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Weniger Geld für Asylbewerber in Deutschland

by info@deaf24.com

Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland neue Regeln für die finanzielle Unterstützung von Asylbewerbern in Kraft. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Geldleistungen für Menschen im Asylverfahren deutlich zu senken. Diese Kürzungen betreffen vor allem den Lebensunterhalt – also Geld für Essen, Kleidung, Hygieneartikel und persönliche Dinge. Gleichzeitig sollen Sachleistungen wie Gutscheine oder Bezahlkarten in Zukunft stärker eingesetzt werden. Viele Organisationen und Sozialverbände kritisieren die geplanten Änderungen scharf. Sie warnen vor sozialen Härten, Ausgrenzung und Diskriminierung. In diesem Artikel erklären wir genau, was sich ab 2025 ändert, wer betroffen ist, warum die Regierung diese Schritte geht und welche Rechte Asylbewerber weiterhin haben.

Was ändert sich bei den Leistungen?

Ab Januar 2025 gelten neue Beträge für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Diese Regelung betrifft Menschen, die neu nach Deutschland kommen und noch auf die Entscheidung ihres Asylantrags warten.

Die neuen Geldleistungen pro Monat sehen so aus:

  • Alleinstehende Erwachsene: 441 Euro (bisher 460 Euro)
  • Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft (z. B. Ehepaar): 397 Euro (bisher 413 Euro)
  • Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 391 Euro (bisher 408 Euro)
  • Kinder (6 bis 13 Jahre): 327 Euro (bisher 341 Euro)
  • Kinder unter 6 Jahren: 299 Euro (bisher 312 Euro)

Das bedeutet: Alle Gruppen bekommen ab Januar 2025 zwischen 13 und 19 Euro weniger im Monat. Diese Beträge sollen laut Bundesregierung den notwendigen Bedarf für das tägliche Leben abdecken – wie Lebensmittel, Kleidung, Strom und Hygieneprodukte. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden – wie bisher – von den zuständigen Behörden übernommen, meist durch direkte Zahlung an die Unterkunft oder das Heim.

 

Sachleistungen statt Bargeld

Die Reform bringt nicht nur weniger Geld, sondern auch Änderungen bei der Form der Unterstützung. In Zukunft soll weniger Bargeld ausgezahlt werden. Stattdessen sollen mehr Sachleistungen eingesetzt werden. Dazu gehören:

  • Bezahlkarten mit einem monatlichen Guthaben, das nur in bestimmten Geschäften oder für bestimmte Produkte nutzbar ist.
  • Gutscheine oder Warengutscheine für Lebensmittel, Kleidung oder Hygieneartikel.
  • In Gemeinschaftsunterkünften teilweise direkte Versorgung (z. B. Essensausgabe oder Wäschepakete).

Für sogenannte „Dublin-Fälle“ – also Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden – gibt es künftig noch strengere Regeln. Diese Personen bekommen nur noch das sogenannte „physische Existenzminimum“: Unterkunft, Essen, Kleidung und medizinische Grundversorgung – aber kein Taschengeld oder Guthaben. Die Bundesregierung möchte so verhindern, dass Personen, die nach EU-Recht in einem anderen Staat Asyl beantragen müssten, trotzdem in Deutschland bleiben.

 

Hintergrund: Warum kürzt die Bundesregierung?

Die Bundesregierung erklärt, dass die Inflation gesunken sei und deshalb die Leistungen angepasst würden. Außerdem wolle man „Fehlanreize“ vermeiden – also verhindern, dass Menschen nur wegen höherer Sozialleistungen nach Deutschland kommen. Die Maßnahme ist Teil des sogenannten „Rückführungsverbesserungsgesetzes“, das auch erleichterte Abschiebungen und verschärfte Regeln für Geduldete beinhaltet.

Kritiker widersprechen dieser Sichtweise. Sie sagen, die Kürzungen träfen besonders schutzbedürftige Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Gerade Familien mit Kindern hätten es schwer, mit weniger Geld das Nötigste zum Leben zu bezahlen. Auch die Einschränkungen durch Sachleistungen und Bezahlkarten seien problematisch. Sie schränkten die Selbstbestimmung ein und könnten zu Stigmatisierung führen.

 

Wer bekommt was? Übersicht

Die Höhe der Unterstützung hängt stark vom Aufenthaltsstatus ab:

  • Asylbewerber (im laufenden Verfahren): Bekommen reduzierte Leistungen nach AsylbLG (ab 441 Euro).
  • Geduldete (nach 18 Monaten Aufenthalt ohne eigene Schuld): Bekommen „Analogleistungen“ – ähnlich Sozialhilfe.
  • Anerkannte Flüchtlinge: Bekommen Bürgergeld (ab 563 Euro) und haben Zugang zu regulärer Sozialhilfe.
  • Migranten mit Aufenthaltserlaubnis (z. B. durch Arbeit oder Familie): Können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Bürgergeld erhalten.

 

Rechte der Betroffenen

Trotz der Kürzungen behalten Asylbewerber bestimmte Rechte:

  • Anspruch auf medizinische Grundversorgung (z. B. bei Krankheit oder Schwangerschaft).
  • Anspruch auf menschenwürdige Unterbringung.
  • Anspruch auf rechtliche Beratung.
  • Möglichkeit, gegen fehlerhafte Bescheide Widerspruch einzulegen.
  • Unterstützung durch Sozialverbände, Flüchtlingshilfe und Migrationsberatung.

 

Tipps für Asylbewerber

  1. Dokumente aufbewahren: Alle Bescheide und Schreiben vom Amt gut aufheben.
  2. Hilfe suchen: Migrationsberatungsstellen oder Flüchtlingsorganisationen beraten kostenlos.
  3. Widerspruch einlegen: Wenn ein Bescheid fehlerhaft ist, kann man innerhalb von 4 Wochen schriftlich widersprechen.
  4. Bezahlkarte überprüfen: Prüfen, wo die Karte genutzt werden kann. Im Zweifel bei der Behörde nachfragen.
  5. Austausch mit anderen: Erfahrungen mit anderen Betroffenen teilen – gemeinsam ist vieles leichter.

 

Fazit

Ab Januar 2025 gelten in Deutschland neue, deutlich strengere Regeln für die Unterstützung von Asylbewerbern. Die monatlichen Leistungen werden gesenkt, und Bargeld soll mehr und mehr durch Sachleistungen ersetzt werden. Besonders betroffen sind Personen in Gemeinschaftsunterkünften sowie sogenannte Dublin-Fälle. Die Bundesregierung begründet die Maßnahmen mit der wirtschaftlichen Lage und dem Wunsch, Migration stärker zu steuern. Viele Organisationen sehen darin jedoch eine Verschärfung der Lebensbedingungen für ohnehin benachteiligte Menschen. Asylbewerber sollten sich gut informieren, Hilfe von Beratungsstellen suchen und ihre Rechte aktiv wahrnehmen. Denn auch in schwierigen Situationen gilt: Niemand darf in Deutschland unter das Existenzminimum fallen.

Bild von Ralph auf Pixabay

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