Home LifestyleRatgeberHilfe bei hoher Miete: Wohngeld kann Familien finanziell entlasten

Hilfe bei hoher Miete: Wohngeld kann Familien finanziell entlasten

by info@deaf24.com

Viele Menschen – auch gehörlose und hörbehinderte Menschen – zahlen sehr viel Geld für ihre Wohnung oder ihr Haus. Manchmal bleibt am Ende des Monats kaum noch Geld für Essen, Kleidung oder andere wichtige Dinge übrig. Für diese Menschen gibt es eine staatliche Hilfe: das Wohngeld.

Wohngeld ist kein Kredit, sondern ein monatlicher Zuschuss vom Staat, der nicht zurückgezahlt werden muss. Auch Gehörlose und Menschen mit Behinderung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf. Die durchschnittliche Höhe liegt laut finanztip.de bei 330 Euro pro Monat – manchmal sogar mehr. Doch viele wissen nicht, dass sie diesen Anspruch haben.

Wer kann Wohngeld bekommen?

Wohngeld ist für Menschen gedacht, die arbeiten oder Rente bekommen, aber nicht genug verdienen, um die Wohnkosten selbst zu tragen. Es gilt für:

  • Mieterinnen und Mieter
  • Untermieterinnen und Untermieter
  • Eigentümerinnen und Eigentümer (für sie heißt es „Lastenzuschuss“)
  • Rentnerinnen und Rentner
  • Bewohner in Alten- oder Pflegeheimen
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld

Wichtig: Wohngeld gibt es nur, wenn keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung gezahlt werden. Denn in diesen Fällen übernimmt bereits das Jobcenter oder Sozialamt die Kosten der Wohnung.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Keinen Anspruch haben zum Beispiel Menschen, die:

  • Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bekommen
  • Sozialhilfe erhalten
  • Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen
  • In Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind
  • Ein hohes Vermögen besitzen
    (mehr als 60.000 Euro für die erste Person + 30.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt)

Wie wird die Höhe des Wohngeldes berechnet?

Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei wichtigen Faktoren ab:

  1. Höhe des Einkommens: Je weniger Einkommen, desto mehr Wohngeld.
  2. Anzahl der Personen im Haushalt: Mehr Personen = höheres Wohngeld.
  3. Höhe der Miete: Die sogenannte „berücksichtigungsfähige Miete“ ist entscheidend.

Zur berücksichtigungsfähigen Miete zählen:

  • Die Kaltmiete
  • Kalte Nebenkosten (z. B. Müllabfuhr, Abwasser)
  • Eine Heizkostenpauschale von aktuell 110,40 Euro pro Monat bei Ein-Personen-Haushalten (seit 1. Januar 2023)

Aber: Es gibt gesetzliche Höchstgrenzen für die Miete, die berücksichtigt wird. Diese sind unterschiedlich – je nach Stadt oder Gemeinde (Mietenstufen I bis VII). Wer eine höhere Miete zahlt, bekommt trotzdem nur Wohngeld bis zum Höchstbetrag.

Wie kann ich Wohngeld beantragen?

Den Antrag stellt man bei der örtlichen Wohngeldstelle (meist beim Rathaus oder Landratsamt). Je früher man den Antrag stellt, desto besser. Das Wohngeld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag abgegeben wurde – nicht rückwirkend!

Diese Unterlagen werden in der Regel benötigt:

  • Mietvertrag und eine aktuelle Mietquittung
  • Mietbescheinigung (auszufüllen vom Vermieter)
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung (auszufüllen vom Arbeitgeber)
  • Einkommensnachweise (z. B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Rentenbescheid)

Je nach Lebenssituation können weitere Unterlagen notwendig sein. Es ist sinnvoll, sich von einer Sozialberatung oder einer Verbraucherzentrale helfen zu lassen.

Tipp: Viele Gehörlose empfinden die Antragstellung als kompliziert. Es kann hilfreich sein, sich Unterstützung von einer Vertrauensperson oder einem Dolmetscher zu holen.

Fazit: Wohngeld kann sich lohnen – besonders für gehörlose Menschen

Wohnen wird immer teurer. Besonders für Gehörlose mit geringem Einkommen kann Wohngeld eine große Hilfe sein. Man muss den Antrag selbst stellen und braucht einige Unterlagen – aber der Aufwand lohnt sich. Mit monatlich bis zu mehreren Hundert Euro kann Wohngeld den Alltag deutlich erleichtern. Es ist wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und den Antrag nicht aufzuschieben.

Hinweis für Gehörlose: Wenn ihr beim Ausfüllen Hilfe braucht oder Fragen habt, könnt ihr euch auch an Gehörlosenberatungsstellen oder an Deaf24 wenden. Wir unterstützen euch gerne!

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