Home HörgeschädigtPolitikStille hinter Gittern – Gehörlose im Gefängnis

Stille hinter Gittern – Gehörlose im Gefängnis

by info@deaf24.com

Sie verpassen den Weckruf, hören keine Durchsagen und können sich mit anderen nur schwer unterhalten. Für gehörlose Menschen ist der Haftalltag voller Hürden. Ein Hamburger Mordprozess hat das Thema nun in die Schlagzeilen gebracht.

 

Ein Urteil, das aufrüttelt

Ein 62-jähriger gehörloser Mann wurde vom Hamburger Landgericht wegen eines Mordes vor über 43 Jahren zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Er war zur Tatzeit erst 18 Jahre alt.

Doch was diesen Fall besonders macht: Das Gericht berücksichtigte bei der Strafe nicht nur das junge Alter des Täters zur Tatzeit, sondern auch seine angeborene Gehörlosigkeit. Die Richterin stellte klar: Die Haftbedingungen seien für den Mann „außergewöhnlich belastend“ und kämen einer Isolationshaft nahe.

Der Angeklagte selbst gab nach der Urteilsverkündung durch Gesten zu verstehen, dass er das Urteil für falsch hält.

 

Fünf gehörlose Menschen in Hamburger Gefängnissen

Der Fall macht auf ein größeres Problem aufmerksam. Nach Angaben der Hamburger Justizbehörde sitzen derzeit fünf gehörlose oder stark hörgeminderte Personen in den Gefängnissen der Stadt.

Für sie ist der Alltag hinter Gittern besonders schwierig. Gefängnisse sind in vielen Bereichen auf akustische Kommunikation ausgelegt – Lautsprecherdurchsagen, mündliche Absprachen, der Weckruf am Morgen.

Julia Held, Pfarrerin für Gehörlose und Gefängnisseelsorgerin in der JVA Butzbach in Hessen, erklärt die Probleme: „Sie hören das Wecken nicht, können Durchsagen nicht wahrnehmen und bekommen viele spontane Informationen des Haftalltags nicht mit.“

 

Die vielen kleinen Barrieren

Besonders schwierig ist die Verständigung mit den Bediensteten. Nur sehr wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gefängnis beherrschen die deutsche Gebärdensprache.

Die Kommunikation läuft deshalb meist über Zettel, Formulare oder Gesten. Für einfache Dinge reicht das oft. Doch bei komplexeren Gesprächen – etwa zu medizinischen, psychologischen oder rechtlichen Themen – können leicht Missverständnisse entstehen.

Auch der Kontakt zu anderen Gefangenen ist eingeschränkt, weil unter Häftlingen vor allem mündlich kommuniziert wird. Held sagt: „Dadurch kann die Haft als besonders isolierend erlebt werden.“

 

Was die Gefängnisse tun

In der Hamburger JVA Fuhlsbüttel gibt es Markierungen an den Zellentüren. Sie zeigen den Bediensteten an, dass ein Häftling nichts oder nur wenig hört. So wissen die Beamten, dass sie den Gefangenen zum Beispiel antippen müssen, um ihn morgens zu wecken.

Auch wichtige Informationen – etwa über Freistunden, Freizeitgruppen oder Besuche – finden so ihren Weg in die Zelle.

Die Hamburger Justizbehörde sieht den Haftalltag für gehörlose Inhaftierte auch ohne Dolmetscher als gut bewältigbar an. Ein Sprecher betonte, dass einer der Betroffenen problemlos an einer Kreativgruppe, am Gottesdienst und an einer Spielegruppe teilnehme. Bei Bedarf könnten Gebärdendolmetscher – auch per Videoschalte – hinzugezogen werden.

 

Das Recht auf Teilhabe

Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf barrierefreie Teilhabe und angemessene Unterstützung. Bei wichtigen Gesprächen müssten eigentlich Gebärdensprachdolmetscher hinzugezogen werden.

Doch in der Praxis stehen Dolmetscher nicht immer zur Verfügung und begleiten nicht den gesamten Haftalltag, kritisiert Pfarrerin Held.

 

Wenn die Gesundheit leidet

Hamburgs Gefängnisseelsorger Richard Raming weist auf ein weiteres Problem hin: Wer gesundheitliche Einschränkungen hat, spürt das hinter Gittern viel intensiver. „Draußen kompensiert man vieles, weil man durch den Alltag abgelenkt ist. Hier nimmt man den Körper viel intensiver wahr.“

Besonders frustrierend sei es, wenn Hörgeräte oder Brillen nicht richtig funktionieren. Weil Häftlinge nicht regulär krankenversichert sind und Behandlungen über den Justizetat laufen, werden nicht dringende Arztbesuche oft aufgeschoben. Zu wenig Personal verschärft das Problem – jeder Arztbesuch muss bei Fluchtgefahr von mehreren Beamten begleitet werden.

 

Fazit: Ein unsichtbares Handicap

Gehörlosigkeit ist eine unsichtbare Behinderung. Im Gefängnis, wo alles auf Hören und Sprechen ausgelegt ist, wird sie zur enormen Belastung. Der Hamburger Fall zeigt: Die Justiz ist sich des Problems bewusst – aber die Lösungen sind noch nicht überall angekommen.

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