Ein gehörloser Arbeitssuchender aus Offenbach erlebte kürzlich eine schwierige Situation mit dem Jobcenter. Nachdem er von seiner Arbeitsstelle gekündigt worden war, erhielt er eine Kürzung seines Bürgergeldes um 20 Prozent. Als er versuchte, mit dem Jobcenter über den Telefondolmetschdienst Tess Relay zu sprechen, wurde die Verbindung abgelehnt – mit der Begründung, es fehle eine Vollmacht. Der Betroffene war überrascht und verunsichert, denn diese Forderung war für ihn neu. Solche Erlebnisse zeigen, dass viele gehörlose Menschen bei Behördenkontakten auf unerwartete Hürden stoßen.
Kündigung und schnelle Sanktion
Der gehörlose Mann hatte erst kurze Zeit bei einer Firma gearbeitet, als er überraschend entlassen wurde. Kurz danach erhielt er Post vom Jobcenter: Sein Bürgergeld sollte für einige Monate um 20 Prozent gekürzt werden. Begründet wurde die Sanktion damit, dass er angeblich Pflichten verletzt habe.
Für viele Bürgergeld-Empfänger ist so eine Kürzung sehr belastend. Besonders für gehörlose Menschen können solche Situationen noch schwerer sein, weil sie oft mehr Zeit und Unterstützung brauchen, um Informationen zu verstehen und richtig zu reagieren.
Versuch der Kontaktaufnahme über Tess Relay
Der Mann wollte die Situation schnell klären. Weil er nicht telefonieren kann, nutzte er Tess Relay, einen professionellen Telefondolmetschdienst für Gehörlose und Schwerhörige. Dabei übersetzen Gebärdensprachdolmetscher oder Schriftdolmetscher in Echtzeit zwischen Telefon und Gebärdensprache oder Schriftsprache.
Doch diesmal lief es anders als gewohnt:
Der zuständige Sachbearbeiter war im Urlaub, ein Kollege vertrat ihn. Als Tess Relay beim Jobcenter anrief, wurde das Gespräch abgelehnt. Die Begründung: Für eine telefonische Klärung über einen Dolmetschdienst brauche man zuerst eine schriftliche Vollmacht vom Betroffenen.
Für den gehörlosen Mann war das ein Schock – bisher hatte Tess Relay bei Behörden noch nie so ein Problem gehabt.
Unklare Regeln und fehlende Flexibilität
Die Situation wirft Fragen auf:
- Muss ein Jobcenter wirklich eine Vollmacht verlangen, wenn Tess Relay anruft?
- Warum wurde keine andere Lösung angeboten, z. B. ein Rückruf mit einem Dolmetscher oder ein schneller Termin vor Ort?
In vielen Fällen akzeptieren Behörden Anrufe über Tess Relay ohne zusätzliche Vollmacht. Der Dienst ist extra dafür eingerichtet worden, dass gehörlose Menschen gleichberechtigt telefonieren können. Wenn eine Behörde so ein Gespräch ablehnt, entsteht der Eindruck von mangelnder Barrierefreiheit.
Mögliche Gründe für die Ablehnung
Manchmal liegt es nicht an böser Absicht, sondern an Unwissenheit oder Unsicherheit:
- Vertretungspersonal kennt die Abläufe nicht und reagiert vorsichtig, um keine Fehler zu machen.
- Datenschutz-Bedenken: Manche Sachbearbeiter wissen nicht, dass Tess Relay offiziell als vertrauenswürdig gilt.
- Fehlende Schulung: Wenn Mitarbeitende keine Erfahrung im Umgang mit gehörlosen Kunden haben, kann es zu Missverständnissen kommen.
Trotzdem sollte eine Behörde vorbereitet sein, damit gehörlose Menschen ihre Angelegenheiten ohne zusätzliche Hürden klären können.
Tipps für gehörlose Bürgergeld-Empfänger
Damit solche Probleme nicht noch einmal auftreten, können folgende Schritte helfen:
- Vollmacht vorbereiten
Auch wenn Tess Relay normalerweise keine Vollmacht braucht, kann es helfen, vorsorglich eine kurze Vollmacht zu schreiben und beim Jobcenter abzugeben. Darin steht, dass Tess Relay in Ihrem Namen telefonieren darf. - Ansprechpartner benennen
Beim Jobcenter sollte vermerkt werden, dass Sie gehörlos sind und bevorzugt über Tess Relay oder Gebärdensprachdolmetscher kommunizieren. - Schriftliche Klärung
Wenn ein Gespräch verweigert wird, sofort um eine schriftliche Begründung bitten. So haben Sie einen Nachweis für spätere Schritte. - Barrierefreiheit einfordern
Weisen Sie höflich, aber bestimmt darauf hin, dass Behörden verpflichtet sind, barrierefreie Kommunikation anzubieten – nicht nur per Brief, sondern auch über barrierefreie Telefonlösungen. - Unterstützung suchen
Wenden Sie sich bei Problemen an Selbsthilfegruppen, Gehörlosenverbände oder unabhängige Beratungsstellen für Bürgergeld-Empfänger.
Fazit
Der Fall aus Offenbach zeigt deutlich, dass es für gehörlose Menschen immer noch unnötige Barrieren im Kontakt mit Behörden gibt. Tess Relay ist eigentlich ein einfaches und anerkanntes Mittel, um Gleichberechtigung im Telefonverkehr zu schaffen. Wenn jedoch Sachbearbeiter die Nutzung blockieren – ob aus Unwissenheit oder Vorsicht – kann dies zu ernsthaften Nachteilen führen, wie in diesem Fall einer Kürzung des Bürgergeldes.
Damit solche Situationen in Zukunft vermieden werden, braucht es mehr Schulung und Sensibilisierung in den Behörden, klare interne Regeln und mehr Verständnis für die Lebensrealität gehörloser Menschen. Für Betroffene kann es helfen, vorbereitet zu sein, indem sie Dokumente wie Vollmachten parat haben und ihre Kommunikationsbedürfnisse frühzeitig mitteilen. So lassen sich Missverständnisse reduzieren – und der Zugang zu wichtigen Leistungen bleibt barrierefrei.

