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BGSD Bayern e. V.: Ist die neue Schlichtungsstelle wirklich unabhängig?

by info@deaf24.com

Der Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscherinnen in Bayern (BGSD Bayern e. V.) hat im April 2025 angekündigt, eine neue Schlichtungs- und Beschwerdestelle einzurichten. Diese soll ab Mai 2025 ihre Arbeit aufnehmen. Laut Pressemitteilung ist das Ziel dieser Kommission, bei Konflikten zwischen Dolmetscherinnen und Kundinnen zu vermitteln und Lösungen zu finden. Beschwerden sollen schriftlich oder per Video eingereicht werden können, und die Kommission möchte diese vertraulich prüfen und bearbeiten. Die Grundlage dafür ist die sogenannte „Berufs- und Ehrenordnung“ (BEO) der Gebärdensprachdolmetscherinnen.

Auf den ersten Blick klingt das wie eine gute Nachricht. Doch wenn man genauer hinschaut, ergeben sich einige wichtige Fragen:
Ist diese Schlichtungsstelle wirklich unabhängig?
Ist sie gerecht für gehörlose oder schwerhörige Kund*innen?
Oder schützt sie vor allem die Dolmetscher*innen?

Deaf24 hat sich die Pressemitteilung und das Konzept genauer angesehen. In diesem Kommentar erklären wir, warum wir die Unabhängigkeit dieser Kommission anzweifeln – und was aus unserer Sicht geändert werden müsste.

Mehrheitlich Dolmetscher*innen – keine gleichberechtigte Besetzung

Die neue Kommission besteht laut Pressemitteilung aus insgesamt fünf Personen:
– Drei Dolmetscherinnen, die Mitglied im BGSD Bayern e. V. sind
– Zwei taube externe Expert
innen

Das bedeutet: Die Mehrheit der Kommission besteht aus Dolmetscherinnen – und zwar aus Mitgliedern des Verbands, der die Dolmetscherinnen selbst vertritt. Auch wenn eine dieser drei Dolmetscher*innen selbst taub ist, bleiben es doch drei Personen aus der Berufsgruppe, über die Beschwerden eingereicht werden können.

Die gehörlosen oder hörbehinderten Kund*innen sind dagegen nur mit zwei Personen vertreten.

Aus unserer Sicht ist das ein Ungleichgewicht. Eine Kommission, die Beschwerden über Dolmetscherinnen bearbeiten soll, darf nicht mehrheitlich aus Dolmetscherinnen bestehen. Die Perspektive der betroffenen Kundinnen – insbesondere der gehörlosen Nutzerinnen – muss genauso stark vertreten sein. Nur so kann eine faire und ausgewogene Entscheidung getroffen werden. Andernfalls entsteht der Eindruck: Dolmetscher*innen beurteilen sich gegenseitig – und schützen sich vielleicht gegenseitig.


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Die Kommission ist beim Berufsverband angesiedelt – das ist ein Interessenkonflikt

Die Schlichtungskommission ist direkt beim BGSD Bayern e. V. angesiedelt. Das heißt: Beschwerden über Dolmetscherinnen werden innerhalb des Berufsverbands bearbeitet, der die Interessen der Dolmetscherinnen vertritt.

Das ist ein großer Nachteil. Denn es gibt einen klaren Interessenkonflikt: Der BGSD hat die Aufgabe, die beruflichen Interessen seiner Mitglieder – also der Dolmetscherinnen – zu vertreten. Gleichzeitig soll er aber auch Beschwerden von Kundinnen über eben diese Dolmetscher*innen prüfen.

Wie kann ein Verband gleichzeitig Schutzorganisation für Dolmetscherinnen und unabhängige Schlichtungsstelle für die Kundinnen sein? Diese doppelte Rolle ist problematisch und widerspricht dem Gedanken einer unabhängigen, neutralen Lösung.

Aus Sicht von Deaf24 müsste die Schlichtungsstelle außerhalb des BGSD organisiert sein – zum Beispiel bei einer neutralen Einrichtung, bei einer staatlichen Ombudsstelle oder bei einer gemeinsamen Trägerschaft von Dolmetscher*innen und Gehörlosenverbänden. Nur so kann Vertrauen entstehen.

