Home NewsEuropaTaube Wienerin zu Unrecht festgenommen – Gericht urteilt

Taube Wienerin zu Unrecht festgenommen – Gericht urteilt

by info@deaf24.com

Im Oktober 2023 ereignete sich am Wiener Burgring ein Vorfall, der eine gehörlose Frau ins Zentrum einer rechtlichen und gesellschaftlichen Debatte stellte. Die 32-jährige Tina S.* wurde von einem Polizisten festgenommen, weil die Verständigung zwischen ihr und dem Beamten nicht funktionierte. Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Dienst ist und welche Folgen ihre Vernachlässigung haben kann.

 

Hergang des Vorfalls: Missverständnis führt zur Festnahme

Tina S., die gehörlos ist, war mit dem Fahrrad unterwegs zur Arbeit und überfuhr versehentlich eine rote Ampel. Ein Fahrradpolizist hielt sie an, um die Situation zu klären. Da Tina nicht sprechen und der Polizist keine Gebärdensprache beherrscht, war eine direkte Verständigung unmöglich. Sie versuchte, mit ihrem Handy zu erklären, dass sie gehörlos ist und bot an, die Strafe sofort zu bezahlen, ohne die Personalien preiszugeben.

Der Polizist bestand jedoch auf ihrem Ausweis und ließ keine alternative Kommunikation zu. Die Situation eskalierte, als der Beamte versuchte, Tinas Rucksack zu durchsuchen. Als sie sich dagegen wehrte, wurde sie von dem Polizisten zu Boden gebracht, fixiert und etwa fünf Minuten festgehalten. Tina betont, dass sie nicht fliehen wollte, sondern nur verstehen wollte, was geschah. Die Behauptung des Polizisten, Tina habe versucht, wegzufahren, konnte durch Zeugenaussagen widerlegt werden.

 

Rechtsverfahren und Folgen: Rechtswidrige Festnahme wird gerichtlich bestätigt

Tina S. ging gegen die Festnahme vor und legte eine Maßnahmenbeschwerde ein. Das Verwaltungsgericht Wien befand, dass die Festnahme rechtswidrig war. Der Polizist hatte die Amtshandlung nicht verständlich erklärt, und das Vorgehen sei unverhältnismäßig gewesen. Das Gericht stellte fest, dass besondere Sensibilität im Umgang mit Menschen mit Behinderungen nötig ist und diese auch gesetzlich gefordert wird.

Im anschließenden Amtshaftungsverfahren wurde dem Staat eine Entschädigung von rund 6.300 Euro auferlegt, die Schadenersatz und Anwaltskosten umfasst. Ursprünglich wurden Tina nur 4,17 Euro für den fünfminütigen Freiheitsentzug zugesprochen, doch sie wehrte sich erfolgreich gegen diese unzureichende Entschädigung.

Die Polizei akzeptierte das Urteil und erklärte, dass Beamte zwar berechtigt sind, bei Verwaltungsübertretungen die Identität festzustellen, die Betroffenen aber zur Mitwirkung verpflichtet sind. Ein kritischer Punkt bleibt die Verpflichtung, geeignete Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen, um Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu begegnen.

 

Systemische Probleme: Fehlende Barrierefreiheit und Sensibilisierung

Dieser Fall verdeutlicht grundlegende Probleme in der Polizeiarbeit: Kommunikationsbarrieren und mangelnde Schulung führen zu unverhältnismäßigen Maßnahmen gegenüber Menschen mit Behinderungen. Die fehlende Bereitschaft oder Fähigkeit, alternative Kommunikationswege anzubieten, kann in solchen Situationen zu Rechtsverletzungen und persönlichen Traumata führen.

Tinas juristisches Vorgehen hat nicht nur für sie selbst eine gerechte Entschädigung erbracht, sondern auch eine Debatte angestoßen, die auf die Notwendigkeit barrierefreier Polizeiarbeit aufmerksam macht. Die mediale Aufmerksamkeit hat das Thema in Österreich stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt und den Druck auf Behörden erhöht, inklusive Standards umzusetzen.

 

Fazit: Ein wichtiger Schritt für Inklusion und Barrierefreiheit

Der Fall der tauben Wienerin zeigt, wie schnell Kommunikationsprobleme zu einer Verletzung von Grundrechten führen können – und wie wichtig es ist, dass Behörden und Polizei entsprechend vorbereitet und geschult sind. Die rechtswidrige Festnahme war ein klares Signal, dass es in Österreich noch großen Nachholbedarf bei der barrierefreien Begegnung von Menschen mit Behinderungen gibt.

Die gerichtliche Anerkennung des Fehlverhaltens und die Entschädigung stärken die Rechte von Menschen mit Behinderungen und fordern die Polizei auf, inklusive und verständnisvolle Standards zu entwickeln. Nur so kann die Sicherheit und Gleichbehandlung aller Menschen im öffentlichen Raum gewährleistet werden.

 

*Name geändert, um die Privatsphäre der betroffenen Person zu schützen.

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