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Keine Entschädigung für Gehörlose bei GSD-Ausfall

by info@deaf24.com

Für viele hörbehinderte Menschen ist ein Termin ohne Gebärdensprachdolmetscher nicht möglich. Ob beim Arzt, bei Gericht, im Krankenhaus, beim Jugendamt oder beim Jobcenter: Ohne Dolmetscher verstehen Gehörlose nichts – und können sich auch nicht verständlich machen.

Doch was passiert, wenn der Dolmetscher plötzlich nicht erscheint, kurzfristig absagt oder gar nicht erst vermittelt wird? Viele Betroffene berichten von genau solchen Fällen – und das ohne Entschädigung, obwohl Termine ausfallen, Fristen verpasst werden und wichtige Entscheidungen ohne ihre Beteiligung getroffen werden.

 

Problem: Keine Entschädigung trotz großer Nachteile

Wenn ein hörender Mensch einen Termin absagt oder ein Dienstleister nicht kommt, gibt es oft eine Entschuldigung oder sogar eine Entschädigung. Gehörlose dagegen bleiben oft allein mit den Folgen.

Beispiele aus dem Alltag:

  • Eine gehörlose Mutter bekommt keinen Dolmetscher beim Jugendamt. Sie versteht nicht, was mit ihrem Kind besprochen wird.
  • Ein Gehörloser muss zum Gerichtstermin – aber der Dolmetscher erscheint nicht. Der Termin wird verschoben. Die Anreise war umsonst.
  • Eine gehörlose Frau hat einen wichtigen Arzttermin. Der GSD sagt zwei Stunden vorher ab. Ein Ersatz kommt nicht. Die Behandlung verzögert sich um Wochen.

Trotz dieser ernsten Situationen gibt es für die Betroffenen keine offizielle Entschädigung, keine Wiedergutmachung, kein Hilfeangebot. Das ist nicht nur frustrierend, sondern auch diskriminierend.

 

GSD-Vermittlungen: Unzuverlässigkeit, Intransparenz – und lange Wartezeiten

Ein weiteres großes Problem: Viele Gehörlose berichten von undurchsichtigen und unfairen Abläufen bei der GSD-Vermittlung. Oft heißt es: „Kein Dolmetscher verfügbar.“ Doch gleichzeitig erfährt man, dass andere Gehörlose einen Dolmetscher bekommen haben – sogar für weniger dringende Termine.

Viele fragen sich:

  • Warum bekommen einige schneller einen Dolmetscher als andere?
  • Werden Kontakte und persönliche Beziehungen bevorzugt?
  • Warum gibt es keine gerechte Reihenfolge?

Lange Wartezeiten in vielen Bundesländern

Besonders dramatisch: In vielen Bundesländern müssen Gehörlose im Durchschnitt 1 bis 2 Monate warten, bis ein Gebärdensprachdolmetscher zu einem Termin kommt. In manchen Regionen gibt es sogar gar keine Einsätze mehr, weil schlicht keine Dolmetscher verfügbar sind oder die Vermittlungsstellen überlastet und schlecht organisiert arbeiten.

Diese langen Wartezeiten betreffen nicht nur Freizeitangebote, sondern auch lebenswichtige Termine:

  • Schwangerschaftsuntersuchungen
  • medizinische Diagnosen
  • Schulgespräche über die Zukunft der Kinder
  • Arbeitsverträge
  • oder gerichtliche Verfahren

Wenn kein GSD kommt, müssen Gehörlose entweder alleine ohne Kommunikation erscheinen – oder den Termin absagen. Das ist nicht nur eine extreme Belastung, sondern auch eine Verletzung ihres Grundrechts auf barrierefreie Teilhabe.

Viele Betroffene berichten: „Ich habe rechtzeitig eine Anfrage gestellt, aber niemand kam. Der Termin ist geplatzt.“

Diese Intransparenz sorgt für Misstrauen und Wut. Einige Dolmetscher sind scheinbar privat buchbar – und sagen offiziellen Einsätzen kurzfristig ab. Gehörlose fühlen sich ungleich behandelt – ein klarer Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

Doppelte Ungerechtigkeit bei Absagen

Besonders unfair empfinden viele Gehörlose die ungleiche Behandlung bei kurzfristigen Absagen:

  • Wenn der Dolmetscher kurzfristig absagt, passiert meist nichts. Es gibt keine Konsequenzen, keine Entschädigung für den Gehörlosen.
  • Wenn der Gehörlose kurzfristig absagt, muss er oft eine Entschädigung selbst zahlen – manchmal bis zu 100 % der Dolmetscherkosten.

Das bedeutet: Die Gehörlosen tragen die Verantwortung und das finanzielle Risiko – selbst wenn sie krank sind, der Termin ausfällt oder sich etwas kurzfristig ändert.

Diese Regelung wird von vielen als unfair und diskriminierend erlebt. Es fehlt an einem gerechten Ausgleich, der beide Seiten – Gehörlose und Dolmetscher – gleich behandelt.

 

Wer trägt die Verantwortung?

Dolmetscher arbeiten oft freiberuflich. Sie können Aufträge ablehnen oder kurzfristig absagen – ohne Konsequenzen. Auch Vermittlungsstellen übernehmen selten Verantwortung. Die Leidtragenden sind immer die Gehörlosen.

Doch wer hilft in solchen Situationen?

