Home LifestyleRatgeberBürgergeld und Rente: Welche Ansprüche haben Sie?

Bürgergeld und Rente: Welche Ansprüche haben Sie?

by info@deaf24.com

Viele Menschen fragen sich, ob sie Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen. In diesem Artikel erklären wir, wie beide Leistungen zusammenwirken, wer Anspruch auf welche Unterstützung hat und was dabei zu beachten ist.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 der Nachfolger des Arbeitslosengelds II, auch bekannt als Hartz IV. Es soll Menschen unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Ziel des Bürgergelds ist es, soziale Sicherheit zu gewährleisten und den Menschen zu helfen, eine langfristige Beschäftigung zu finden.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Bürgergeld können Personen beantragen, die:

  • erwerbsfähig sind, aber ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.
  • in einer Bedarfsgemeinschaft mit anderen zusammenleben, die ebenfalls hilfsbedürftig sind.
  • vorher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten.

Wie hoch ist das Bürgergeld?
Die Höhe des Bürgergelds hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Es gibt sechs Regelbedarfstufen:

  • 563 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende.
  • 506 Euro pro Person bei Paaren.
  • 451 Euro für junge Erwachsene unter 25 Jahren, die keinen eigenen Haushalt haben.
  • 390 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren.
  • 357 Euro für Kinder unter 6 Jahren.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten können. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt.

Welche Arten gibt es?

  • Volle Erwerbsminderung: Wenn eine Person weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Wenn eine Person nur eingeschränkt, aber noch einige Stunden täglich arbeiten kann.

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente:

  • Die Person hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
  • Ärztliche Gutachten bestätigen die gesundheitliche Einschränkung.

Kann man Bürgergeld und Erwerbsminderungsrente gleichzeitig beziehen?

Die Antwort hängt davon ab, ob die Person vollständig oder teilweise erwerbsgemindert ist.

  • Volle Erwerbsminderung: Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, erhält in der Regel keine Bürgergeldleistungen. Stattdessen steht diesen Personen Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) zu. Die Sozialhilfe muss bei der Kommune beantragt werden.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Menschen mit teilweiser Erwerbsminderung gelten weiterhin als erwerbsfähig. Sie können Bürgergeld beantragen, sofern ihr Einkommen nicht ausreicht.
  • Ausnahmen bei Bedarfsgemeinschaften: Wer in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer erwerbsfähigen Person lebt, kann Bürgergeld beziehen. In diesem Fall ist das Jobcenter zuständig.

Was tun, wenn kein Bürgergeld möglich ist?

Wenn Bürgergeld nicht in Frage kommt, können folgende Leistungen beantragt werden:

  • Sozialhilfe: Für Menschen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt: Für Menschen, die nur vorübergehend voll erwerbsgemindert sind und keine andere Unterstützung erhalten.

Fazit: Bürgergeld und Erwerbsminderungsrente passen selten zusammen

Wer eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, hat meist keinen Anspruch auf Bürgergeld. Diese Personen werden über die Sozialhilfe abgesichert. Menschen mit teilweiser Erwerbsminderung hingegen können Bürgergeld beantragen, wenn sie hilfsbedürftig sind.

Jeder Fall ist jedoch individuell. Lassen Sie sich von Ihrem Jobcenter oder einer Beratungsstelle informieren, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Related Posts

Diese Website ist auf wpml.org als Entwicklungsseite registriert. Wechseln Sie zu einem Produktions-Website-Schlüssel, um remove this banner.