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Große Hürden bei der Vermittlung von Kommunikationshilfen

by info@deaf24.com

Viele Gehörlose in Deutschland stoßen auf große Schwierigkeiten, wenn sie eine Kommunikationshilfe brauchen – besonders dann, wenn sie nicht nur einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen. Obwohl das Gesetz eigentlich verschiedene Kommunikationshilfen vorsieht, gibt es große Lücken in der Vermittlung. Das führt dazu, dass Gehörlose oft nicht die Hilfe bekommen, die sie wirklich brauchen. Doch nicht nur Gehörlose sind betroffen: Auch Behörden, Krankenhäuser und andere Institutionen haben große Schwierigkeiten mit den GSD-Vermittlungen. Die Bürokratie ist eine sehr große Hürde für alle Beteiligten. Dieser Bericht erklärt ausführlich, woran das liegt, wie das System funktioniert und warum das für Gehörlose, aber auch für Institutionen ein großes Problem ist.

Welche Kommunikationshilfen gibt es überhaupt?

Kommunikationshilfe ist ein Sammelbegriff für verschiedene Angebote, die es Menschen mit Hörbehinderung ermöglichen, besser zu kommunizieren. Dazu gehören:

  • Gebärdensprachdolmetscher*innen
    Sie übersetzen gesprochene Sprache in Deutsche Gebärdensprache (DGS) und umgekehrt.
  • Schriftdolmetscher*innen
    Sie schreiben das Gesprochene wortwörtlich oder in leicht verständlicher Form mit, damit Gehörlose oder Schwerhörige mitlesen können.
  • Oraldolmetscher*innen
    Sie wenden spezielle Mundbild- und Artikulations-Techniken an, um das Lippenlesen zu unterstützen.
  • Technische Kommunikationsassistent*innen
    Sie bedienen technische Hilfsmittel wie z.B. Spracherkennungssoftware.

Was sagt das Gesetz?

In Deutschland gibt es klare Gesetze, die Gehörlosen und anderen Menschen mit Hörbehinderung einen Anspruch auf Kommunikationshilfe geben:

  • Sozialgesetzbuch (SGB) I und IX
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Kommunikationshilfeverordnung (KHV)
  • Landesgleichstellungsgesetze (in einigen Bundesländern)

Wichtig:
Im Gesetz steht, dass jede/r selbst das Recht hat, die geeignete Kommunikationshilfe auszuwählen („Wunsch- und Wahlrecht“). Die Kosten dafür müssen in den meisten Fällen von Behörden, Krankenkassen oder anderen Kostenträgern übernommen werden.

Wie funktioniert die Vermittlung in der Praxis?

In vielen Bundesländern gibt es sogenannte GSD Vermittlungen (Gebärdensprachdolmetscher-Vermittlungen). Sie helfen dabei, einen Gebärdensprachdolmetscher für Termine zu finden.
Aber:
Viele dieser Vermittlungsstellen sind nur für Gebärdensprachdolmetscher zuständig! Sie helfen nicht weiter, wenn jemand z.B. einen Schriftdolmetscher, Oraldolmetscher oder eine andere Kommunikationshilfe braucht.

Wo liegen die Probleme?

a) Eingeschränkte Auswahl:
Nicht alle Gehörlosen nutzen Gebärdensprache. Manche können besser mit Schriftdolmetschern kommunizieren, andere brauchen technische Unterstützung. Wenn Vermittlungsstellen nur Gebärdensprachdolmetscher vermitteln, können viele Gehörlose ihre Rechte nicht voll wahrnehmen.

b) Diskriminierung:
Wenn Vermittlungsstellen sagen, „Wir vermitteln nur Gebärdensprachdolmetscher“, werden viele Menschen ausgeschlossen. Das ist eine Form von Diskriminierung, weil nicht alle die gleiche Unterstützung bekommen.

c) Bürokratische Hürden:
Wer eine andere Kommunikationshilfe braucht, muss sich oft selbst kümmern, verschiedene Stellen anrufen, Anträge schreiben oder im Internet suchen. Das ist sehr kompliziert – besonders für Menschen, die ohnehin schon Barrieren im Alltag erleben.

d) Folgen für das Leben:

  • Weniger Teilhabe im Alltag (z.B. Arztbesuch, Behördengang, Arbeitsplatz, Schule)
  • Gefahr, wichtige Informationen zu verpassen
  • Isolation, weil Kommunikation nicht möglich ist
  • Stress und Frust durch die ständigen Hürden

Warum gibt es diese Probleme?

  • Spezialisierung der Vermittlungsstellen:
    Die meisten Vermittlungsstellen haben sich nur auf Gebärdensprachdolmetscher spezialisiert. Für andere Kommunikationshilfen gibt es oft keine zentrale Anlaufstelle.
  • Unklare Zuständigkeiten:
    Es ist nicht immer klar, welche Behörde oder Organisation für welche Hilfe zuständig ist.
  • Fehlende Angebote:
    In manchen Regionen gibt es gar keine Schriftdolmetscher oder Oraldolmetscher.
  • Finanzierung:
    Nicht alle Kostenträger übernehmen automatisch alle Arten der Kommunikationshilfe.

Was müsste sich ändern?

a) Vermittlungsstellen für ALLE Kommunikationshilfen:
Es braucht zentrale Stellen, die jede Art von Kommunikationshilfe vermitteln – nicht nur Gebärdensprachdolmetscher.

b) Bessere Information und Beratung:
Gehörlose müssen wissen, auf welche Hilfen sie Anspruch haben und wie sie diese bekommen.

c) Klare Regeln für die Kostenträger:
Alle Kostenträger (Krankenkassen, Sozialämter etc.) sollten verpflichtet werden, jede benötigte Kommunikationshilfe zu bezahlen.

d) Mehr Ausbildung und Angebote:
Es braucht mehr Schriftdolmetscher, Oraldolmetscher und technische Assistenten – besonders außerhalb der Großstädte.

Fazit

Viele Gehörlose in Deutschland werden durch das aktuelle System benachteiligt, weil sie nicht die Kommunikationshilfe bekommen, die sie brauchen.
Doch auch Behörden, Krankenhäuser und andere Institutionen stehen vor großen Problemen, weil die Vermittlung von Kommunikationshilfen zu kompliziert und bürokratisch ist. Die Verantwortung für diese „hausgemachten“ Probleme liegt vor allem bei den großen Verbänden, die die Strukturen geschaffen haben.

Die Lösung:
Das System muss dringend verbessert werden, damit alle Gehörlosen, Menschen mit Hörbehinderung und auch die Institutionen die Unterstützung bekommen, die sie wirklich brauchen – einfach, schnell und ohne unnötige Hürden.

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