#RespektInDGS: Gute Idee gegen Mobbing und Ausgrenzung – aber passt die Verantwortung in einen Minijob?
Berlin. Der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) will mit dem Projekt #RespektInDGS – Gemeinsam gegen Mobbing und Ausgrenzung in der Gebärdensprachgemeinschaft junge Menschen für respektvollen Umgang sensibilisieren. Sie sollen das Projekt nicht nur begleiten, sondern selbst gestalten. Gesucht wird dafür eine projektverantwortliche Person – auf Minijob-Basis.
Die Idee ist gut. Die Stellenanzeige wirft aber eine berechtigte Frage auf: Ist das wirklich ein Nebenjob, oder steckt dahinter eine kleine Projektstelle mit großem Verantwortungsumfang?
Eine Person, viele Aufgaben
Der DGB verspricht „Freiraum und Vertrauen“ – die Person soll das Projekt weitgehend eigenständig umsetzen. Zu den Aufgaben gehören:
- Videos in DGS entwickeln und produzieren
- einen Social-Media-Plan erstellen
- Inhalte barrierefrei aufbereiten
- eine Online-Veranstaltung über Zoom organisieren
- eigene Ideen entwickeln und umsetzen
- die Projektarbeit dokumentieren
Das verbindet mehrere Fachbereiche in einer Stelle: DGS-Kommunikation, Videoproduktion, Social-Media-Management, Projekt- und Veranstaltungsorganisation, Dokumentation. Eine Person soll dabei nicht nur mitarbeiten, sondern Verantwortung für das gesamte Projekt tragen.
Minijob 2026 – was bedeutet das konkret?
Die gesetzliche Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monatsdurchschnitt, der Mindestlohn seit 1. Januar bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei Bezahlung zum Mindestlohn entspricht das rund 43,4 Stunden im Monat – bei Mindestlohn also etwa 10 Stunden pro Woche. Wird mehr gezahlt, sinkt die mögliche Arbeitszeit entsprechend.
Der DGB nennt in der Anzeige keinen konkreten Stundenlohn. Damit bleibt offen, wie viele bezahlte Stunden für das gesamte Projekt überhaupt vorgesehen sind – eine Information, die für Bewerbende entscheidend wäre, um einzuschätzen, ob die Aufgabenliste im gegebenen Zeitrahmen realistisch zu schaffen ist.
Was ist diese Arbeit wert?
Der DGB verlangt zwar ausdrücklich keine langjährige Berufserfahrung – die geforderten Kenntnisse sind trotzdem nicht ohne Weiteres mit einer einfachen Aushilfstätigkeit vergleichbar. Als grobe Vergleichsdaten, nicht als Beleg für einen angemessenen Stundenlohn: Die Bundesagentur für Arbeit weist für Mediengestalter/in Digital und Print ein Medianentgelt von 3.415 Euro brutto bei Vollzeitbeschäftigung aus, für Content-Manager/innen – wozu unter anderem Online-Redaktion, Video-Journalismus und Community-Management zählen – sogar 4.974 Euro. Diese Zahlen lassen sich nicht direkt in einen Minijob-Stundenlohn umrechnen und sagen nichts darüber aus, was der DGB konkret zahlen sollte. Sie zeigen aber, in welcher Liga die geforderten Fähigkeiten grundsätzlich gehandelt werden: Video, Content und digitale Kommunikation sind anerkannte, professionelle Tätigkeitsfelder.
Wer mehrere dieser Aufgaben gleichzeitig übernimmt und zusätzlich ein Projekt eigenständig organisiert, übernimmt eine fachlich anspruchsvolle Tätigkeit. Entscheidend sollte daher nicht das Etikett „Minijob“ sein, sondern die Frage, was die Person tatsächlich leisten soll – und ob die Vergütung dazu passt.
Viel Verantwortung, aber wie viel Unterstützung?
Geschäftsstelle und Präsidium sollen laut Ausschreibung „unterstützen und begleiten“. Offen bleibt, wie das konkret aussieht: Wer hilft beim Schnitt, bei Untertiteln, bei technischen Problemen? Wer entscheidet, wenn es unterschiedliche Meinungen zu Inhalten gibt? Gerade weil ein einzelnes Video – von Idee über Dreh und Schnitt bis Veröffentlichung und Nachbereitung – viel Arbeitszeit kosten kann, wäre hier mehr Klarheit hilfreich.
Barrierefreiheit endet nicht beim Video
Der DGB legt zu Recht großen Wert auf barrierefreie Inhalte. Aus Sicht der Redaktion lohnt sich aber ein zweiter Blick: Nicht nur das fertige Video sollte barrierefrei sein, sondern auch der Weg dorthin. Wenn Inhalte primär über Social Media laufen, stellt sich eine berechtigte Frage: Warum nicht parallel eine DGS-Version frei zugänglich auf der DGB-Homepage anbieten – für alle, die kein Instagram, Facebook oder andere Plattformen nutzen möchten oder können?
Das ist keine rechtliche Bewertung, sondern eine journalistische Einordnung – niemand behauptet, das Projekt sei „nicht barrierefrei“. Aber der Anspruch an Barrierefreiheit darf ruhig weiter gedacht werden: DGS im Video ist wichtig – der Zugang zum Video ist es genauso.
Junge Menschen sollen Verantwortung übernehmen – das ist die Stärke der Ausschreibung
Der DGB sieht junge Menschen nicht nur als Zielgruppe, sondern als Gestalter:innen des Projekts. Das ist richtig – sie kennen ihre digitale Lebenswelt und Sprache am besten. Doch wer Verantwortung überträgt, muss auch ausreichend Zeit und Ressourcen dafür geben. Sonst entsteht ein Widerspruch zwischen „Gestalte das Projekt selbst“ und „Du hast nur einen begrenzten Minijob-Rahmen“.
Bewerbung per DGS-Video
Bewerbende sollen ein zwei- bis dreiminütiges Video in DGS einreichen – konsequent, wenn DGS zentraler Bestandteil des Projekts ist. Hilfreich für Bewerbende wäre zusätzlich Transparenz darüber, nach welchen Kriterien die Videos bewertet werden: DGS-Kompetenz, Kreativität, Videoqualität, die vorgestellten Ideen – oder alles zusammen?
Deaf24-Fazit
Gute Idee. Gutes Thema. Junge Menschen ranzulassen statt nur zuzuschauen – genau richtig.
Aber ein Blick auf die Aufgabenliste reicht, um zu sehen: Hier soll eine einzige Person Video, DGS, Social Media, Barrierefreiheit, Eventorganisation und Dokumentation stemmen. Das ist kein Nebenjob-Zuschussverdienst, das ist ein kleines Ein-Personen-Projektbüro.
Also, lieber DGB: Nicht das Etikett „Minijob“ entscheidet, ob das fair ist – sondern die Frage, wie viel Zeit, Geld und Rückendeckung tatsächlich hinter der Ausschreibung stehen. Und die steht bislang nicht in der Anzeige.
Unser Appell: Stundenumfang nennen. Unterstützung konkret machen. Inhalte auch ohne Social-Media-Konto zugänglich machen. Alles andere ist Vertrauensvorschuss auf Zuruf – und davon kann sich niemand die Miete zahlen.
Denn Respekt fängt nicht erst vor der Kamera an. Er fängt bei denen an, die dahinter stehen.
Redaktion Deaf24
Quellen:
- Bundesregierung.de – Fragen und Antworten zum Mindestlohn
- Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas – Mediengestalter/in Digital und Print
- Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas – Content-Manager/in

