Der Kontakt mit der Polizei ist für viele Menschen selbstverständlich – man ruft an oder geht einfach zur nächsten Dienststelle. Für gehörlose Menschen ist das oft nicht so leicht. Sie brauchen eine Kommunikation, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist, zum Beispiel Gebärdensprache oder andere Hilfen. Ein aktuelles Beispiel aus Kiel zeigt, wie schwierig das sein kann, wenn die Polizei keine barrierefreie Kommunikation anbietet. Eine gehörlose Frau fragte per E-Mail nach, ob die Polizei in der Lage ist, barrierefrei mit ihr zu sprechen. Die Antwort der Polizei war kurz: „Wir können keine Gebärdensprache, kommen Sie trotzdem vorbei.“ Dieser Fall zeigt, dass es hier noch große Probleme gibt, die viele gehörlose Menschen betreffen.
Wie die Polizei in Kiel antwortete – und warum das ein Problem ist
Eine gehörlose Frau schrieb an die Polizei Kiel:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gehörlos. Ich will zu Ihnen kommen.
Können Sie barrierefrei mit Gehörlosen kommunizieren?
Bitte um schnelle Antwort. Danke.“
Die Polizei antwortete, dass ihre Mitarbeitenden keine Gebärdensprache können. Sie empfahl, trotzdem die Dienststelle aufzusuchen.
Für hörende Menschen klingt das nach einer normalen Antwort. Für gehörlose Menschen zeigt sich darin ein großes Problem: Wie sollen sie kommunizieren, wenn niemand ihre Sprache versteht? Und was passiert, wenn sie bei der Polizei sind und nicht richtig verstanden werden?
Barrierefreiheit – was bedeutet das?
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – egal ob hörend oder gehörlos – die gleichen Möglichkeiten haben, miteinander zu sprechen und Informationen auszutauschen. Für gehörlose Menschen heißt das:
- Die Polizei oder andere Behörden müssen einen Gebärdensprachdolmetscher bereitstellen oder eine andere geeignete Kommunikation anbieten.
- Es muss klare Informationen geben, wie man barrierefrei Kontakt aufnehmen kann, zum Beispiel schriftlich, per E-Mail oder per Video.
- Mitarbeitende sollten geschult sein, um zu wissen, wie sie gehörlose Menschen unterstützen können.
Wenn all das nicht passiert, entsteht eine Barriere, die gehörlose Menschen daran hindert, ihre Rechte wahrzunehmen und Hilfe zu bekommen.
Warum ist das Problem schon lange bekannt?
Der Fall aus Kiel ist kein Einzelfall. Viele gehörlose Menschen berichten seit Jahren von Schwierigkeiten bei der Polizei und anderen Behörden. Das Problem ist, dass:
- Die Polizei oft keine geschulten Mitarbeitenden für Gebärdensprache hat.
- Es keine verbindlichen Regeln gibt, wie bei gehörlosen Menschen zu kommunizieren ist.
- Dolmetscher nicht immer oder nur schwer organisiert werden.
Diese Schwierigkeiten sind seit Jahrzehnten bekannt, doch Veränderungen kommen nur langsam.
Mitschuld und Verantwortung des Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V.
Nicht nur die Polizei trägt Verantwortung, sondern auch der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. der Gehörlosen und Hörgeschädigten. Dieser Landesverband ist eine wichtige Schnittstelle zwischen der gehörlosen Community und Behörden. Er müsste aktiv mit den Polizeibehörden zusammenarbeiten, um Barrierefreiheit zu verbessern und die Bedürfnisse gehörloser Menschen zu vertreten.
Leider fehlt es oft an Zusammenarbeit und klaren Absprachen zwischen dem Landesverband und den zuständigen Behörden. Dadurch entstehen Lücken bei der Organisation von Dolmetschern und Schulungen. Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. trägt somit eine Mitschuld an der weiterhin schlechten Barrierefreiheit bei Polizei und anderen öffentlichen Stellen in der Region.
Welche Verantwortung hat die Polizei?
Die Polizei ist eine öffentliche Stelle. Nach dem Gesetz muss sie dafür sorgen, dass alle Menschen – auch gehörlose – gut kommunizieren können. Das bedeutet konkret:
- Sie muss Hilfen anbieten, wenn jemand nicht hören kann.
- Sie muss Dolmetscher bereitstellen oder andere Wege der Kommunikation ermöglichen.
- Sie darf niemanden benachteiligen, weil er gehörlos ist.
Wenn die Polizei nur sagt: „Wir können keine Gebärdensprache“, ohne Alternativen anzubieten, entspricht das nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit.
Wie könnte eine gute Lösung aussehen?
Statt einfach zu sagen „kommen Sie trotzdem vorbei“, sollte die Polizei:
- anbieten, einen Gebärdensprachdolmetscher zu organisieren.
- Alternativen wie schriftliche Kommunikation oder E-Mail ermöglichen.
- klare Informationen geben, an wen sich gehörlose Menschen wenden können.
- Mitarbeitende schulen, damit sie mit gehörlosen Menschen besser umgehen können.
Diese Maßnahmen würden den Kontakt erleichtern und dafür sorgen, dass sich gehörlose Menschen sicherer fühlen.
Warum ist das wichtig?
Polizei ist oft die erste Anlaufstelle in Notfällen oder wenn jemand Hilfe braucht. Wenn gehörlose Menschen nicht sicher sein können, dass sie verstanden werden, entsteht Unsicherheit und Angst. Das betrifft nicht nur die betroffene Person, sondern auch das Vertrauen in die Polizei und den Staat insgesamt.
Fazit
Der Fall aus Kiel zeigt: Barrierefreie Kommunikation ist für gehörlose Menschen noch nicht selbstverständlich. Die Antwort der Polizei macht deutlich, dass es große Lücken gibt, die behoben werden müssen. Nicht nur die Polizei, sondern auch der Landesverband Niedersachsen trägt Verantwortung für die mangelnde Barrierefreiheit. Es geht nicht um Sonderrechte, sondern um gleiche Rechte für alle Menschen. Behörden, Polizei und Verbände müssen besser werden, damit alle Menschen gleichberechtigt Hilfe und Unterstützung bekommen. Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe und Sicherheit in unserer Gesellschaft.