  • Die Krankenkasse? Nein.
  • Das Integrationsamt? Nein.
  • Die Vermittlungsstelle? Meist auch nicht.

Es gibt keine zentrale Stelle, bei der Gehörlose Schadenersatz fordern oder sich effektiv beschweren können. Die Systeme sind auf Dolmetscherversorgung ausgelegt, nicht auf Rechte der Gehörlosen.

 

Auch die Gehörlosenverbände tragen Verantwortung

Neben den Dolmetschvermittlungen und Behörden tragen auch die Interessenvertretungen der Gehörlosen eine zentrale Rolle – insbesondere der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) sowie die Landesverbände der Gehörlosen.

Viele Betroffene stellen sich inzwischen die Frage:
Wo bleiben die starken Stimmen, die die Missstände öffentlich anprangern und konsequent Verbesserungen einfordern?

Gerade diese Verbände erhalten regelmäßig Fördermittel und vertreten offiziell die Interessen der Gehörlosen. Doch in vielen Fällen erleben die Betroffenen Schweigen oder Passivität, obwohl:

  • die Versorgung mit GSD bundesweit zusammenbricht,
  • unfaire Regelungen herrschen,
  • und die Rechte der Gehörlosen wiederholt verletzt werden.

Viele Gehörlose fühlen sich von ihren eigenen Verbänden allein gelassen. Es entsteht der Eindruck, dass hinter verschlossenen Türen zwar Gespräche geführt werden, aber keine spürbaren Veränderungen im Alltag ankommen.

Verantwortung heißt: handeln – nicht nur verwalten

Der Deutsche Gehörlosenbund und die Landesverbände sind in einer Schlüsselrolle: Sie könnten politischen Druck aufbauen, Medien informieren, öffentlich protestieren oder Sammelbeschwerden organisieren. Doch all das passiert bisher nur selten oder gar nicht.

Deshalb sagen viele Gehörlose inzwischen offen:

„Auch unsere eigenen Verbände müssen endlich Verantwortung übernehmen. Wir brauchen keine Verwaltung – wir brauchen Einsatz und Veränderung!“

Konkrete Forderungen an die Verbände:

  1. Öffentliche Stellungnahmen und Protestaktionen gegen die mangelhafte Versorgung mit GSD.
  2. Juristische Schritte prüfen – z. B. wegen Verstoßes gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
  3. Betroffene aktiv einbeziehen, statt nur intern zu entscheiden.
  4. Forderung nach fairen Regeln bei Absagen – z. B. Entschädigung für Gehörlose bei kurzfristigem GSD-Ausfall.
  5. Regelmäßige Transparenzberichte über Gespräche mit Politik, Krankenkassen und Behörden.

Viele Gehörlose sind bereit, sich zu engagieren – aber sie brauchen Vertrauen, Offenheit und echte Mitsprache. Die Zeit des Stillhaltens ist vorbei.

 

Forderungen der Deaf-Community

Immer mehr Gehörlose und Selbsthilfegruppen fordern konkrete Verbesserungen. Die wichtigsten Punkte:

Entschädigungsregelung

Wenn ein Dolmetscher nicht erscheint oder zu spät absagt, sollen Gehörlose eine finanzielle Entschädigung oder Ersatzangebote erhalten.

Transparente Vermittlung

Die Vermittlungen sollen offenlegen, wie sie Dolmetscher zuteilen. Es soll nachvollziehbar sein, wer wann angefragt hat und wann ein Dolmetscher kommt.

Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit

GSD und Vermittlungen sollen vertraglich verpflichtet werden, zuverlässig zu arbeiten. Bei Ausfällen muss es einen Bereitschaftsdienst oder einen Notfallplan geben.

Beschwerdestelle für Gehörlose

Eine unabhängige Stelle soll Beschwerden aufnehmen und prüfen, ob die Rechte der Gehörlosen verletzt wurden – und wie dies wiedergutgemacht werden kann.

Wahlfreiheit für Gehörlose

Gehörlose sollen selbst entscheiden dürfen, welche Kommunikationshilfe sie nutzen wollen – auch wenn es keine GSD mit Diplom ist. Erfahrung und Vertrauen sind genauso wichtig wie ein staatliches Zertifikat.

 

Tipps für Gehörlose im Alltag

Auch wenn die Lage aktuell schwierig ist, gibt es einige Tipps, die im Alltag helfen können:

  • Alle Anfragen schriftlich dokumentieren (z. B. E-Mail mit Datum und Uhrzeit).
  • Zeugen mitnehmen, wenn keine Dolmetscher verfügbar sind – um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Sofortige Beschwerde einreichen, wenn ein Dolmetscher absagt oder nicht erscheint.
  • Beratungsstellen einschalten, z. B. Verbände für Hörgeschädigte oder Gleichstellungsstellen.
  • Alternative Dolmetscher kontaktieren – ggf. privat, wenn nötig.

 

Fazit: Kommunikation ist ein Grundrecht

Gehörlose Menschen haben ein Recht auf barrierefreie Kommunikation. Wenn dieses Recht verletzt wird, braucht es nicht nur Verständnis, sondern auch konkrete Entschädigung und Gerechtigkeit.

Solange Vermittlungsstellen und Dolmetscher nicht zur Verantwortung gezogen werden, bleiben Gehörlose die Verlierer. Es ist Zeit für ein neues System – eines, das die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt.

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