Home HörgeschädigtPolitikGehörlosengeld in Schleswig-Holstein: 8 oder 14 Millionen Euro?

Gehörlosengeld in Schleswig-Holstein: 8 oder 14 Millionen Euro?

by info@deaf24.com

Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein fordert ein Gehörlosengeld. Doch bei den Kosten gibt es unterschiedliche Angaben. Was soll die Leistung kosten? Wer hätte Anspruch darauf? Und warum wird bereits über den Haushalt 2027 diskutiert, obwohl es noch kein Gehörlosengeld gibt? Deaf24 hat die wichtigsten Fragen untersucht.

 

Worum geht es?

Das Gehörlosengeld soll gehörlose Menschen finanziell unterstützen. Es geht um einen Ausgleich für Nachteile und zusätzliche Kosten, die durch eine Hörbehinderung im Alltag entstehen können.

Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein setzt sich seit Jahren für eine solche Leistung ein. Die Partei SSW hat dazu im Juni 2026 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

Der Vorschlag sieht vor:

  • Erwachsene sollen monatlich 350 Euro erhalten.
  • Minderjährige sollen monatlich 250 Euro erhalten.
  • Einkommen und Vermögen sollen keine Rolle spielen.
  • Das Geld soll auf Antrag gezahlt werden.

Anspruch sollen nach dem Gesetzentwurf Menschen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, die entweder einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 wegen ihrer Hörbehinderung haben oder das Merkzeichen GL besitzen.

Bis heute gibt es in Schleswig-Holstein kein allgemeines Gehörlosengeld.

 

Was ist zuletzt passiert?

Am 30. Oktober 2026 ging es bei Beratungen im Landtag auch um den Haushalt des Landes.

Der Gehörlosen-Verband berichtet, die Sozialministerin habe dabei wiederholt geschätzte Kosten von rund 14 Millionen Euro für das Gehörlosengeld genannt. Gleichzeitig habe sie erklärt, dass dafür kein Geld vorhanden sei.

Der Verband kommt zu einer anderen Berechnung. Nach seiner Einschätzung würde die Leistung rund 8 Millionen Euro kosten.

Das ist ein Unterschied von 6 Millionen Euro.

Doch wie kommen beide Seiten auf ihre Zahlen? Welche Personenzahl wurde zugrunde gelegt? Welche Verwaltungskosten wurden berücksichtigt? Und welche Voraussetzungen für den Anspruch wurden bei der Berechnung angenommen?

Bislang liegen keine öffentlich nachvollziehbaren Berechnungen vor, mit denen sich die beiden Beträge überprüfen und vergleichen lassen.

Deaf24 fordert deshalb: Beide Seiten müssen ihre Berechnungsgrundlagen offenlegen.

 

Wie viele Menschen könnten das Geld bekommen?

Der Verband nennt rund 3.000 Menschen, die in Schleswig-Holstein die Deutsche Gebärdensprache (DGS) nutzen.

Diese Zahl ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der Zahl aller möglichen Anspruchsberechtigten.

Nicht jeder gehörlose Mensch nutzt DGS. Manche Menschen verständigen sich durch Lippenlesen, andere mit Hörgeräten, Schrift oder anderen Kommunikationsformen.

Das Statistikamt Nord nennt eine deutlich höhere Zahl: Ende 2025 lebten in Schleswig-Holstein 9.274 schwerbehinderte Menschen mit Taubheit oder Schwerhörigkeit.

Dabei ist eine wichtige Einschränkung zu beachten: Diese Statistik erfasst Menschen mit einem GdB von mindestens 50. Außerdem wird die Behinderungsart nach der jeweils schwersten Behinderung zugeordnet.

Die Zahl von 9.274 Menschen bedeutet deshalb nicht, dass alle diese Personen Anspruch auf Gehörlosengeld hätten.

Nach dem Gesetzentwurf gelten strengere Voraussetzungen: GdB 80 wegen der Hörbehinderung oder das Merkzeichen GL.

Deaf24 fragt:

  • Wie viele Menschen erfüllen tatsächlich diese Voraussetzungen?
  • Wie wurde diese Zahl ermittelt?
  • Gibt es dazu genauere Daten der Behörden?
  • Warum wird in der Diskussion häufig die Zahl der DGS-Nutzenden genannt, obwohl sie nicht alle möglichen Anspruchsberechtigten abbildet?

Eine verlässliche Kostenberechnung ist nur möglich, wenn die Zahl der möglichen Empfänger bekannt ist.

 

Warum sollen es 350 Euro sein?

Der SSW fordert 350 Euro monatlich für Erwachsene und 250 Euro für Minderjährige.

Zur Begründung nennt die Partei zusätzliche Kosten im Alltag. Dazu gehören beispielsweise Gebärdensprachdolmetscher, Videotelefonie und technische Hilfen wie optische Rauchmelder oder Vibrationssysteme.

