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Bayern plant Einmalzahlung für Gehörlose 2025

by info@deaf24.com

In Bayern steht ein wichtiger Schritt bevor: Gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen sollen eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten. Dies soll ein Übergang sein, bis ein dauerhaftes Gehörlosengeld eingeführt wird. Im Nachtragshaushalt 2025 des Freistaats Bayern wurden erstmals Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro für diese Einmalzahlung eingeplant. Damit wird ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag von CSU und FREIEN WÄHLERN teilweise eingelöst – wenn auch später als von vielen erhofft.

 

Erste Schritte zum Gehörlosengeld – warum es wichtig ist

Seit vielen Jahren fordern Gehörlosenverbände und Betroffene in Bayern ein eigenes Gehörlosengeld – also einen monatlichen finanziellen Nachteilsausgleich, wie es ihn bereits in anderen Bundesländern gibt. Dieses Geld soll helfen, die deutlich höheren Kosten auszugleichen, die mit dem Leben mit einer Hörbehinderung verbunden sind. Dazu zählen z. B. Dolmetscherkosten, technische Hilfsmittel, Zuzahlungen bei Hörgeräten, aber auch der Mehraufwand bei Bildung, Mobilität und Teilhabe am sozialen Leben.

Besonders wichtig ist die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschern bei alltäglichen Angelegenheiten wie Arztbesuchen, dem Kontakt mit Behörden oder dem Besuch von Weiterbildungskursen. Viele dieser Leistungen werden heute nur unzureichend oder gar nicht übernommen. Für viele Betroffene entsteht dadurch ein finanzieller Nachteil, der oft nicht bewältigt werden kann.

 

Was steht im Haushaltsplan 2025?

Im aktuellen Entwurf für den Nachtragshaushalt 2025 steht unter Kapitel 10 03, Titel 681 02, ein konkreter Vorschlag: Der Bayerische Landtag soll beschließen, eine Summe von 10 Millionen Euro bereitzustellen. Diese Mittel sollen für eine Einmalzahlung an Menschen mit dem Merkzeichen Gl (gehörlos) verwendet werden. Auch hochgradig schwerhörige Menschen sind inbegriffen.

Diese finanzielle Hilfe ist einmalig und stellt noch kein dauerhaftes Gehörlosengeld dar. Sie dient als Überbrückung, bis der Freistaat Bayern ein eigenes Gehörlosengeld auf den Weg bringt. Die Auszahlung könnte möglicherweise im Jahr 2025 erfolgen, sofern der Landtag zustimmt.

 

Widersprüche zur bisherigen Politik

Die Freude über diesen Schritt ist bei vielen Betroffenen verhalten. Denn bereits im Koalitionsvertrag 2023–2028 von CSU und FREIEN WÄHLERN war der Einstieg in ein bayerisches Gehörlosengeld angekündigt worden. Doch im ursprünglichen Staatshaushalt 2024/2025 waren dafür keine Mittel eingeplant.

Zahlreiche Anträge der Opposition (u. a. SPD und Grüne) zur Einführung eines Gehörlosengeldes wurden im Landtag abgelehnt – mit dem Verweis auf die angespannte Haushaltslage und den Hinweis, dass zuerst ein Konzept erstellt werden müsse. Dieser Rückschritt sorgte in der Gehörlosengemeinschaft für große Enttäuschung.

Mittlerweile wurde jedoch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) damit beauftragt, ein Konzept für ein künftiges Gehörlosengeld zu erarbeiten. Es soll spätestens im Doppelhaushalt 2026/2027 verankert werden – das bedeutet frühestens ab Januar 2026 könnte eine dauerhafte Leistung ausgezahlt werden. Die Einmalzahlung 2025 soll den Zeitraum bis dahin zumindest teilweise überbrücken.

 

Wie hoch ist der finanzielle Mehrbedarf wirklich?

Laut Berechnungen des Netzwerks Hörbehinderung Bayern belaufen sich die monatlichen Mehrkosten für die gleichberechtigte Teilhabe gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen auf bis zu 500 Euro. Dabei wurden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Kosten für Gebärdensprachdolmetschung bei privaten Terminen
  • Zuzahlungen zu Hochleistungshörgeräten oder Zubehör
  • Therapien wie Logopädie oder Hörtraining
  • Anschaffung und Reparatur technischer Hilfsmittel (z. B. Lichtsignalanlagen, spezielle Telefone)
  • Fahrtkosten zu spezialisierten Ärzten oder Beratungsstellen

Diese Summen verdeutlichen, wie dringend eine dauerhafte finanzielle Unterstützung benötigt wird. Eine einmalige Zahlung im Jahr 2025 kann nur ein Anfang sein.

 

Fazit: Ein richtiger, aber kleiner Schritt

Die geplante Einmalzahlung aus dem Nachtragshaushalt 2025 ist ein erstes wichtiges Signal: Der Freistaat Bayern erkennt an, dass gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen mehr Unterstützung brauchen. Sie leben oft mit deutlich höheren Ausgaben, die weder durch Pflegegeld noch durch andere Sozialleistungen vollständig gedeckt sind.

Trotzdem bleibt die Kritik bestehen: Die Maßnahme kommt spät, ist einmalig und ersetzt kein dauerhaftes Gehörlosengeld, wie es in mehreren Bundesländern (z. B. Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt) bereits gezahlt wird.

Die Gehörlosengemeinschaft in Bayern wünscht sich mehr Verbindlichkeit, echte Teilhabe und Planungssicherheit. Ein monatliches Gehörlosengeld ab 2026 wäre ein Meilenstein – bis dahin ist es wichtig, dass die Einmalzahlung fair, transparent und unbürokratisch erfolgt.

 

Tipps für Betroffene:

  • Beobachten Sie die Entscheidungen des Landtags im Herbst 2025
  • Halten Sie Kontakt zu Gehörlosenverbänden, die zur Auszahlung informieren
  • Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie das Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis haben
  • Wenden Sie sich bei Fragen an Beratungsstellen oder das ZBFS

Wenn die Einmalzahlung kommt, sollte sie möglichst einfach beantragt werden können – dafür ist politischer Druck weiterhin notwendig.

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