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Verbraucherrechte im Supermarkt – auch ohne Kassenbon reklamieren

by info@deaf24.com

Viele Gehörlose erleben es: Eine Ware ist kaputt, das Haltbarkeitsdatum ist abgelaufen, oder der Preis an der Kasse stimmt nicht mit dem im Regal überein. Doch was tun, wenn man keinen Kassenbon mehr hat? Viele denken, man hat dann keine Chance – aber das stimmt nicht. Die deutsche Rechtslage gibt Verbraucher*innen oft mehr Rechte, als man denkt. In diesem Artikel erklären wir, was Gehörlose beim Einkaufen wissen sollten.

Ware abgelaufen – darf das sein?

Ein Produkt hat das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten? Viele glauben, das sei verboten. Das ist aber nicht ganz richtig. Supermärkte dürfen abgelaufene Ware verkaufen – aber nur, wenn sie deutlich darauf hinweisen.
Wenn Du versehentlich so eine Ware gekauft hast und es nicht wusstest, hast Du das Recht, sie zurückzugeben oder umzutauschen. Du kannst Dein Geld zurückverlangen oder ein anderes Produkt bekommen.

Falscher Preis an der Kasse – was gilt?

Kennst Du das? Im Regal steht z. B. 1,49 €, aber an der Kasse steht plötzlich 2,29 €.
Viele Gehörlose sind dann verunsichert. Wichtig zu wissen: Rechtlich zählt der Preis an der Kasse, nicht der im Regal. Der Preis im Regal ist kein „Vertrag“. Trotzdem kannst Du den Fehler ansprechen.
Viele Supermärkte zeigen sich kulant – das heißt: Sie geben Dir den günstigeren Preis oder erklären den Unterschied. Wenn Dir der Preis zu hoch ist, kannst Du den Kauf ablehnen und die Ware dort lassen.

Sonderangebote – schnell ausverkauft?

Ein Supermarkt macht Werbung mit einem Sonderangebot – aber wenn Du kommst, ist alles schon weg? Das ist ärgerlich. Supermärkte müssen solche Angebote in ausreichender Menge und für eine gewisse Zeit vorrätig haben.
Wenn das oft passiert, ist das nicht erlaubt. Zwar hast Du keinen direkten Anspruch auf die Ware, aber Du kannst dich an die Verbraucherzentrale wenden. Sie darf den Supermarkt abmahnen oder weitere Schritte prüfen.

Pfandflaschen: Wer muss sie annehmen?

Du willst eine Pfandflasche zurückgeben, aber der Supermarkt lehnt ab? Wichtig:
Große Supermärkte müssen fast alle Einwegflaschen mit Pfandzeichen zurücknehmen, auch wenn sie nicht im Sortiment waren. Nur bei sehr kleinen Läden (unter 200 m²) gelten Ausnahmen.
Tipp: Ist das Pfandlogo gut sichtbar, hast Du ein Recht auf Rückgabe.

Ware kaputt, aber kein Kassenbon – was tun?

Viele denken: „Ohne Kassenbon kann ich nichts reklamieren.“ Das ist falsch!
Auch ohne Bon kannst Du Deine Rechte durchsetzen, wenn Du beweisen kannst, dass Du dort eingekauft hast. Das geht zum Beispiel so:

  • Du hast einen Zeugen, der beim Einkauf dabei war.
  • Du hast mit EC- oder Kreditkarte bezahlt – dann gilt der Kontoauszug als Beweis.
  • Du hast ein Foto der Ware im Einkaufswagen gemacht (z. B. für Social Media).

Tipp: Freundlich, aber bestimmt reklamieren. Du musst nicht laut werden – ruhig erklären, warum Du reklamierst.

Fazit: Deine Rechte als Verbraucher kennen lohnt sich!

Auch Gehörlose haben beim Einkaufen dieselben Rechte wie alle anderen. Viele Supermärkte verlassen sich darauf, dass Kunden ihre Rechte nicht kennen – und sagen dann einfach „geht nicht“.
Doch wer gut informiert ist, kann sich wehren. Und das lohnt sich: Du bekommst entweder Dein Geld zurück oder ein neues Produkt. Wichtig: Rede offen mit dem Personal. Oft sind Supermärkte hilfsbereit – besonders, wenn Du sachlich bleibst.

Bild von ElasticComputeFarm auf Pixabay

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