Der SSW orientiert sich bei seiner Forderung am Landesblindengeld.

Andere Bundesländer zahlen teilweise deutlich weniger. In Berlin beträgt das Gehörlosengeld beispielsweise 190,38 Euro monatlich.

Allerdings unterscheiden sich die gesetzlichen Voraussetzungen und Leistungen der Bundesländer. Ein direkter Vergleich ist deshalb nur eingeschränkt möglich.

Ein höherer Betrag ist nicht automatisch falsch. Aber die Höhe muss nachvollziehbar begründet werden.

Dazu gehören konkrete Fragen:

  • Welche zusätzlichen Kosten entstehen regelmäßig?
  • Welche Kosten werden bereits durch andere Leistungen übernommen?
  • Welche Nachteile bleiben trotz technischer Hilfsmittel bestehen?
  • Wie wurde gerade der Betrag von 350 Euro berechnet?

 

Das Beispiel mit der Waschmaschine

Der Verband nennt als Beispiel eine Waschmaschine: Ein gehörloser Mensch hört möglicherweise nicht, wenn der Motor ungewöhnliche Geräusche macht oder ein Defekt entsteht. Dadurch könnte ein Schaden später bemerkt werden.

Das kann ein Problem sein. Aber ein einzelnes Beispiel reicht nicht aus, um eine monatliche Pauschale von 350 Euro zu begründen.

Auch bei hörenden Menschen können Waschmaschinen kaputtgehen. Entscheidend wäre deshalb, welche zusätzlichen Nachteile und Kosten tatsächlich durch die Hörbehinderung entstehen.

Deaf24 fragt:

  • Wie häufig entstehen solche zusätzlichen Kosten?
  • Wie hoch sind sie im Durchschnitt?
  • Können technische Hilfen das Problem verringern?
  • Welche Kosten bleiben trotz solcher Hilfen bestehen?

Damit wird nicht bestritten, dass gehörlose Menschen finanzielle Nachteile haben können. Es geht darum, diese Nachteile nachvollziehbar zu erfassen und eine faire Höhe der Unterstützung zu bestimmen.

 

Was sagt die Politik?

Am 18. Juni 2026 wurde der Gesetzentwurf zum ersten Mal im Landtag beraten. Anschließend ging er zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss.

Die CDU stellte dabei wichtige Fragen:

  1. Welche konkreten zusätzlichen Kosten sollen ausgeglichen werden?
  2. Ist eine feste monatliche Pauschale die richtige Lösung?
  3. Welche Erfahrungen gibt es mit vergleichbaren Leistungen in anderen Bundesländern?

Am 3. September 2026 lehnte der Sozialausschuss den Gesetzentwurf ab. CDU und Grüne stimmten dagegen.

Der SSW kritisierte außerdem, dass eine Anhörung und ein kleineres Gespräch mit Betroffenen nicht zustande gekommen seien. Auch der Gehörlosen-Verband äußerte Kritik daran.

Deaf24 fragt: Warum wurden die offenen Fragen nicht gemeinsam mit Betroffenen und Fachleuten genauer untersucht?

Gerade bei einer neuen Sozialleistung wäre ein sachlicher Austausch sinnvoll gewesen. Die Politik muss die Forderung ernsthaft prüfen. Gleichzeitig müssen die Kosten und die Anspruchsvoraussetzungen nachvollziehbar sein.

 

Warum ist im Haushaltsentwurf 2027 kein Geld vorgesehen?

Der Gehörlosen-Verband kritisiert, dass im Haushaltsentwurf 2027 kein Geld für das Gehörlosengeld eingeplant ist.

Hier muss man den zeitlichen Ablauf beachten:

  • Am 30. Juni 2026 beschloss das Kabinett den Entwurf für den Haushalt 2027.
  • Am 3. September 2026 lehnte der Sozialausschuss den Gesetzentwurf zum Gehörlosengeld ab.
  • Am 30. Oktober 2026 wurde bei den Haushaltsberatungen erneut über die Kosten gesprochen.

Wichtig ist: Der Haushaltsentwurf ist noch nicht der endgültige Haushalt. Der Landtag muss ihn noch beraten und beschließen. Die Beschlussfassung ist für Dezember 2026 vorgesehen.

Außerdem gibt es bisher kein beschlossenes Gesetz für das Gehörlosengeld.

Die fehlende Position im Haushaltsentwurf bedeutet deshalb nicht, dass eine bereits bewilligte Leistung gestrichen wurde. Eine solche Leistung gibt es bislang nicht.

Trotzdem bleibt eine wichtige politische Frage: Hat die Landesregierung die Einführung ernsthaft geprüft und eine mögliche Finanzierung untersucht?

Der Verband darf kritisieren, dass kein Geld vorgesehen ist. Gleichzeitig muss klar zwischen einem politischen Wunsch, einem Gesetzentwurf und einer bereits beschlossenen Sozialleistung unterschieden werden.

