Home HörgeschädigtPolitikHintergrund: Gehörlosengeld in Rheinland-Pfalz

Hintergrund: Gehörlosengeld in Rheinland-Pfalz

by info@deaf24.com

In Rheinland-Pfalz gibt es bislang kein Gehörlosengeld, obwohl in sieben anderen Bundesländern diese Form der finanziellen Unterstützung für Gehörlose bereits existiert. Mehrere Initiativen und Petitionen – unter anderem von Marco Bähner und dem Sozialverband VdK – haben in den letzten Jahren versucht, ein Gehörlosengeld einzuführen. Diese Bemühungen sind jedoch mehrfach im Landtag gescheitert, zuletzt im Februar 2024, als ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion von den Regierungsparteien SPD, Grünen und FDP abgelehnt wurde. Dabei ist zu betonen, dass nicht das Gehörlosengeld selbst von der Regierung abgelehnt wurde, sondern die jeweiligen Anträge im Landtag keine Mehrheit fanden

Rolle der Arbeitsgemeinschaft im Landesverband RLP der Gehörlosen

Der Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.V. (LVGL RLP) versteht sich als Interessenvertretung und Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Hörbehinderung im Land. Er setzt sich für soziale, kulturelle und politische Belange der Gehörlosen ein und ist an der Organisation und Koordination von Arbeitsgruppen beteiligt, die sich mit Themen wie dem Gehörlosengeld beschäftigen.

Kritik an Einzelinitiativen und Professionalisierung

In den letzten Jahren gab es neben den offiziellen Verbandsaktivitäten auch private Initiativen für das Gehörlosengeld. Besonders ein CDU-Mitglied engagierte sich über drei Jahre hinweg als Einzelperson für dieses Ziel und ist seit etwa einem Jahr Teil einer Arbeitsgruppe. Diese Einzelinitiative wurde von Deaf24 und Teilen der Gehörlosengemeinschaft kritisch beobachtet. Die Kritikpunkte lauten:

  • Fehlende Professionalität: Es wird bemängelt, dass der betreffende Aktivist nicht über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung in der politischen und verbandlichen Arbeit verfügt.
  • Oberflächliche Ideen: Die Vorschläge und Aktionen werden als wenig tiefgründig und nicht ausreichend abgestimmt mit den etablierten Strukturen des Landesverbands wahrgenommen.
  • Fehlende Einbindung: Deaf24 und andere Vertreter sehen ihn nicht als geeignetes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für das Gehörlosengeld, da er nicht die Standards und die Professionalität des Verbandes erfülle.

Dabei ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass Mitglieder einer Arbeitsgruppe oder Initiatoren von Konzepten für das Gehörlosengeld einer bestimmten Partei angehören. Entscheidend ist vielmehr, dass die Konzepte professionell aufgestellt sind, mit fundierten Gutachten und unter Einbeziehung juristischer Expertise. Nur so können tragfähige und politisch durchsetzbare Lösungen entwickelt werden.

Einordnung und Fazit

Die Einführung des Gehörlosengeldes in Rheinland-Pfalz bleibt ein zentrales Anliegen der Gehörlosenverbände und wird von verschiedenen Seiten – sowohl von Verbänden als auch von Einzelpersonen – verfolgt. Während Einzelinitiativen Impulse setzen können, wird von der organisierten Gehörlosengemeinschaft Wert auf professionelle, abgestimmte und fachlich fundierte Arbeit in den entsprechenden Arbeitsgemeinschaften gelegt. Die Kritik an einzelnen Akteuren spiegelt den Wunsch wider, die Interessenvertretung auf ein hohes professionelles Niveau zu heben und die Kräfte zu bündeln, um politische Erfolge zu erzielen.

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