Ein 45-jähriger Mann aus Dresden soll gehörlose und hörgeschädigte Menschen um mehr als 800.000 Euro gebracht haben. Er versprach bis zu 400 Prozent Gewinn im Monat. Jetzt steht er vor Gericht. Doch der Fall wirft auch Fragen über Vertrauen, Geldanlagen und den Schutz der Gehörlosen-Community auf.
Worum geht es?
Ein Mann aus Dresden soll andere gehörlose und hörgeschädigte Menschen um ihr Geld betrogen haben.
Der Mann ist selbst hörgeschädigt. Er soll im Internet eine besondere Geldanlage angeboten haben.
Sein Versprechen war unglaublich:
Bis zu 400 Prozent Gewinn im Monat.
Viele Menschen vertrauten ihm. Sie glaubten, dass sie mit seiner Geldanlage viel Geld verdienen können.
Doch nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden wurde das Geld nicht wie versprochen angelegt.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 45-jährigen Mann Anklage erhoben. Sie wirft ihm Betrug in 76 Fällen vor.
Der Mann sitzt seit April 2026 in Untersuchungshaft.
Aber: Eine Anklage ist noch kein Urteil. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Das Gericht muss über seine Schuld entscheiden.
400 Prozent Gewinn im Monat: Was bedeutet das?
Der Beschuldigte soll eine Rendite von bis zu 400 Prozent im Monat versprochen haben.
Rendite bedeutet: Wie viel Gewinn bringt eine Geldanlage?
Ein Beispiel:
Ein Mensch investiert 100 Euro.
Bei einer Rendite von 400 Prozent würde er 400 Euro Gewinn bekommen.
Zusammen mit dem ursprünglichen Geld wären das 500 Euro.
Und das angeblich jeden Monat.
Ein solches Versprechen ist extrem hoch. Es ist kein normaler Gewinn bei einer seriösen Geldanlage.
Wer solche Gewinne verspricht, muss erklären können, wie das Geld verdient wird. Es muss auch klar sein, welche Risiken bestehen.
Bei einer Geldanlage gibt es grundsätzlich keine Garantie für hohe Gewinne ohne Risiko.
400 Prozent Gewinn im Monat sind deshalb ein sehr deutliches Warnsignal.
Das Geld sollte für Gehörlose sein
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft begann das Angebot im Januar 2024.
Der Beschuldigte soll ein angeblich selbst entwickeltes Geldanlage-Modell über das Internet angeboten haben.
Das Angebot richtete sich an hörgeschädigte Menschen.
Es gab verschiedene Pakete und Angebote. Die Menschen sollten Geld einzahlen und dafür hohe Gewinne erhalten.
Viele Betroffene überwiesen Geld auf die Konten des Beschuldigten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann den Anlegern bewusst falsche Informationen gegeben haben soll.
Er soll ihnen vorgespielt haben, dass ihr Geld sicher sei und gewinnbringend angelegt werde.
Tatsächlich soll er das Geld nicht wie angekündigt investiert haben.
Mehr als 800.000 Euro sollen verschwunden sein
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte insgesamt mehr als 800.000 Euro erhalten haben.
Ein Teil des Geldes soll für seinen eigenen Lebensunterhalt verwendet worden sein.
Besonders wichtig ist ein weiterer Punkt:
Etwa 140.000 Euro sollen direkt an andere Anleger ausgezahlt worden sein.
Das bedeutet: Einige Anleger bekamen Geld zurück.
Doch dieses Geld soll nicht aus echten Gewinnen gekommen sein.
Es soll aus den Einzahlungen anderer Anleger gestammt haben.
Das ist ein typisches Merkmal eines Schneeballsystems.
Was ist ein Schneeballsystem?
Bei einem Schneeballsystem werden neue Menschen dazu gebracht, Geld einzuzahlen.
Mit dem Geld der neuen Anleger werden frühere Anleger bezahlt.
Dadurch sieht es zunächst so aus, als würde die Geldanlage funktionieren.
Einige Menschen bekommen tatsächlich Geld zurück. Sie glauben deshalb, dass das Angebot seriös ist.
Das kann dazu führen, dass sie noch mehr Geld investieren.
Vielleicht erzählen sie auch Freunden oder Bekannten davon.
Doch das System braucht immer neue Einzahlungen.
Wenn nicht mehr genügend Menschen Geld einzahlen, bricht das System zusammen.
Dann können viele Anleger ihr Geld verlieren.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, ein solches System betrieben zu haben.
Ob die Vorwürfe zutreffen, muss das Gericht prüfen.
Vertrauen innerhalb der Gehörlosen-Community
Dieser Fall ist besonders erschreckend.
Der Beschuldigte soll nicht einfach irgendwelche Menschen im Internet angesprochen haben.