Die Grundlage der Schlichtung – Regeln ohne Mitbestimmung der Gehörlosen?

Die Kommission arbeitet auf Grundlage der sogenannten Berufs- und Ehrenordnung (BEO). Diese wurde vom Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscherinnen entwickelt und festgelegt. Gehörlose Kundinnen oder Interessenvertretungen der Gehörlosen waren daran nicht beteiligt.

Auch das ist problematisch. Denn wenn die Regeln für die Schlichtung nur von einer Seite – den Dolmetscher*innen – formuliert wurden, fehlt die gleichberechtigte Mitbestimmung der anderen Seite. Gerade in einem Bereich, in dem es um Beschwerden, Kritik und Konflikte geht, ist Mitbestimmung sehr wichtig.

Deaf24 fragt: Warum durften Gehörlosenverbände, gehörlose Einzelpersonen oder Selbsthilfegruppen nicht mitentscheiden, wie die Berufsordnung aussieht? Wenn Beschwerden auf Grundlage von Regeln bearbeitet werden, die nur von einer Seite gemacht wurden, fehlt das Gleichgewicht.

Was bedeutet echte Unabhängigkeit (Neutralität)?

Echte Unabhängigkeit bedeutet:

  1. Ausgewogene Besetzung: Die Kommission muss gleich viele Vertreterinnen der Dolmetscherinnen und der gehörlosen Kund*innen haben. Beide Seiten müssen gleichberechtigt sein.
  2. Neutrale Trägerschaft: Die Kommission darf nicht Teil eines Berufsverbands sein, der eine der beiden Seiten vertritt. Sie muss unabhängig organisiert sein – z. B. durch eine neutrale Ombudsstelle oder eine gemeinsame Trägerschaft von Nutzerinnen und Dolmetscherinnen.
  3. Transparente Verfahren: Der Ablauf eines Beschwerdeverfahrens muss offen und verständlich erklärt werden. Alle Beteiligten müssen wissen, wie eine Beschwerde eingereicht wird, wie sie bearbeitet wird und wie eine Entscheidung getroffen wird.
  4. Regeln mit Mitbestimmung: Die Grundlagen der Schlichtung, also zum Beispiel die BEO, müssen gemeinsam mit den gehörlosen Nutzer*innen entwickelt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass beide Seiten fair behandelt werden.

Fazit: Gute Idee – aber nicht neutral genug

Deaf24 begrüßt, dass überhaupt eine Schlichtungsstelle eingerichtet wird. Das zeigt, dass es ein Bewusstsein für Konflikte gibt – und dass man sie nicht einfach unter den Teppich kehren will. Viele Gehörlose wünschen sich seit Jahren eine Möglichkeit, Beschwerden über unprofessionelle oder respektlose Dolmetschereinsätze vorzubringen.

Doch die konkrete Umsetzung der neuen Kommission wirft große Fragen auf. Die Besetzung ist nicht ausgewogen, die Organisation ist nicht neutral, und die Regeln wurden ohne Beteiligung der gehörlosen Seite erstellt.

Deaf24 meint: Wenn man eine Kommission als „unabhängig“ bezeichnet, dann muss sie auch wirklich unabhängig sein. Sonst verliert sie an Glaubwürdigkeit – und vor allem an Vertrauen. Vertrauen ist aber die wichtigste Grundlage für eine funktionierende Schlichtung.

Wir fordern daher:

– eine echte Gleichberechtigung in der Besetzung der Kommission
– eine unabhängige Trägerschaft, außerhalb des Berufsverbands
– eine transparente Darstellung des Beschwerdeablaufs
– und eine gemeinsam entwickelte Grundlage für Entscheidungen, unter Beteiligung von Gehörlosen und ihren Interessenvertretungen

Deaf24 wird das Thema weiterhin aufmerksam begleiten. Wir möchten, dass alle Seiten – Dolmetscherinnen und gehörlose Kundinnen – sich sicher, fair und respektvoll behandelt fühlen. Eine gute Schlichtung kann dabei helfen. Aber nur, wenn sie wirklich neutrak und unabhängig ist.

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