Gebärdensprach-Avatare werden in Deutschland zunehmend als moderne Lösung für Barrierefreiheit präsentiert. Kommunen, Behörden und öffentliche Einrichtungen investieren erhebliche Summen in Angebote von Unternehmen wie alangu, Charamel oder vergleichbaren Anbietern. Die Versprechen klingen attraktiv: automatisierte Übersetzungen, jederzeit verfügbar, kostengünstig und technisch innovativ.
Doch aus Sicht großer Teile der Gehörlosen-Gemeinschaft ist diese Entwicklung hochproblematisch. Mehrere Verbände haben deshalb eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht. Ihre zentrale Botschaft: Der derzeitige Einsatz von Gebärdensprach-Avataren erfüllt die Anforderungen an barrierefreie Kommunikation nicht und muss vorerst gestoppt werden.
Kein intelligentes System, sondern ein starres Baukastensystem
Viele Anbieter bewerben ihre Produkte als „KI-basierte Avatare“. Tatsächlich handelt es sich nach heutigem Stand nicht um künstliche Intelligenz im eigentlichen Sinn. Die Systeme können keine neuen Gebärden entwickeln und keine Sprache eigenständig erzeugen.
Stattdessen basieren sie auf vorab aufgezeichneten menschlichen Gebärden, die technisch zerlegt und neu zusammengesetzt werden. Selbst Investoren haben öffentlich bestätigt, dass es sich um ein manuelles Baukastensystem handelt. Der Begriff „KI“ wird damit vor allem als Marketinginstrument genutzt.
Die Folge: Inhalte bleiben starr, begrenzt und unflexibel. Spontane, komplexe oder kontextabhängige Informationen können nicht zuverlässig und verständlich vermittelt werden. Für eine natürliche Sprache wie die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist das unzureichend.
Selektive Nutzung ethischer Grundsätze
Einige Unternehmen berufen sich auf ethische Leitlinien der European Union of the Deaf (EUD). Sie erklären, man halte sich „an viele Grundsätze“. Tatsächlich werden diese jedoch nur teilweise umgesetzt.
Zentrale Punkte wie faire Vergütung, transparente Datennutzung, Mitsprache der Gehörlosen-Gemeinschaft und echte Kontrolle über Inhalte fehlen in der Praxis. In Gesprächen mit Fachpersonen wurde deutlich, dass faire Lizenzmodelle für gebärdensprachliche Daten häufig abgelehnt werden. Lebenslange Nutzungsrechte oder langfristige Beteiligung der Beitragenden sind nicht vorgesehen, obwohl die Daten dauerhaft wirtschaftlich verwertet werden.
Verpasste Chance auf echte Deaf Leadership
Besonders kritisch ist, dass es zu Beginn durchaus die Möglichkeit gegeben hätte, Avatar-Technologien unter gehörloser Führung zu entwickeln. Ein von Gehörlosen gegründetes Unternehmen war Mitbegründer eines bekannten Anbieters, und zeitweise gab es sogar eine gehörlose Geschäftsführung.
Diese Chance wurde jedoch nicht genutzt. Nach internen Konflikten zogen sich die gehörlosen Entscheidungsträger vollständig zurück. Heute fehlt eine Struktur, in der gehörlose Menschen echte Gestaltungsmacht besitzen. Zwar sind sie nach außen sichtbar, etwa in der Öffentlichkeitsarbeit, doch Einfluss auf Technik, Sprache oder wirtschaftliche Entscheidungen haben sie kaum.
Schein-Partizipation statt fachlicher Qualität
Unternehmen betonen oft die Zusammenarbeit mit „gehörlosen Expertinnen und Experten“. Öffentlich sichtbar sind jedoch meist Personen ohne linguistische oder translatorische Qualifikation für professionelle DGS-Übersetzungen.
Dabei sind die Anforderungen klar: Nach den Empfehlungen der Überwachungsstelle des Bundes zur BITV 2.0 dürfen Gebärdensprachübersetzungen nur von qualifizierten tauben Fachkräften erstellt werden. Dazu gehören eine staatlich anerkannte Ausbildung, nachgewiesene Fachkunde und einschlägige Berufserfahrung.
Fehlt diese Qualifikation, liegt kein professioneller Beitrag zur Barrierefreiheit vor. Die symbolische Einbindung einzelner gehörloser Personen ohne Entscheidungsbefugnis wird als Tokenismus kritisiert – also als scheinbare Beteiligung ohne reale Macht.
Digitale Kolonialisierung und Datenausbeutung
Gebärdensprachen sind vollwertige, natürliche Sprachen. Sie tragen Kultur, Identität und Gemeinschaft. Wenn technische Systeme diese Sprache ohne Deaf Leadership künstlich nachbilden, entsteht eine Form kultureller Aneignung.
