Viele Taube Menschen und Schwerhörige haben große Probleme mit ihren Hörgeräten. Häufig berichten Betroffene, dass sie jahrelang mit Geräten leben mussten, die gar nicht richtig zu ihnen passten. Manche verstehen mit modernen digitalen Geräten sogar schlechter als früher mit analogen Hörgeräten.
Ein Grund dafür liegt bei der Beratung durch Hörakustiker: Oft wird gesagt, die Krankenkasse zahle nur einfache Geräte. Wer besser hören möchte, müsse einen hohen Eigenanteil selbst bezahlen. Das ist aber nicht immer richtig. Ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2015 zeigt deutlich: Krankenkassen müssen auch teurere Hörgeräte übernehmen, wenn nur diese eine ausreichende Versorgung ermöglichen.
Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt:
- Welche Rechte Taube Menschen und Schwerhörige haben.
- Welche typischen Fehler bei der Hörgeräteversorgung passieren.
- Wie man sich gegen falsche Informationen wehren kann.
- Praktische Tipps für den Alltag mit Akustikern und Krankenkassen.
Die Rolle der Krankenkassen
Grundsätzlich bezahlt die Krankenkasse die Versorgung mit Hörgeräten. Dafür gibt es einen festen Betrag, den sogenannten Festbetrag. Innerhalb dieses Rahmens bieten Hörakustiker sogenannte „Kassenmodelle“ an. Diese Geräte sollen ohne Zuzahlung verfügbar sein.
Das Ziel der Krankenkasse ist eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Das bedeutet: Man soll mit dem Hörgerät möglichst gut am Alltagsleben teilnehmen können. Eine „Luxusversorgung“ ist nicht vorgesehen, aber die Technik muss wirklich funktionieren und darf nicht schlechter sein als notwendig.
Häufige Missverständnisse
Viele Betroffene hören von Akustikern oder Krankenkassen den Satz: „Bessere Geräte müssen Sie selbst bezahlen.“ Das ist so nicht korrekt.
Denn:
- Wenn ein Kassenmodell eine ausreichende Hörverbesserung bringt, stimmt das. Dann zahlt die Kasse nur dieses Gerät.
- Wenn aber ein Kassenmodell nicht ausreicht – zum Beispiel weil Sprachverstehen im Lärm zu schlecht bleibt oder weil das Gerät technisch ungeeignet ist –, dann muss die Krankenkasse auch ein teureres Gerät übernehmen.
Wichtig ist also die Frage nach der tatsächlichen Hörleistung, nicht der Preis.
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Das Urteil des Bundessozialgerichts
Das entscheidende Urteil stammt vom Bundessozialgericht (Az. B 3 KR 20/14 R, 17.12.2015). Darin steht:
- Krankenkassen müssen eine Hörgeräteversorgung bezahlen, die ein bestmögliches Sprachverstehen im Alltag ermöglicht.
- Wenn ein teureres Gerät notwendig ist, darf die Krankenkasse die Kosten nicht auf den Versicherten abwälzen.
- Der Maßstab ist nicht das perfekte Hören wie bei Hörenden, sondern eine bedarfsgerechte Versorgung entsprechend der individuellen Hörsituation.
Dieses Urteil ist ein wichtiger Schutz für alle Taube Menschen und Schwerhörigen, die sonst mit unzureichenden Geräten abgespeist würden.
Typische Probleme in der Praxis
Trotz klarer Rechtslage gibt es viele Hindernisse:
- Akustiker empfehlen vorschnell Aufpreisgeräte
Viele Akustiker verdienen mehr, wenn sie Geräte mit Eigenanteil verkaufen. Deshalb wird oft behauptet, die Kassenmodelle seien grundsätzlich ungenügend. Das stimmt nicht – sie müssen zumindest ausprobiert werden. - Unzureichende Anpassung
Hörgeräte müssen individuell eingestellt werden. Manche Akustiker nehmen sich dafür zu wenig Zeit. Wenn die Anpassung nicht passt, hören Betroffene schlechter – und glauben fälschlicherweise, das Gerät sei unbrauchbar. - Schlechter als mit alten Geräten
Ein häufiges Problem: Digitale Geräte werden angeboten, aber der Klang wirkt unnatürlich oder das Sprachverstehen ist schlechter als mit analogen Geräten. Das darf nicht akzeptiert werden. - Fehlende Dokumentation
Ohne klare Testergebnisse (z. B. Sprachtests im Störlärm) ist es schwer, bei der Krankenkasse eine bessere Versorgung durchzusetzen.
