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E-Scooter zur Arbeit: Kein Versicherungsschutz

by info@deaf24.com

Österreich – Der E-Scooter ist ein beliebtes Fortbewegungsmittel, das in vielen Städten immer häufiger zu sehen ist. Doch wer damit auf dem Weg zur Arbeit verunglückt, hat keinen speziellen Schutz durch die Unfallversicherung. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem aktuellen Urteil aus dem Jahr 2024 entschieden. Solche Unfälle können für die Betroffenen teuer werden, da sie die Kosten selbst tragen müssen.

Warum gibt es keinen Versicherungsschutz?

Unfälle mit E-Scootern gelten nicht als Arbeits- oder Dienstunfälle. Das bedeutet, dass der spezielle Schutz, der normalerweise auf dem Weg zur Arbeit gilt, hier nicht greift. Heimo Typplt, Chefjurist der Salzburger Arbeiterkammer, erklärt: „Auf dem Weg zur Arbeit hat man normalerweise einen besonderen Versicherungsschutz. Dieser umfasst Rehabilitationsmaßnahmen, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpension. Beim E-Scooter entfällt dieser Schutz, da er nicht als normales Verkehrsmittel eingestuft wird.“Das Problem liegt darin, dass E-Scooter rechtlich nicht als klassische Verkehrsmittel wie Fahrräder oder Autos betrachtet werden. Sie gelten als zu gefährlich, um den gleichen Versicherungsschutz zu erhalten. Das hat der OGH in einem Fall eines E-Scooter-Unfallopfers aus Graz bestätigt.

E-Scooter zu gefährlich?

Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass Elektroroller als zu riskant eingestuft werden. Das bedeutet, dass Nutzer, die mit dem E-Scooter zur Arbeit fahren, bewusst das Risiko eingehen, dass sie im Falle eines Unfalls keinen Versicherungsschutz haben. Typplt rät: „Man sollte damit einfach nicht zur Arbeit fahren, oder man akzeptiert bewusst, dass der Versicherungsschutz wegfällt.“Diese Entscheidung ist besonders relevant, da E-Scooter in den letzten Jahren immer beliebter geworden sind. Viele Menschen nutzen sie, um schnell und flexibel zur Arbeit zu kommen. Doch das Urteil des OGH zeigt, dass dies mit erheblichen Risiken verbunden sein kann.

Urteil gilt auch für andere Wege

Das OGH-Urteil betrifft nicht nur den Weg zur Arbeit, sondern auch andere Wege, die im Alltag häufig zurückgelegt werden. Dazu gehören beispielsweise Fahrten zur Universität, zur Ausbildung, zum Arzt oder zur Kinderbetreuung. Der Jurist der Salzburger Arbeiterkammer warnt: „Das Urteil ist auf alle diese Wegstrecken anwendbar.“Das bedeutet, dass der fehlende Versicherungsschutz nicht nur für Berufstätige, sondern auch für Studenten, Auszubildende oder Eltern, die ihre Kinder zur Betreuung bringen, gilt. Wer den E-Scooter für diese Wege nutzt, sollte sich bewusst sein, dass er im Falle eines Unfalls keine finanzielle Unterstützung durch die Unfallversicherung erhält.

Fazit

Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte sich bewusst sein, dass im Falle eines Unfalls kein spezieller Versicherungsschutz besteht. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2024 zeigt deutlich, dass E-Scooter als zu gefährlich eingestuft werden und daher nicht den gleichen Schutz wie andere Verkehrsmittel bieten.Es ist wichtig, sich über die Risiken im Klaren zu sein und gegebenenfalls auf sicherere Alternativen wie das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Denn im Ernstfall können die finanziellen Folgen eines Unfalls ohne Versicherungsschutz erheblich sein. Überlegen Sie sich genau, ob Sie dieses Risiko eingehen möchten, oder wählen Sie ein Verkehrsmittel, das Ihnen den nötigen Schutz bietet.

Bild von Mircea Iancu auf Pixabay

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