 

Woher könnte das Geld kommen?

Schleswig-Holstein erhält Geld aus dem Finanzkraftausgleich zwischen den Bundesländern. Finanzstärkere Länder leisten Zahlungen, finanzschwächere Länder erhalten Ausgleichsmittel.

Dieses Geld ist jedoch nicht für eine bestimmte Sozialleistung reserviert. Es fließt in den allgemeinen Haushalt des Landes.

Deshalb kann man nicht einfach behaupten, dass ein bestimmter Teil dieser Mittel für das Gehörlosengeld verwendet werden muss.

Trotzdem muss die Landesregierung erklären, warum sie die Leistung für zu teuer hält. Der Verband wiederum muss offenlegen, wie er seine Schätzung von 8 Millionen Euro berechnet.

Eine dauerhafte Sozialleistung braucht eine dauerhafte Finanzierung.

 

Ein Blick nach Bayern

Bayern gehört zu den finanzstärksten Bundesländern und leistet hohe Beiträge zum Finanzkraftausgleich. Trotzdem gibt es dort kein allgemeines Gehörlosengeld.

Auch in Bayern wird seit Jahren über eine solche Unterstützung diskutiert.

Das zeigt: Die finanzielle Unterstützung gehörloser Menschen hängt in Deutschland stark vom jeweiligen Bundesland ab.

Allerdings ist der Vergleich mit Bayern kein Beweis dafür, dass Schleswig-Holstein eine bestimmte Leistung einführen muss. Jedes Bundesland muss seine eigenen gesetzlichen und finanziellen Entscheidungen treffen.

Die grundsätzliche Frage bleibt aber bestehen: Warum gibt es in manchen Bundesländern finanzielle Leistungen für gehörlose Menschen und in anderen nicht?

 

Blockiert nach kritischen Fragen

Deaf24 hat die Diskussion kritisch begleitet und Fragen zur Berechnung, zur Höhe und zu den möglichen Anspruchsberechtigten gestellt.

Auch das Beispiel mit der Waschmaschine haben wir hinterfragt.

Im Verlauf dieser Auseinandersetzung hat uns der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein blockiert. Das ist unsere dokumentierte Erfahrung. Warum der Verband diese Entscheidung getroffen hat, können wir nicht beurteilen.

Die Blockierung beantwortet jedoch keine der offenen Sachfragen. Sie erschwert vielmehr den direkten Austausch.

Wer eine wichtige politische Forderung vertritt, muss auch kritische Fragen zulassen. Das gilt für Verbände genauso wie für Politiker und Behörden.

Deaf24 berichtet nicht gegen gehörlose Menschen. Wir setzen uns für eine offene Diskussion, nachvollziehbare Zahlen und transparente Entscheidungen ein.

 

Das muss jetzt geklärt werden

  1. Wie viele Menschen erfüllen tatsächlich die Voraussetzungen für das Gehörlosengeld?
  2. Wie kommt die Landesregierung auf geschätzte Kosten von 14 Millionen Euro?
  3. Wie kommt der Verband auf seine Schätzung von 8 Millionen Euro?
  4. Warum wird häufig die Zahl der DGS-Nutzenden genannt, obwohl sie nicht alle möglichen Anspruchsberechtigten abbildet?
  5. Wie wurde die Forderung von 350 Euro monatlich berechnet?
  6. Welche zusätzlichen Kosten sollen mit dem Geld ausgeglichen werden?
  7. Welche Möglichkeiten einer dauerhaften Finanzierung wurden geprüft?
  8. Warum gibt es bislang keinen offenen Austausch über diese Fragen?

 

Unser Fazit: Klare Zahlen statt Versprechen

Das Gehörlosengeld ist ein wichtiges Thema. Menschen mit Hörbehinderung können im Alltag zusätzliche Kosten und Nachteile haben. Diese dürfen nicht einfach ignoriert werden.

Aber eine politische Forderung allein reicht nicht aus.

Der Gehörlosen-Verband muss erklären, wie er auf 8 Millionen Euro kommt. Die Landesregierung muss ihre Schätzung von 14 Millionen Euro nachvollziehbar begründen. Außerdem muss geklärt werden, wie viele Menschen tatsächlich Anspruch hätten und warum die monatliche Pauschale 350 Euro betragen soll.

Auch die Politik muss Verantwortung übernehmen. Eine Ablehnung ohne ausreichenden Austausch mit Betroffenen und Fachleuten lässt wichtige Fragen offen.

Deaf24 meint: Menschen mit Hörbehinderung dürfen nicht allein vom Wohnort abhängig sein, wenn es um Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe geht.

Wir brauchen klare Zahlen, faire Anspruchsregeln und eine verlässliche Finanzierung. Dafür braucht es ein offenes Gespräch zwischen Landesregierung, Politik und Betroffenen.

Und dazu gehört auch: Kritische Fragen müssen erlaubt sein.

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