Viele gehörlose Menschen kennen dieses Problem:
Im Alltag ist Verständigung oft schwierig.
Ohne Unterstützung können wichtige Gespräche nicht richtig geführt werden.
Das betrifft nicht nur Ämter oder Arztbesuche.
Auch im Alltag gibt es viele Situationen, in denen Hilfe nötig ist.
Das Sozialgericht Berlin hat dazu eine wichtige Entscheidung getroffen.
Das Gericht sagt:
Gehörlose Menschen haben ein Recht auf Gebärdensprach-Dolmetscher.
Und zwar nicht nur in besonderen Situationen.
Sondern auch im ganz normalen Alltag.
Der Fall vor Gericht
Die Klägerin ist eine Frau aus Berlin.
Sie ist im Jahr 1971 geboren.
Sie lebt in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Die Frau ist gehörlos und arbeitet.
Im April 2023 stellte sie einen Antrag beim Sozialamt.
Sie wollte Unterstützung für Gebärdensprach-Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
Die Frau erklärte:
Sie braucht diese Hilfe regelmäßig.
Nicht nur bei Arztbesuchen oder Terminen bei Behörden.
Sondern auch bei vielen anderen Dingen im Alltag.
Zum Beispiel braucht sie Dolmetscher:
- bei Gesprächen in der Bank
- bei Museums-Führungen
- bei Vorträgen oder Veranstaltungen
Entscheidung des Sozialamtes
Das Sozialamt lehnte den Antrag im Juli 2023 ab.
Die Begründung war:
Dolmetscher werden nur bei besonderen Anlässen bezahlt.
Zum Beispiel bei wichtigen Terminen.
Alltägliche Situationen gehören nach Meinung des Amtes nicht dazu.
Die Klägerin war damit nicht einverstanden.
Sie legte Widerspruch ein.
Doch auch der Widerspruch wurde abgelehnt.
Klage vor dem Sozialgericht
Im November 2023 erhob die Frau Klage beim Sozialgericht Berlin.
Vor Gericht erklärte sie genau, wann sie Dolmetscher gebraucht hat.
Sie nannte mehrere Beispiele:
- Führungen im Humboldt-Forum
- eine Führung im ehemaligen Flughafen Tegel
- eine Beratung beim Mieterverein
- Gespräche mit einem Krankenhaus wegen der Krankheit ihrer Mutter
- Telefonate mit wichtigen Stellen
Die Frau machte deutlich:
Ohne Dolmetscher kann sie viele Dinge nicht gleichberechtigt erledigen.
Sie forderte:
Die Kosten für Dolmetscher sollen übernommen werden.
Auch in Zukunft.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Sozialgericht Berlin gab der Klägerin Recht.
Das Gericht sagte:
Gehörlose Menschen haben Anspruch auf Dolmetscher.
Und zwar auch im Alltag.
Der Anspruch gilt nicht nur für besondere Anlässe.
Das Gericht legte fest:
Die Klägerin bekommt Dolmetscher-Leistungen
im Umfang von bis zu 8 Stunden pro Monat.
Begründung des Gerichts
Das Gericht erklärte seine Entscheidung ausführlich.
Dolmetscher sind notwendig, damit die Klägerin:
- selbstbestimmt leben kann
- soziale Kontakte pflegen kann
- am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann
- kulturelle Angebote nutzen kann
Ohne Dolmetscher entstehen Nachteile.
Die Klägerin berichtete im Gericht:
Sie erlebt oft Diskriminierung.
Das bedeutet:
Sie wird benachteiligt oder nicht ernst genommen.
Oft stößt sie ohne Hilfe an Grenzen.
Das betrifft viele Situationen im Alltag.
Die rechtliche Grundlage
Das Gericht stützt sich auf das Gesetz.
Wichtig ist § 78 im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).
Dort steht:
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Assistenz.
Diese Assistenz hilft bei einem selbstbestimmten Leben.
Die Assistenz umfasst viele Bereiche:
- Alltag und Tagesstruktur
- Haushalt
- soziale Beziehungen
- persönliche Lebensplanung
- Freizeit und Sport
- kulturelle Teilhabe
- medizinische Versorgung
Ein wichtiger Punkt ist auch:
Die Verständigung mit anderen Menschen.
Das bedeutet:
Menschen sollen sich im Alltag verständigen können.
Dabei kann ein Dolmetscher helfen.
Unterschied zu § 82 SGB IX
Das Sozialamt berief sich auf ein anderes Gesetz: § 82 SGB IX.
Dort steht:
Dolmetscher werden für besondere Anlässe bezahlt.
Das Gericht sagte aber:
Beide Gesetze gelten gleichzeitig.
Das bedeutet:
- § 82 gilt für besondere Anlässe
- § 78 gilt auch für den Alltag
Das eine schließt das andere nicht aus.
Auch die Begründung des Gesetzes zeigt:
Dolmetscher sind auch für den Alltag gedacht.
Auch ein höheres Gericht,
das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,
hat diese Ansicht bestätigt.
Bedeutung für den Alltag
Die Entscheidung ist wichtig für viele Menschen.
Sie zeigt:
Teilhabe bedeutet mehr als nur Hilfe in Notfällen.
Gehörlose Menschen sollen überall mitmachen können:
- im Alltag
- im sozialen Leben
- in der Kultur
Dazu gehört auch:
Museen besuchen
Vorträge hören
Beratungen führen
wichtige Gespräche verstehen
Ohne Unterstützung ist das oft nicht möglich.
Stand des Verfahrens
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das bedeutet:
Das Verfahren ist noch nicht endgültig abgeschlossen.
Es kann noch eine Berufung geben.
Die nächste Instanz ist:
das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam.
Fazit
Das Sozialgericht Berlin hat eine klare Entscheidung getroffen.
Gehörlose Menschen haben ein Recht auf Unterstützung.
Dieses Recht gilt nicht nur in besonderen Situationen.
Es gilt auch im Alltag.
Gebärdensprach-Dolmetscher sind ein wichtiger Teil dieser Unterstützung.
Sie ermöglichen:
- Selbstbestimmung
- Gleichberechtigung
- echte Teilhabe am Leben
Die Entscheidung zeigt:
Barrierefreiheit ist ein Grundrecht.
Und sie muss im Alltag umgesetzt werden.
Quelle: Pressemitteilung Sozialgericht Berlin