Tipps für Taube Menschen und Schwerhörige
Damit man zu seinem Recht kommt, sind folgende Schritte wichtig:
1. Geräte vergleichen
Immer mehrere Geräte probieren – auch verschiedene Kassenmodelle. Wichtig: Aufschreiben, wie gut das Sprachverstehen in unterschiedlichen Situationen ist.
2. Sprachtests verlangen
Bestehe beim Akustiker auf Sprachtests, am besten im Störlärm. Lass dir die Ergebnisse schriftlich geben. Nur so kannst du später beweisen, dass ein Gerät nicht ausreicht.
3. Schriftliche Bestätigung einfordern
Wenn ein Kassenmodell nicht passt, bitte den Akustiker um eine schriftliche Bestätigung. Darin sollte stehen, warum die Versorgung unzureichend ist.
4. Antrag bei der Krankenkasse stellen
Reiche die Ergebnisse und die Begründung bei der Krankenkasse ein. Verweise auf das Urteil des Bundessozialgerichts.
5. Widerspruch einlegen
Lehnt die Krankenkasse ab, kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Dabei wieder auf das Urteil hinweisen und die Testergebnisse beifügen.
6. Sozialgericht nutzen
Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt der Gang zum Sozialgericht. Das Verfahren ist für Versicherte kostenlos. Häufig lenkt die Krankenkasse schon vorher ein.
Einfache Formulierung für ein Schreiben
Viele Taube Menschen haben Schwierigkeiten, lange Briefe zu schreiben. Darum reicht oft schon eine kurze Mitteilung, z. B.:
„Mit dem Kassen-Hörgerät höre ich schlechter als vorher. Mein Sprachverstehen ist nicht ausreichend. Das Bundessozialgericht (Az. B 3 KR 20/14 R) sagt, dass die Krankenkasse auch teurere Geräte bezahlen muss, wenn nur damit eine ausreichende Versorgung möglich ist. Bitte übernehmen Sie die Kosten für ein Gerät, das für mich passt.“
Die Musterbriefvorlage ist für den Download vorbereitet. Sie kann direkt ausgefüllt und an die Krankenkasse geschickt werden.
Tipps im Umgang mit Akustikern
- Ehrlich sein: Sag deutlich, wenn du unzufrieden bist. Viele Taube Menschen akzeptieren Geräte stillschweigend, obwohl sie nicht passen.
- Zweitmeinung einholen: Wenn ein Akustiker nicht kooperativ ist, gehe zu einem anderen. Du hast das Recht, den Anbieter zu wechseln.
- Geduldig bleiben: Hörgeräteanpassung braucht Zeit. Manchmal sind mehrere Termine notwendig, bis das Gerät richtig eingestellt ist.
Fazit
Hörgeräteversorgung ist oft ein schwieriges Thema. Viele Taube Menschen und Schwerhörige haben schlechte Erfahrungen gemacht, weil ihnen Geräte mit Aufpreis empfohlen wurden oder weil Kassenmodelle nicht richtig eingestellt waren.
Das Urteil des Bundessozialgerichts gibt aber klare Sicherheit: Die Krankenkasse muss auch teurere Geräte übernehmen, wenn nur diese eine ausreichende Hörversorgung ermöglichen.
Wichtig ist, dass Betroffene ihre Rechte kennen, Sprachtests einfordern und Ergebnisse dokumentieren. Wer unsicher ist, sollte Hilfe bei Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen suchen.
Die Botschaft lautet: Niemand muss sich mit einem falschen oder unzureichenden Hörgerät zufriedengeben. Jede und jeder hat das Recht auf eine Versorgung, die wirklich passt und die Teilnahme am Alltag erleichtert.



