Home HörgeschädigtPolitikLVBYGL: Zu hohe Erwartungen an Polizei und Behörden?

LVBYGL: Zu hohe Erwartungen an Polizei und Behörden?

by info@deaf24.com

Am 11. Februar, dem Europäischen Tag des Notrufs, richtet sich der Blick auf die europaweite Notrufnummer 112. Für die Gehörlosen-Community ist dieser Tag Anlass für eine nüchterne Bestandsaufnahme. Technische Lösungen wie die nora Notruf-App, der Tess-Notruf oder die Krisendienste Bayern haben den Zugang zu Hilfe deutlich verbessert. Doch der Weg zur echten Sicherheit endet nicht mit dem Absenden eines digitalen Notrufs. Entscheidend ist, was danach passiert – vor Ort, im direkten Kontakt mit Polizei und Behörden.

Gleichzeitig stellt sich die Frage: Sind alle politischen Forderungen realistisch? Und trägt auch die Community selbst Verantwortung für konstruktive Lösungen?

 

Digitale Fortschritte: Ein klarer Gewinn

Unbestreitbar ist: Der Zugang zu Notdiensten ist für Gehörlose heute besser als noch vor wenigen Jahren.

  • Die nora Notruf-App ermöglicht eine direkte Alarmierung von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst.
  • Tess-Relay-Dienste unterstützen bei der telefonischen Kommunikation.
  • Die Krisendienste Bayern bieten rund um die Uhr Beratung in Gebärdensprache.
  • Der Bayerische Notfallbereitschaftsdienst sichert Erreichbarkeit in besonderen Situationen.

Diese Angebote sind wichtige Meilensteine. Sie beseitigen jedoch nur die erste Hürde: den Zugang zum System. Sie garantieren nicht automatisch barrierefreie Abläufe im Einsatz selbst.

 


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Realität im Einsatz: Gefahrenabwehr hat Vorrang

Polizeieinsätze verlaufen nicht planbar. In akuten Bedrohungslagen – etwa bei bewaffneten Personen – handeln Einsatzkräfte unter Zeitdruck. Das Polizeirecht verpflichtet sie zur Gefahrenabwehr und zur Eigensicherung.

In solchen Sekundenlagen kann keine längere Kommunikation stattfinden, weder schriftlich noch über Dolmetscher. Hier steht der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit im Vordergrund.

Barrierefreiheit ist ein wichtiges Ziel – sie kann jedoch nicht jede akute Gefahrenlage neutralisieren. Diese Differenzierung fehlt in manchen öffentlichen Debatten.

 

Dolmetschervergütung: Rechtslage und Praxis

Ein zentraler Streitpunkt ist die Vergütung von Gebärdensprachdolmetschern (GSD).

Wichtig ist die rechtliche Einordnung:

  • Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) gilt für gerichtliche Verfahren und staatsanwaltschaftliche Tätigkeiten.
  • Bei Einsätzen außerhalb gerichtlicher Verfahren – etwa bei polizeilichen Maßnahmen vor Ort – gelten in der Regel freie Kostenvereinbarungen.

Das bedeutet: Behörden sind außerhalb des gerichtlichen Bereichs nicht zwingend an den JVEG-Satz gebunden. Sie können andere Honorarsätze vereinbaren, sofern keine spezielle landesrechtliche Regelung etwas anderes bestimmt.

Wenn Polizei oder Behörden geringere Honorare anbieten, ist das rechtlich grundsätzlich zulässig.

Das praktische Problem entsteht an anderer Stelle:
Viele Gebärdensprachdolmetscher lehnen Einsätze ab, wenn die angebotene Vergütung deutlich unter dem JVEG-Niveau liegt. Dadurch entsteht faktisch ein Versorgungsengpass.

Hier liegt kein eindeutiges „Rechtsversagen“ vor, sondern ein Markt- und Strukturproblem.

Eine Lösung könnte sein:

  • transparente Honorarrichtlinien
  • Bereitschaftsdienstmodelle
  • landesweite Rahmenvereinbarungen

Pauschale Vorwürfe helfen hier nicht weiter.

 

Kritische Analyse des LVBYGL

Der Landesverband Bayern der Gehörlosen positioniert sich engagiert. Doch strategisch zeigen sich Schwächen:

Unklare Trennung zwischen Rechtslage und Forderung

Wenn gefordert wird, Dolmetscher grundsätzlich nach JVEG zu vergüten, wird nicht ausreichend erklärt, dass das Gesetz primär für Gerichtsverfahren gilt. Dadurch entsteht der Eindruck, Behörden würden gegen geltendes Recht verstoßen, obwohl es sich teilweise um Verhandlungssache handelt.

Überzogene Erwartungen in Akutsituationen

Forderungen nach verbindlichen Eskalationsstopps oder verpflichtender Kommunikation vor jeder Zwangsanwendung berücksichtigen nicht ausreichend die Realität akuter Gefahrenlagen.

Konfrontativer Kommunikationsstil

Stark zugespitzte Formulierungen erzeugen Aufmerksamkeit, erschweren jedoch den konstruktiven Dialog mit Behörden. Nachhaltige Reformen entstehen meist in Arbeitsgruppen und Fachgesprächen – nicht ausschließlich über öffentliche Kritik.

Geringe Betonung eigener Mitwirkung

Politische Wirksamkeit entsteht auch durch aktive Mitarbeit in Gremien, Schulungsinitiativen und konkrete Konzeptvorschläge. Hier könnte der Verband seine Rolle stärker ausbauen.

 

Verantwortung auf beiden Seiten

Barrierefreiheit ist eine staatliche Aufgabe.

Aber:
Sie ist auch ein Prozess, der Kooperation erfordert.

Behörden müssen sensibel und offen für strukturelle Verbesserungen sein.
Verbände müssen realistische, juristisch tragfähige und praktisch umsetzbare Konzepte entwickeln.

Eine Polarisierung – „Behörden versagen“ versus „Community fordert zu viel“ – führt nicht weiter.

 

Fazit

Bayern hat beim digitalen Zugang zu Notrufen deutliche Fortschritte erzielt. Die strukturellen Herausforderungen liegen weniger in der Technik als in der praktischen Umsetzung und in Finanzierungsmodellen.

Die Diskussion um Dolmetschervergütung zeigt:
Es handelt sich nicht nur um eine Frage des Rechts, sondern auch um eine Frage der Organisation und der Kooperation.

Der LVBYGL vertritt berechtigte Anliegen, sollte jedoch stärker zwischen juristischer Realität, politischer Forderung und praktischer Umsetzbarkeit unterscheiden.

Barrierefreiheit entsteht nicht allein durch Forderungen – sondern durch fachlich fundierte, kooperative und realistische Lösungen.

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