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Bundestag: Linke will Fonds für Gehörlosen-Unrecht

by info@deaf24.com

Berlin – Ein neuer Vorstoß im Bundestag soll jahrzehntelanges Unrecht an gehörlosen Menschen endlich anerkennen und entschädigen. Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag eingebracht, der einen bundesweiten Entschädigungsfonds für all jene fordert, die als Kinder und Jugendliche in deutschen Schulen wegen ihrer Hörbehinderung leiden mussten.

Hintergrund ist ein dunkles Kapitel der deutschen Bildungsgeschichte: Über viele Jahrzehnte hinweg war es gehörlosen Kindern in Schulen verboten, ihre Muttersprache – die Gebärdensprache – zu verwenden. Stattdessen wurden sie zwangsweise zum Sprechen und Lippenlesen erzogen. Diese sogenannte „orale Methode“ oder „deutsche Methode“ führte bei vielen Betroffenen zu lebenslangen Nachteilen, schlechteren Bildungschancen und geringeren Rentenansprüchen.

Die Linke fordert nun nicht nur finanzielle Wiedergutmachung, sondern auch eine vollständige wissenschaftliche Aufarbeitung des Unrechts. Bis zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23. September 2027 soll die Bundesregierung einen Zwischenbericht über die Umsetzung der geforderten Maßnahmen vorlegen.

 

Ein historischer Beschluss mit verheerenden Folgen

Der Antrag der Linksfraktion (Drucksache 21/7038) nimmt Bezug auf einen folgenschweren Beschluss des 2. Internationalen Kongresses der Taubstummenlehrer im Jahr 1880 in Mailand – auch bekannt als „Mailänder Kongress“. Auf diesem Kongress wurde festgelegt, dass im Unterricht von gehörlosen Kindern künftig ausschließlich Lautsprache verwendet werden darf. Die Gebärdensprache wurde aus den Schulen verbannt.

Dieses Verbot wurde mit aller Härte durchgesetzt. Die Abgeordneten schreiben in ihrem Antrag, dass es „mit allen Mitteln, mit Strafen, Drohungen und Beschämungen“ durchgesetzt wurde. Selbst den Eltern wurde dringend geraten, mit ihren Kindern nur lautsprachlich zu kommunizieren. Wer gebärdete, musste mit Bestrafung rechnen.

Die Methode geht zurück auf den Schulmeister Samuel Heinicke (1727–1790), der im 18. Jahrhundert die Lautsprach-Methode für gehörlose Kinder entwickelte. Ziel war es, gehörlosen Kindern das lautsprachliche Artikulieren und das Absehen vom Mund beizubringen. Ein Denkmal in Hamburg-Eppendorf erinnert noch heute an ihn. Seine in Leipzig gegründete Schule für sogenannte Taubstumme trägt bis heute seinen Namen.

 

Unrecht in beiden deutschen Staaten

Besonders schwer wiegt: Diese Praxis setzte sich in der Bundesrepublik Deutschland ebenso fort wie in der Deutschen Demokratischen Republik. Betroffen waren nicht nur staatliche Schulen, sondern auch solche in kirchlicher Trägerschaft.

Die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als vollwertige und eigenständige Sprache vollzog sich erst langsam und schrittweise – und oft erst auf Druck der Behindertenrechtsbewegung, die sich ab den 1970er Jahren formierte.

Die Folgen für die Betroffenen waren gravierend: Da die Kinder die Lautsprache nicht hören konnten, lernten sie sie nur unzureichend. Wortschatz und Grammatik konnten nur teilweise vermittelt werden, weil es keine Ausgangssprache gab. Den Schülerinnen und Schülern wurde systematisch der Zugang zu ihrer Muttersprache erschwert. Der eigentliche Unterrichtsinhalt litt darunter.

 

Die Forderungen der Linksfraktion im Detail

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag konkrete Maßnahmen:

1. Einrichtung eines Entschädigungsfonds
Die Bundesregierung soll in Abstimmung mit den Ländern und Kirchen einen Gesetzentwurf für einen Entschädigungsfonds vorlegen. Dieser Fonds soll den Betroffenen des Gebärdensprachverbots eine bundeseinheitliche Entschädigung ermöglichen. Ziel ist es, die Leistungen für gehörlose Menschen niedrigschwellig zugänglich zu machen – das heißt: ohne bürokratische Hürden und einfach zu beantragen.

2. Wissenschaftliche Aufarbeitung
Gefordert wird eine wissenschaftliche Untersuchung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen an deutschen Schulen. Dabei soll nicht nur die Vergangenheit beleuchtet werden, sondern auch geprüft werden, welche bundesgesetzlichen Regelungen geschaffen werden können, um Betroffenen besser zu helfen.

3. Berichtspflicht der Bundesregierung
Zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23. September 2027 soll die Bundesregierung einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung der geforderten Maßnahmen vorlegen.

 

Warum ist das so wichtig?

Für viele gehörlose Menschen in Deutschland ist die Gebärdensprache ihre Muttersprache. Sie ist nicht nur ein Kommunikationsmittel, sondern ein zentraler Bestandteil ihrer Identität und Kultur. Das jahrzehntelange Verbot der Gebärdensprache in Schulen hat bei vielen Betroffenen tiefe Wunden hinterlassen.

Die Linksfraktion betont in ihrem Antrag, dass die Folgen der „deutschen Methode“ oftmals deutlich schlechtere Berufschancen und spürbar niedrigere Rentenansprüche waren. Wer die Lautsprache nicht ausreichend beherrscht, hat es auf dem Arbeitsmarkt schwerer – und verdient im Alter weniger Rente.

 

Unterstützung aus anderen Bundesländern

Die Forderung nach einem Entschädigungsfonds ist nicht neu. Bereits im Juli 2025 hatte die Hamburgische Bürgerschaft in einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, Grünen und der Linken die gehörlosen Menschen um Entschuldigung für das Leid des Oralismus gebeten. Die Bürgerschaft forderte damals den rot-grünen Senat auf, sich auf Bundesebene für einen Entschädigungsfonds einzusetzen.

 

Ein Meilenstein für die Gehörlosen-Community?

Sollte der Antrag der Linksfraktion Erfolg haben, wäre dies ein historischer Schritt. Erstmals würde das jahrzehntelange Unrecht an gehörlosen Menschen in Deutschland nicht nur anerkannt, sondern auch finanziell wiedergutgemacht werden.

Die Deutsche Gebärdensprache wurde in Deutschland erst spät als eigenständige Sprache anerkannt. Noch heute kämpfen viele gehörlose Menschen um Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe. Ein Entschädigungsfonds könnte ein starkes Signal sein – nicht nur für die Betroffenen, sondern für die gesamte Gesellschaft.

 

Ausblick: Was kommt als Nächstes?

Der Antrag der Linksfraktion liegt nun dem Deutschen Bundestag vor. In den kommenden Wochen und Monaten wird er in den Ausschüssen beraten werden. Die Fraktion Die Linke hofft auf breite Unterstützung über die Parteigrenzen hinweg.

Bis zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23. September 2027 soll die Bundesregierung einen ersten Zwischenbericht vorlegen. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob der Bundestag dem Antrag zustimmt und wie schnell die geforderten Maßnahmen umgesetzt werden können.

Für die rund 80.000 gehörlosen Menschen in Deutschland wäre dies ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung und Gerechtigkeit.

Antrag (21/7038)

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