Er soll ein Angebot gemacht haben, das sich ausdrücklich an hörgeschädigte Menschen richtete.
Viele Gehörlose kennen die besonderen Herausforderungen im Alltag.
Sie wissen, wie schwierig die Kommunikation mit hörenden Menschen manchmal sein kann.
Deshalb kann ein gemeinsamer Hintergrund Vertrauen schaffen.
Wenn ein gehörloser Mensch einem anderen gehörlosen Menschen begegnet, kann daraus schnell ein Gefühl von Gemeinschaft entstehen.
Das ist grundsätzlich etwas Positives.
Doch Vertrauen darf nicht dazu führen, dass wichtige Fragen vergessen werden.
Auch innerhalb der Gehörlosen-Community gibt es keine Garantie für Ehrlichkeit.
Ein Mensch ist nicht automatisch vertrauenswürdig, nur weil er gehörlos ist oder Gebärdensprache benutzt.
Genauso wenig ist ein hörender Mensch automatisch unseriös.
Entscheidend ist nicht die Hörfähigkeit. Entscheidend ist das Verhalten eines Menschen.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei Geldanlagen kritisch zu bleiben.
Der Prozess in Dresden
Der Prozess hat am Landgericht Dresden begonnen.
Der Fall ist auch für das Gericht eine besondere Herausforderung.
Denn der Angeklagte und die rund 40 mutmaßlichen Opfer sind gehörlos.
Damit alle Beteiligten den Prozess verstehen können, müssen die notwendigen Kommunikationshilfen vorhanden sein.
Nach einem Bericht von TAG24 sind bei den Verhandlungen mindestens zwei Gebärdensprachdolmetscherinnen vorgesehen.
Der Prozess soll über viele Verhandlungstage gehen.
Es geht nicht nur um die Frage, ob der Beschuldigte die Anleger betrogen hat.
Es geht auch um die Frage, wie ein gehörloser Angeklagter während der Untersuchungshaft kommunizieren kann.
Seine Anwälte kritisieren, dass notwendige Hilfen in der Haft bisher nicht umgesetzt worden seien.
Dazu sollen unter anderem ein Vibrationswecker, eine Lichtanlage und technische Möglichkeiten für Videogespräche gehören.
Diese Angaben stammen aus dem Bericht über den Prozess. Die Kritik der Verteidigung ist nicht automatisch eine gerichtliche Feststellung.
Auch hier gilt: Die notwendigen Tatsachen müssen geprüft werden.
Was können gehörlose Menschen daraus lernen?
Geldanlagen können sinnvoll sein.
Aber niemand sollte sein Geld nur deshalb investieren, weil ein anderer Mensch Vertrauen schafft.
Besonders vorsichtig sollten Anleger sein, wenn jemand:
- mehrere hundert Prozent Gewinn verspricht;
- behauptet, dass die Geldanlage sicher sei;
- nicht genau erklärt, wie der Gewinn entsteht;
- schnelle Entscheidungen verlangt;
- Geld auf ein privates Konto haben möchte;
- keine unabhängigen Nachweise vorlegen kann.
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte alle Unterlagen sichern.
Dazu gehören Nachrichten, Überweisungen, Verträge, Screenshots und andere Beweise.
Betroffene sollten sich möglichst schnell an ihre Bank und die Polizei wenden.
Für gehörlose Menschen ist wichtig: Die Kommunikation mit Behörden muss verständlich sein. Wenn Gebärdensprachdolmetscher benötigt werden, sollte dies frühzeitig angesprochen werden.
Niemand sollte sich aus Scham zurückhalten.
Wer Opfer eines Betrugs geworden ist, trägt nicht die Schuld am Betrug.
Deaf24-Fazit: Vertrauen ist kein Ersatz für Kontrolle
Der Fall aus Dresden zeigt, wie gefährlich es sein kann, wenn Vertrauen ausgenutzt wird.
Ein gemeinsamer Hintergrund kann Menschen verbinden.
Doch er darf nicht dazu führen, dass eine Geldanlage ungeprüft akzeptiert wird.
400 Prozent Gewinn im Monat sind kein normales Versprechen.
Wer solche Gewinne verspricht, muss sehr genau erklären können, wie sie entstehen sollen.
Die Gehörlosen-Community braucht Zusammenhalt. Sie braucht aber auch Aufklärung und Schutz vor Betrug.
Und sie braucht eine klare Botschaft:
Gehörlosigkeit ist kein Gütesiegel für Ehrlichkeit.
Der Beschuldigte muss sich vor Gericht verantworten. Die mutmaßlichen Opfer verdienen eine faire Aufklärung und die Chance, ihr Geld zurückzubekommen.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt jedoch die Unschuldsvermutung.

