Schweinfurt – Ein Journalist von Deaf24 wollte bei der HUK-Versicherung nachfragen, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher (GSD) übernimmt. Doch die Beratung verlief schwierig: Statt Antworten gab es Druck, persönliche Daten abzugeben. Der Journalist wurde enttäuscht, fühlte sich diskriminiert – und es kam sogar zu einem körperlichen Vorfall. Dieser Bericht zeigt, wie kompliziert eine einfache Beratung für Gehörlose sein kann.
Gehörloser will Beratung – bekommt aber Bedingungen
Der gehörlose Journalist besuchte die HUK-Geschäftsstelle, um sich unverbindlich beraten zu lassen. Er wollte wissen, ob die HUK bei rechtlichen Problemen auch die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher übernimmt – zum Beispiel bei einem Anwalt.
Doch schon am Anfang des Gesprächs verlangte der HUK-Berater: „Bitte geben Sie zuerst Ihre persönlichen Daten an.“
Der Journalist erklärte klar:
„Ich möchte zuerst eine Beratung und Information – erst danach entscheide ich, ob ich meine Daten abgebe oder einen Vertrag mache.“
Der Berater reichte dem Journalisten ein Informationsheft über die Rechtsschutzversicherung. Doch er weigerte sich, Fragen zu beantworten oder das Heft zu erklären, solange keine Daten vorliegen. Der Journalist fragte erneut:
„Wo steht genau, dass die Dolmetscherkosten übernommen werden?“
Der Berater sagte: „Es steht im Heft.“
Aber als der Journalist bat, die Stelle zu zeigen, sagte der Berater:
„Nein, erst wenn Sie Ihre Daten angeben.“
Zwei Möglichkeiten – keine echte Wahl
Am Ende stellte der Berater dem Journalisten zwei Möglichkeiten:
- Persönliche Daten angeben.
- Den Raum verlassen.
Der Journalist entschied sich, das Büro zu verlassen, da er keine Daten angeben wollte – ohne vorher zu wissen, ob die Versicherung überhaupt passt.
Er verließ friedlich den Raum. Doch draußen vor der Geschäftsstelle wollte der Journalist ein Foto vom Gebäude machen – zur Dokumentation.
Plötzlich kam der Berater auf die Straße, griff dem Journalisten ans T-Shirt und verlangte wütend:
„Löschen Sie das Foto!“
Diese körperliche Aktion war für den gehörlosen Journalisten ein großer Schock.
Keine klare Info zur GSD-Kostenübernahme
Später las der Journalist das Informationsheft in Ruhe durch. Doch er fand keine Stelle, wo erklärt wird, ob die HUK die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher übernimmt.
Warum konnte der Berater das nicht einfach erklären?
Warum verweigerte er die Beratung ohne Daten?
Gerade für gehörlose Menschen ist es wichtig, solche Informationen klar und barrierefrei zu bekommen.
Müssen Daten vor der Beratung angegeben werden?
Nein, das ist nicht nötig.
Wenn jemand nur eine Beratung oder ein Angebot möchte, muss er keine persönlichen Daten angeben.
Natürlich kann ein Berater fragen – aber er darf die Auskunft nicht verweigern, nur weil keine Daten angegeben wurden.
Versicherungen haben sogar eine Informationspflicht: Sie müssen erklären, was ihre Versicherung bietet – auch ohne Vertragsabschluss.
Besonders für gehörlose Menschen ist das wichtig.
Sie brauchen klare, einfache Infos – ohne Druck und ohne Hindernisse.
Tipps für die Deaf-Community
- Beratung per E-Mail anfordern: So habt ihr alles schriftlich und könnt in Ruhe nachlesen.
- Fragen vorher aufschreiben: Zum Beispiel: „Übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung GSD-Kosten?“
- Keine Daten ohne Grund abgeben: Ihr habt das Recht, euch erst zu informieren, bevor ihr eure Daten gebt.
- Vertrauensperson oder Dolmetscher mitnehmen: Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
- Beschwerden dokumentieren: Wenn ihr euch schlecht behandelt fühlt, schreibt alles auf – mit Datum, Uhrzeit und Namen.
- Fotoaufnahmen: Draußen auf der Straße ist Fotografieren erlaubt – solange keine Personen gezielt aufgenommen werden.
Fazit: Mehr Respekt, Barrierefreiheit – und Pressefreiheit
Dieser Fall zeigt: Auch im Jahr 2025 gibt es noch große Barrieren für gehörlose Menschen – selbst bei einfachen Fragen zu Versicherungen.
Der Journalist von Deaf24 wollte nur wissen, ob Dolmetscherkosten übernommen werden. Statt Hilfe bekam er Druck, wurde zum Verlassen des Büros gezwungen – und draußen sogar körperlich bedrängt.
Das darf nicht passieren.
Versicherungen wie die HUK müssen ihre Beratung offen, respektvoll und barrierefrei gestalten. Für alle – auch für gehörlose Menschen.
Und wichtig:
Auch gehörlose Redaktionen wie Deaf24 haben das Recht auf Pressefreiheit und Meinungsfreiheit.
Wer Fragen stellt oder berichtet, darf nicht bedroht oder angegriffen werden – egal ob hörend oder gehörlos.
Deaf24 wird weiter über solche Vorfälle berichten – offen, kritisch und für mehr Gleichberechtigung.

