Eine gehörlose Frau aus Schleswig-Holstein wandte sich an die Polizei in Kiel. Ihre einfache Frage: Gibt es bei der Polizei eine barrierefreie Kommunikation für gehörlose Menschen? Die Antwort war kurz, höflich – und zugleich unzureichend. Sie offenbart ein weit verbreitetes Problem: Staatliche Stellen sind oft nicht auf die Bedürfnisse gehörloser Bürgerinnen und Bürger eingestellt. Der folgende Beitrag ordnet den Fall ein, erklärt Hintergründe und zeigt auf, warum echte Barrierefreiheit noch fehlt.
Die Anfrage: Verständliche Kommunikation – mehr nicht
Die Frau wollte wissen, ob die Polizei mit ihr kommunizieren kann. Dabei ging es ihr nicht zwingend um Gebärdensprache. Viele gehörlose Menschen lesen Lippen, verstehen gesprochene Sprache gut, wenn langsam und deutlich gesprochen wird. Auch schriftliche Kommunikation kann helfen.
Sie erwartete also keine besondere Sonderbehandlung, sondern eine verständliche, einfache und barrierefreie Kommunikation. Das ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht, damit sie ihre Anliegen bei der Polizei überhaupt vortragen kann.
Die Antwort der Polizei in Kiel
Die Polizei antwortete, dass sie nicht in Gebärdensprache geschult sei. Gleichzeitig bat sie die Frau, trotzdem die zuständige Polizeidienststelle aufzusuchen, wo man sich um ihr Anliegen kümmern werde.
Die Antwort wirkt höflich, ist aber inhaltlich unzureichend. Es wird keine Alternative oder konkrete Lösung angeboten, wie die Verständigung praktisch funktionieren soll.
Vielmehr entsteht der Eindruck, dass sich die Polizei keine Mühe gibt, wirklich auf die Bedürfnisse der gehörlosen Frau einzugehen. Die Verantwortung scheint auf die Betroffene abgeschoben zu werden – sie solle selbst einen Gebärdensprachdolmetscher organisieren, wenn sie mit der Polizei kommunizieren möchte.
Diese Haltung zeigt, dass Barrierefreiheit bei der Polizei Kiel noch nicht als Selbstverständlichkeit gilt.
Warum diese Antwort problematisch ist
Die Antwort zeigt wenig Verständnis für die Realität gehörloser Menschen:
- Nicht alle Gehörlosen sprechen oder verstehen Gebärdensprache.
- Viele lesen Lippen oder kommunizieren schriftlich.
- Langsames, deutliches Sprechen reicht oft schon aus.
Dass keine dieser Möglichkeiten erwähnt wird, wirkt abschreckend und uninformiert. Die Antwort kann man deshalb als armselig bezeichnen – nicht als persönliche Kritik, sondern als Ausdruck eines Systems, das Barrierefreiheit kaum lebt.
Die Botschaft zwischen den Zeilen
Die Polizei sendet mit der Antwort eine ungewollte Botschaft:
„Wir sind nicht vorbereitet, aber kommen Sie trotzdem.“
Für Hörende klingt das vielleicht harmlos. Für Gehörlose bedeutet es Unsicherheit, Stress und das Gefühl, nicht willkommen zu sein.
Gerade bei sensiblen Anliegen wie Anzeigen oder Konflikten ist Vertrauen wichtig. Wenn schon die erste Kontaktaufnahme schwierig ist, verzichten viele gehörlose Menschen auf ihr Recht, die Polizei zu kontaktieren.
Kein Einzelfall – ein systemisches Problem
Der Fall aus Kiel ist kein Einzelfall. Bundesweit berichten Gehörlose von ähnlichen Erfahrungen mit Behörden.
Die Ursache liegt tiefer: Es fehlen klare Abläufe, Zuständigkeiten und Schulungen zur barrierefreien Kommunikation.
Barrierefreiheit ist keine Zusatzleistung, sondern Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe und ein Grundrecht.
Wer trägt die Verantwortung?
Verantwortung tragen nicht nur Polizei und Behörden, sondern auch die Landesverbände der Gehörlosen, wie der Landesverband Schleswig-Holstein.
Diese Verbände vertreten die Interessen gehörloser Menschen und sollten aktiv den Dialog mit Behörden pflegen. Das beinhaltet:
- Regelmäßigen Austausch mit Polizei und Ämtern
- Vermittlung und Organisation von Schulungen für Behördenmitarbeitende
- Sensibilisierung für die Bedürfnisse der Gehörlosen
Fehlende Zusammenarbeit und Kontakte verlangsamen Verbesserungen und halten Barrieren aufrecht.
Fehlende Schulungen trotz gesetzlicher Pflicht
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet öffentliche Stellen, Barrieren abzubauen und Mitarbeitende zu schulen.
Doch Schulungen zur Kommunikation mit Gehörlosen fehlen oft bei Polizei und anderen Behörden.
Hier sind beide Seiten gefragt: Behörden müssen Schulungen anbieten und umsetzen, Landesverbände müssen diese einfordern und unterstützen.
Fazit: Barrierefreiheit ist noch kein Standard
Die Antwort der Polizei in Kiel ist höflich, aber inhaltlich unzureichend. Sie zeigt, dass Barrierefreiheit noch nicht als Selbstverständlichkeit gelebt wird.
Für gehörlose Menschen bedeutet das weiterhin Unsicherheit im Kontakt mit Behörden. Solange einfache Kommunikationsformen nicht konsequent umgesetzt werden, bleibt echte Teilhabe eingeschränkt.
Der Fall aus Kiel macht klar: Es braucht nicht nur Gesetze, sondern auch ein gemeinsames Engagement von Behörden und Verbänden, regelmäßige Schulungen und klare Strukturen – damit Barrierefreiheit im Alltag endlich ankommt.

