Bückeburg – Ein getrenntes Liebesverhältnis soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Auslöser für ein grausames Verbrechen gewesen sein. Ein 23-jähriger gehörloser Mann muss sich seit Mittwoch, 4. November 2026, vor dem Landgericht Bückeburg in Niedersachsen wegen zweifachen Mordes verantworten. Er soll im Mai dieses Jahres die Eltern seiner damaligen Freundin in ihrem eigenen Zuhause getötet haben. Die Anklage geht von Rache als Tatmotiv aus.
Der Prozessauftakt am Landgericht Bückeburg wirft erneut ein Schlaglicht auf die brutale Tötung des Gastwirtspaares Dana A. (44) und Jan C. (50). Nach den Ermittlungen soll der Angeklagte die beiden Erwachsenen mit mehreren Messerstichen in den Hals- und Brustbereich angegriffen haben. Besonders erschütternd ist der Vorwurf, dass die Opfer zum Zeitpunkt des Angriffs geschlafen haben sollen und deshalb keine Möglichkeit hatten, sich gegen den Angriff zu wehren.
Der 23-Jährige bestreitet die Vorwürfe bislang nicht öffentlich. Sein Verteidiger kündigte zum Prozessbeginn allerdings an, dass sich sein Mandant im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Tat äußern werde.
Angeklagter verbirgt sein Gesicht hinter roter Aktenmappe
Unter erhöhten emotionalen Vorzeichen begann am Mittwoch die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bückeburg. Der Angeklagte wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Während des Prozessauftakts versuchte der gehörlose 23-Jährige, sein Gesicht hinter einer roten Aktenmappe zu verbergen.
Die Staatsanwaltschaft verlas anschließend die Anklageschrift. Darin wird dem jungen Mann zweifacher Mord vorgeworfen. Nach Auffassung der Anklage soll er aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch gehandelt haben.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach dem tatsächlichen Tatmotiv. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Angeklagte die Eltern seiner ehemaligen Freundin für das Ende der Beziehung verantwortlich gemacht haben. Aus dieser Wut heraus soll er den Entschluss gefasst haben, das Paar zu töten.
Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass die Tat bereits im Vorfeld geplant gewesen sein könnte. Der Angeklagte soll sich im Mai mit einem Schlüssel unbemerkt Zugang zum Wohnhaus der späteren Opfer verschafft haben.
Gastwirtspaar soll im Schlaf angegriffen worden sein
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ereignete sich die Tat in den eigenen vier Wänden des Paares. Dana A. und ihr Lebensgefährte Jan C. sollen sich zum Zeitpunkt des Angriffs im Schlaf befunden haben.
Der Angeklagte soll anschließend mit einem Messer auf beide eingestochen haben. Die Verletzungen im Hals- und Brustbereich waren nach den bisherigen Angaben tödlich.
Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein besonders schwerwiegendes Merkmal der Tat: Die Opfer sollen arg- und wehrlos gewesen sein. Genau dieser Umstand ist für den Vorwurf der Heimtücke von Bedeutung. Für eine entsprechende rechtliche Bewertung kommt es unter anderem darauf an, ob die Betroffenen den Angriff nicht kommen sahen und sich deshalb nicht verteidigen konnten.
Die endgültige rechtliche Bewertung liegt jedoch beim Gericht. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Trennung soll Auslöser für die mutmaßliche Tat gewesen sein
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler steht die Beziehung des Angeklagten zur Tochter von Dana A. im Mittelpunkt des mutmaßlichen Tatgeschehens.
Die junge Frau soll sich ungefähr eine Woche vor der Tötung ihrer Eltern von dem damals 22-jährigen Mann getrennt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte diese Trennung nicht akzeptieren wollte und den Eltern seiner ehemaligen Freundin die Verantwortung dafür zuschrieb.
Statt die Entscheidung seiner damaligen Partnerin zu akzeptieren, soll er sich an deren Eltern rächen wollen. Nach Einschätzung der Anklage soll er gehofft haben, durch die Tötung von Dana A. und Jan C. wieder eine Beziehung mit seiner Ex-Freundin aufnehmen zu können.
Ob diese Darstellung tatsächlich den Beweggründen des Angeklagten entspricht, muss im Verlauf der Hauptverhandlung geklärt werden. Die angekündigte Aussage des 23-Jährigen könnte dabei eine wichtige Rolle spielen.