Besonders problematisch ist dies für taube Kinder. Wenn Avatare als gleichwertige Sprachvorbilder präsentiert werden, besteht die Gefahr, dass sie mit einer vereinfachten, verzerrten Sprachform aufwachsen. Dies kann den ohnehin fragilen Spracherhalt der DGS weiter gefährden.
Hinzu kommt Data Extractivism: Gebärdensprachdaten werden gesammelt und wirtschaftlich genutzt, ohne dass die Beitragenden dauerhaft Kontrolle oder faire Beteiligung erhalten.
Sprachliche Mängel und fehlende Verständlichkeit
Evaluierungen zeigen deutlich: Avatarvideos wirken unnatürlich. Mimik, Bewegung und Sprachfluss sind technisch, oft schwer verständlich und für viele DGS-Nutzende nicht kohärent.
Barrierefreiheit bedeutet jedoch Verstehen. Wenn Inhalte zwar „übersetzt“ erscheinen, aber nicht klar verstanden werden können, wird Barrierefreiheit nur simuliert – nicht erreicht.
Politische Verantwortung und Barrierefreiheits-Washing
Wenn Behörden Avatarvideos als Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten ansehen, entsteht Barrierefreiheits-Washing. Öffentliche Gelder fließen in Technologien, die Gleichberechtigung nicht herstellen, sondern teilweise neue Hürden schaffen.
Echte Teilhabe lässt sich nicht automatisieren. Sie braucht qualifizierte Menschen, Dialogfähigkeit und die führende Rolle der Betroffenen selbst.
Gehörlosen-Community würdigt korrektes Vorgehen des DGB
Gehörlosen-Community begrüßt ausdrücklich das verantwortungsvolle und klare Verhalten des Deutschen Gehörlosen-Bundes (DGB) in dieser Debatte. Der DGB hat deutlich gemacht, dass es hier nicht um ein pauschales Verbot technischer Entwicklungen geht, sondern um Verantwortung, Schutz und Orientierung für die Gehörlosen-Gemeinschaft.
Selbstverständlich kann und darf niemand Unternehmen grundsätzlich verbieten, Gebärdensprach-Avatare oder ähnliche Technologien zu entwickeln. Forschung, Technik und Innovation sind nicht per se falsch. Entscheidend ist jedoch, wie, für wen und unter wessen Kontrolle solche Technologien eingesetzt werden. Genau an diesem Punkt übernimmt der DGB eine wichtige bremsende Funktion – und diese Rolle ist von großer Bedeutung.
Ein bewusstes Bremsen ist keine Fortschrittsfeindlichkeit, sondern Ausdruck von Verantwortung. Gerade wenn es um Sprache, Kultur und Identität einer Minderheit geht, dürfen keine falschen Wege eingeschlagen werden. Fehler in diesem Bereich wirken langfristig und können kaum rückgängig gemacht werden. Deshalb ist Vorsicht kein Rückschritt, sondern ein notwendiger Schutzmechanismus.
Deaf24 teilt die klare Haltung, dass Profit niemals das Leitmotiv innerhalb der Gebärdensprachgemeinschaft sein darf. Gebärdensprache ist kein Produkt und kein Marktinstrument. Sie ist gelebte Sprache, kulturelles Erbe und Grundlage gesellschaftlicher Teilhabe. Wirtschaftliche Interessen dürfen diese Werte nicht überlagern oder verdrängen.
Ohne den Deutschen Gehörlosen-Bund geht es in solchen Fragen nicht. Der DGB verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen, gewachsene Strukturen und tiefes Wissen über die realen Lebensbedingungen gehörloser Menschen. Diese Erfahrungen sind nicht theoretisch, sondern praktisch, historisch und gemeinschaftlich gewachsen. Sie lassen sich nicht durch technische Lösungen ersetzen.
Gerade deshalb ist die Stimme des DGB in dieser Debatte unverzichtbar. Es geht nicht um Technik gegen Menschen, sondern um Technik für Menschen – und zwar unter der Führung und Kontrolle derjenigen, deren Sprache und Kultur betroffen sind. Deaf24 sieht im Vorgehen des DGB ein wichtiges Signal für Verantwortung, Schutz und Orientierung innerhalb der Gehörlosengemeinschaft.
Forderung: Moratorium und Neuausrichtung
Die unterzeichnenden Verbände fordern ein zeitlich befristetes Moratorium für den Einsatz von Gebärdensprach-Avataren im öffentlichen Bereich. Dieses Moratorium ist kein Verbot, sondern ein notwendiger Stopp, um Schaden abzuwenden und neue, verantwortungsvolle Wege zu entwickeln.
Solange klare Qualitätsstandards, transparente Datenregeln, faire Vergütung und echte Deaf Leadership fehlen, darf kein öffentliches Geld in Avatar-Projekte fließen. Barrierefreiheit darf keine technische Abkürzung sein – sie muss gemeinsam mit der Gehörlosen-Gemeinschaft gestaltet werden.

