Home LifestyleRatgeberPauschbeträge wurden verdoppelt – das solltest du wissen!

Pauschbeträge wurden verdoppelt – das solltest du wissen!

by info@deaf24.com

Wenn du eine Behinderung hast und beim Amt einen Grad der Behinderung (GdB) festgestellt bekommen hast, kannst du dafür einen Pauschbetrag vom Finanzamt bekommen.

Dieser Betrag hilft dir, bei den Steuern Geld zu sparen. Du musst keine einzelnen Belege oder Rechnungen zeigen, sondern bekommst automatisch einen festen Betrag – den sogenannten Pauschbetrag.

Seit dem Jahr 2021 gibt es für Menschen mit Behinderung doppelt so hohe Pauschbeträge wie früher. Diese Regelung gilt auch im Jahr 2025 weiter.

Dieser Text erklärt dir Schritt für Schritt:

  • Was genau ein Pauschbetrag ist
  • Wie du ihn bekommst
  • Wie viel Geld du bekommen kannst
  • Was sich 2025 geändert hat
  • Was das für gehörlose Menschen bedeutet

Was ist ein Pauschbetrag? – Einfach erklärt

Ein Pauschbetrag ist ein fester Geldbetrag, der dir hilft, weniger Steuern zu zahlen.

Stell dir vor: Normalerweise musst du dem Finanzamt zeigen, wie viel Geld du für deine Behinderung ausgegeben hast – z. B. für Medikamente, Fahrten, Hilfsmittel. Das nennt man „Einzelnachweis“.

Das ist kompliziert und dauert lange. Deshalb gibt es stattdessen den Pauschbetrag:
Du bekommst automatisch einen festen Betrag angerechnetohne Belege, ohne Rechnungen. Einfach nur, weil du eine anerkannte Behinderung hast.

Was ist neu seit 2021 – und gilt 2025 noch?

Seit dem Jahr 2021 wurden die Pauschbeträge verdoppelt. Das bedeutet:
Du bekommst jetzt doppelt so viel Geld wie früher als Steuererleichterung.

Diese neuen Beträge gelten dauerhaft, also auch im Jahr 2025 und wahrscheinlich auch darüber hinaus.

Wichtig: Alle Menschen mit einem GdB ab 20 haben Anspruch auf den Pauschbetrag. Früher gab es diesen erst ab GdB 25.

Wie bekommst du den Pauschbetrag?

Du kannst den Pauschbetrag auf zwei Arten nutzen:

  1. Automatisch jeden Monat über deine Lohnabrechnung:
    • Du sagst dem Finanzamt, dass du einen GdB hast.
    • Das Finanzamt speichert diesen Betrag in deiner Steuerakte.
    • Dein Arbeitgeber bekommt die Info automatisch und zieht weniger Lohnsteuer ab.
  2. Einmal im Jahr beim Lohnsteuer-Jahresausgleich:
    • Wenn du die Steuererklärung machst, trägst du den GdB dort ein.
    • Dann bekommst du am Ende des Jahres Geld zurück.

Tipp: Wenn du keine Lohnsteuer zahlst, weil du z. B. Grundsicherung bekommst, bringt dir der Pauschbetrag meist nichts – aber es ist trotzdem gut, wenn er beim Finanzamt eingetragen ist.

Wie viel Geld bekommst du? – Übersicht nach GdB

Hier siehst du, wie hoch der Pauschbetrag ist, je nachdem, welchen GdB du hast:

Grad der Behinderung (GdB)Pauschbetrag
GdB 20384 Euro
GdB 30620 Euro
GdB 40860 Euro
GdB 501.140 Euro
GdB 601.440 Euro
GdB 701.780 Euro
GdB 802.120 Euro
GdB 902.460 Euro
GdB 1002.840 Euro

Zusätzliche Regel bei Merkzeichen H, Bl oder TBl

Wenn du zusätzlich zu deinem GdB auch eines dieser Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis hast:

  • H = hilflos
  • Bl = blind
  • TBl = taubblind

Dann bekommst du einen besonders hohen Pauschbetrag: 7.400 Euro
Das gilt unabhängig vom GdB. Auch bei GdB 50 oder 80 bekommst du dann die 7.400 Euro.

Was passiert, wenn sich dein GdB während des Jahres ändert?

Manchmal ändert sich der GdB – zum Beispiel nach einem neuen Gutachten.
Dann gilt immer der höchste GdB, den du im Jahr hattest – für das ganze Jahr.
Das ist gut für dich: Du musst nicht anteilig rechnen, sondern bekommst den vollen Betrag.

Was ist besser: Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten nachweisen?

In vielen Fällen ist der Pauschbetrag gut und einfach.

Aber manchmal hast du mehr Kosten als der Pauschbetrag abdeckt – z. B. bei sehr vielen Arztfahrten, Therapien, Medikamenten, Hilfsmitteln.

Dann kannst du statt des Pauschbetrags die echten Ausgaben mit Belegen nachweisen. Das nennt man: „Einzelnachweis“.

Wichtig: Du musst dich entscheiden – Pauschbetrag ODER Einzelnachweis. Beides zusammen geht nicht.

Was gilt für Kinder mit Behinderung?

Wenn dein Kind eine Behinderung hat, bekommst du als Elternteil ebenfalls einen Pauschbetrag.

  • Wenn beide Eltern Kindergeld oder Kinderfreibetrag bekommen, wird der Pauschbetrag aufgeteilt.
  • Wenn nur ein Elternteil den Kinderfreibetrag bekommt, dann erhält nur dieser den vollen Pauschbetrag.

Du kannst den Pauschbetrag beantragen und auf dich übertragen lassen.

Sonderregel für Fahrtkosten

Menschen mit einem hohen GdB oder mit einem Merkzeichen bekommen oft zusätzliche Fahrtkosten-Pauschalen:

  • GdB 80 oder GdB 70 mit Merkzeichen G: zusätzlich 900 Euro
  • Merkzeichen aG, Bl oder H: zusätzlich 4.500 Euro

Du musst also keine einzelnen Fahrtkosten auflisten – sondern bekommst diesen Betrag automatisch.

Fazit: Was solltest du jetzt tun?

Wenn du gehörlos bist und einen GdB ab 20 hast, solltest du sofort prüfen:

Hast du den Pauschbetrag schon beim Finanzamt gemeldet?
Hast du vielleicht Anspruch auf den höheren Betrag wegen Merkzeichen H, Bl oder TBl?
Hast du Kinder mit Behinderung? Dann kannst du auch für sie den Betrag bekommen.
Hast du viele Ausgaben, die höher sind als der Pauschbetrag? Dann lohnt sich vielleicht der Einzelnachweis.

Tipp: Lass dich bei Unsicherheit von einem Steuerberater oder bei der Sozialberatung beraten.

Der Pauschbetrag ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Nutze dein Recht – es steht dir zu!

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