Nach der Tat soll der Angeklagte einem Zeugen gedroht haben
Auch das Verhalten des Angeklagten nach der mutmaßlichen Tat ist Bestandteil der bisherigen Ermittlungen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 23-Jährige einem Zeugen gegenüber die Tötung des Gastwirtspaares eingeräumt haben. Doch damit soll es nicht geblieben sein: Der Angeklagte soll dem Zeugen anschließend sogar damit gedroht haben, ihn ebenfalls umzubringen.
Der Zeuge wandte sich daraufhin an die Polizei. Diese Information wurde für die weiteren Ermittlungen relevant und führte dazu, dass sich die Behörden intensiver mit dem Tatverdacht gegen den jungen Mann beschäftigten.
Welche Einzelheiten der Zeuge tatsächlich wahrgenommen hat und wie seine Aussagen juristisch einzuordnen sind, dürfte ebenfalls im Prozess eine Rolle spielen.
Verteidigung kündigt Aussage des Angeklagten an
Zum Auftakt der Hauptverhandlung machte die Verteidigung eine wichtige Ankündigung: Der Angeklagte wolle sich im Laufe des Verfahrens selbst zu den Vorwürfen äußern.
Nach Angaben seines Anwalts soll diese Erklärung noch vor Beginn der eigentlichen Beweisaufnahme erfolgen. In welcher Form und mit welchem Inhalt sich der 23-Jährige äußern wird, ließ die Verteidigung zunächst offen.
Damit bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte die Darstellung der Staatsanwaltschaft bestätigt, einzelne Vorwürfe bestreitet oder eine andere Schilderung des Geschehens vorlegt.
Für das Gericht wird insbesondere entscheidend sein, welche Beweise die Ermittlungsbehörden vorlegen können und ob sich daraus die angeklagten Mordmerkmale zweifelsfrei nachweisen lassen.
Angehörige treten als Nebenkläger auf
Auch die Familie des getöteten Jan C. ist im Verfahren vertreten. Sein Sohn und sein Vater treten als Nebenkläger auf. Damit können sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aktiv am Strafverfahren teilnehmen und ihre Interessen als Angehörige der Opfer vertreten lassen.
Für die Hinterbliebenen dürfte der Prozess eine besonders belastende Zeit sein. Im Gerichtssaal werden die Ereignisse des vergangenen Mais erneut aufgearbeitet. Dabei könnten auch Einzelheiten bekannt werden, die für die Angehörigen emotional schwer zu verkraften sind.
Insgesamt sind zwölf Zeugen für das Verfahren geladen. Zusätzlich soll ein Sachverständiger ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten erstellen beziehungsweise seine Einschätzung dazu abgeben.
Die Frage der Schuldfähigkeit ist bei einem Mordprozess von erheblicher Bedeutung. Das Gericht muss klären, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat in der Lage war, das Unrecht seines Handelns einzusehen und entsprechend dieser Einsicht zu handeln.
Zwölf Verhandlungstage bis Ende Januar 2027 geplant
Das Landgericht Bückeburg hat zunächst zwölf Verhandlungstage bis Ende Januar 2027 angesetzt. In dieser Zeit sollen die Zeugenaussagen gehört, die Beweismittel geprüft und die Umstände der mutmaßlichen Tat umfassend aufgearbeitet werden.
Neben dem behaupteten Tatmotiv dürfte insbesondere der Ablauf der Tat im Mittelpunkt stehen. Auch die Frage, wie sich der Angeklagte Zugang zum Wohnhaus verschafft haben soll und welche Erkenntnisse sich aus den Ermittlungen ergeben, könnte für die Beweisaufnahme von Bedeutung sein.
Ein Urteil ist zum Prozessauftakt noch nicht gefallen. Erst nach Abschluss der Beweisaufnahme und den abschließenden Plädoyers wird das Gericht über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden.
Der Fall erschüttert nicht nur die Angehörigen des getöteten Paares. Auch die Hintergründe der Tat werfen grundlegende Fragen auf: Wie konnte eine gescheiterte Beziehung nach Darstellung der Anklage in einer solchen Gewalttat enden? Und welche Rolle spielten die Eltern der jungen Frau tatsächlich in dem Konflikt?
Die Antworten darauf muss nun das Landgericht Bückeburg im weiteren Prozessverlauf finden.
Wichtiger Hinweis: Der 23-Jährige ist bislang nicht rechtskräftig verurteilt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: RTL, eigene Recherche und Angaben zum Prozessauftakt am Landgericht Bückeburg.

