloren gegangen sein. Andererseits können moderne DNA-Methoden neue Erkenntnisse bringen.
Zweitens geht es um Gewalt gegen eine Transperson. Transpersonen sind Menschen, deren Geschlecht nicht dem Geschlecht entspricht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Transpersonen erleben in vielen Ländern Diskriminierung und Gewalt. Ein Mordprozess wie dieser zeigt, wie wichtig Schutz, Respekt und gleiche Rechte für trans Menschen sind.
Drittens ist der Angeklagte gehörlos. Deshalb spielt barrierefreie Kommunikation eine große Rolle. Der Prozess muss so gestaltet sein, dass er seine Rechte wahrnehmen kann.
Wie geht es weiter?
Das Landgericht Hamburg muss nun prüfen, ob der Mann die Tat begangen hat. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Anklage. Sie versucht zu beweisen, dass der Angeklagte schuldig ist. Die Verteidigung vertritt den Angeklagten. Sie prüft die Beweise und schützt seine Rechte.
Am Ende entscheidet das Gericht. Es kann den Mann verurteilen. Es kann ihn aber auch freisprechen. Möglich ist auch eine Einstellung des Verfahrens, wenn die Beweise nicht ausreichen. Ein Urteil steht derzeit noch nicht fest.
Für die Angehörigen und das Umfeld der getöteten Transfrau ist der Prozess vermutlich emotional sehr belastend. Nach mehr als 43 Jahren kommt ein alter Fall zurück ins Gericht. Das kann Fragen aufwerfen, Schmerz erneuern – aber auch die Hoffnung auf Klärung stärken.
Der NDR berichtet weiter über den Prozess. Bis dahin gilt: Der Angeklagte ist formal unschuldig. Das Gericht muss nun klären, ob die alten DNA-Spuren und weiteren Beweise seine Schuld tatsächlich belegen.

