Wichtige Entscheidung für Bürgergeld-Empfänger
Ein neues Gerichtsurteil stärkt Bürgergeld-Empfänger, die auf ein Auto angewiesen sind. Wer ohne eigenes Fahrzeug seinen Job verlieren könnte, kann finanzielle Unterstützung vom Jobcenter erhalten. Besonders betroffen sind Geringverdiener, die trotz Arbeit zusätzlich Bürgergeld beziehen.
Das Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen entschied, dass das Jobcenter in bestimmten Fällen ein Darlehen für den Autokauf gewähren muss. Das bedeutet: Wer ohne Auto arbeitslos wird, hat gute Chancen, Unterstützung zu bekommen.
Pflegehelferin braucht Auto für die Arbeit
In dem verhandelten Fall ging es um eine alleinerziehende Mutter, die als Pflegehelferin arbeitet. Obwohl sie jeden Monat Gehalt bekommt, reicht ihr Einkommen nicht aus, um ohne zusätzliche Unterstützung vom Jobcenter zu leben.
Ein großes Problem entstand, als ihr Auto im März 2015 kaputtging. In ihrem Beruf ist sie auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen, weil sie ihre pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Orten besuchen muss. Öffentliche Verkehrsmittel waren für sie keine Alternative, da ihre Arbeitszeiten unregelmäßig sind und sie oft früh morgens oder spät abends arbeitet.
Die Frau beantragte deshalb beim Jobcenter ein Darlehen für ein neues Auto. Nach einem Gespräch mit ihrer Sachbearbeiterin war sie überzeugt, dass ihr Antrag genehmigt wird. Sie kaufte ein Auto – doch später lehnte das Jobcenter das Darlehen ab.
Jobcenter lehnt Darlehen ab – Mutter kämpft um ihr Recht
Das Jobcenter begründete die Ablehnung mit mehreren Argumenten:
- Das Auto sei zu teuer: Die Behörde meinte, dass die Kosten des Fahrzeugs nicht angemessen seien.
- Öffentliche Verkehrsmittel seien ausreichend: Laut Jobcenter hätte die Frau auch mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren können.
- Kein Anspruch auf ein Auto: Das Jobcenter behauptete, dass ein Auto für Bürgergeld-Empfänger keine notwendige Anschaffung sei und dass sie selbst für ihre Mobilität verantwortlich sei.
Die Mutter war entsetzt und legte Widerspruch ein. Sie konnte sich das Auto ohne finanzielle Unterstützung kaum leisten und drohte, ihren Job zu verlieren. Da das Jobcenter ihren Widerspruch ablehnte, zog sie vor Gericht.
Gericht: Jobcenter muss Auto-Kredit gewähren
Das Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen entschied zugunsten der Mutter. Die Richter erklärten, dass das Auto für ihre Arbeit unverzichtbar sei. Öffentliche Verkehrsmittel seien in ihrem Fall keine Alternative, weil sie oft an wechselnden Orten und zu unregelmäßigen Zeiten arbeiten müsse.
Das Gericht stellte fest, dass das Jobcenter verpflichtet ist, in solchen Fällen ein Darlehen zu gewähren. Diese Regelung steht im Sozialgesetzbuch (§ 16f SGB II). Ziel dieser Unterstützung ist es, Arbeitslosigkeit zu verhindern und sicherzustellen, dass Menschen ihren Job behalten können.
Kann das Jobcenter ein Auto-Darlehen verweigern?
Grundsätzlich sind Darlehen für Autos eine „Kann-Leistung“. Das bedeutet, dass das Jobcenter normalerweise selbst entscheidet, ob es ein Darlehen bewilligt oder nicht.
In diesem Fall jedoch erklärte das Gericht, dass das Jobcenter das Darlehen nicht einfach ablehnen durfte. Wenn eine Ablehnung dazu führt, dass jemand arbeitslos wird, gilt die Entscheidung als ungerecht und rechtswidrig. Das Jobcenter musste also helfen.
Die Mutter konnte dem Gericht beweisen, dass sie ohne Auto nicht zur Arbeit kommen kann. Ihr Arbeitgeber bestätigte, dass sie ein eigenes Fahrzeug benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Auch Stundenzettel belegten, dass sie oft außerhalb der üblichen Verkehrszeiten arbeiten muss.
Gericht stärkt Rechte von Bürgergeld-Empfängern
Das Urteil zeigt, dass Bürgergeld-Empfänger nicht alles akzeptieren müssen, was das Jobcenter entscheidet. Oft werden Anträge abgelehnt, obwohl eigentlich ein Anspruch besteht. Wer eine Ablehnung erhält, sollte Widerspruch einlegen und seine Situation genau erklären.
Besonders wichtig ist es, Beweise zu sammeln:
- Arbeitsvertrag und Arbeitszeiten: Zeigt, warum ein Auto für den Job erforderlich ist.
- Bestätigung vom Arbeitgeber: Erklärt, warum öffentliche Verkehrsmittel nicht ausreichen.
- Fahrtzeiten mit Bus und Bahn: Belegt, dass die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar wäre.
In vielen Fällen kann sich ein Widerspruch oder sogar eine Klage lohnen.
Fazit: Wer ein Auto für die Arbeit braucht, kann Hilfe bekommen
Dieses Urteil ist eine gute Nachricht für alle, die auf ein Auto angewiesen sind. Das Jobcenter darf ein Darlehen für den Autokauf nicht einfach ablehnen, wenn sonst der Jobverlust droht.
Wer in einer ähnlichen Situation ist, sollte sich genau informieren, Widerspruch einlegen und notfalls vor Gericht gehen. Denn: Ohne Auto keine Arbeit – und das darf das Jobcenter nicht ignorieren.
Bild von Rolf van de Wal auf Pixabay

