In Schleswig-Holstein wird das sogenannte Blindengeld im Jahr 2026 zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren erhöht. Für Menschen mit Sehbehinderung ist das eine positive Nachricht – zumindest auf den ersten Blick. Doch während blinde Menschen damit eine bessere finanzielle Unterstützung erhalten, bleiben taube Menschen in Sachen Nachteilsausgleich komplett außen vor. Ein eigenes Gehörlosengeld gibt es in Schleswig-Holstein bis heute nicht. Diese Entscheidung ist keine technische Lücke, sondern eine bewusste politische Haltung.
Dieser Bericht beleuchtet die Hintergründe dieser ungleichen Behandlung, erklärt die Bedeutung eines Nachteilsausgleichs für taube Menschen und diskutiert, warum die Landesregierung damit gesellschaftliche Probleme verschärft.
Was ist Blindengeld – und warum fehlt das Gehörlosengeld?
Das Blindengeld ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit schweren Sehbehinderungen oder Blindheit. Es soll den Mehraufwand ausgleichen, der durch die Einschränkung im Alltag entsteht – etwa für besondere Hilfsmittel, Assistenz oder spezielle Dienstleistungen. In Schleswig-Holstein wurde das Blindengeld bereits 2025 angehoben und soll 2026 erneut steigen. Das Land zeigt damit zumindest eine Bereitschaft, die finanzielle Situation sehbehinderter Menschen zu verbessern.
Ganz anders sieht die Lage für Menschen aus, die taub sind oder eine schwere Hörbehinderung haben. Sie erhalten kein eigenes Gehörlosengeld, obwohl auch ihre Behinderung dauerhafte Nachteile mit sich bringt: erschwerte Kommunikation, Barrieren im Berufsleben, fehlende barrierefreie Angebote und oft höhere Kosten für technische Hilfsmittel wie Hörgeräte, Gebärdensprachdolmetscher oder Kommunikationshilfen.
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins erkennt diese Bedürfnisse bisher nicht an. Das bedeutet: Taube Menschen bekommen keine finanzielle Unterstützung, die auf ihre besonderen Herausforderungen eingeht.
Politische Prioritäten oder strukturelle Ignoranz?
Die wiederholte Erhöhung des Blindengeldes zeigt deutlich: Das Land hat Geld, um Nachteilsausgleiche anzupassen. Das oft vorgebrachte Argument, es fehle an Haushaltsmitteln, ist damit nicht mehr haltbar. Wenn finanzielle Ressourcen für eine Behinderung bereitstehen, warum dann nicht auch für eine andere?
Schleswig-Holstein setzt hier ein klares politisches Zeichen – allerdings eines, das viele Betroffene als Ungleichbehandlung und Diskriminierung empfinden. Die Tatsache, dass andere Bundesländer längst eigene Gehörlosengelder eingeführt haben, macht die Situation noch schwerer nachvollziehbar.
Dabei werden taube Menschen in Schleswig-Holstein nicht nur ignoriert, sondern von der Politik und manchmal auch in der öffentlichen Debatte abwertend und herabwürdigend behandelt – und zwar trotz der Tatsache, dass ihre Lebenshaltungskosten und zusätzlichen Ausgaben in vielen Fällen höher sind als die der blinden Menschen. Der fehlende Nachteilsausgleich für Taube wirkt so wie ein politisches Signal, das ihre Bedürfnisse als weniger wichtig oder weniger „würdig“ einstuft.
Wie sieht der Alltag tauber Menschen für Politiker aus?
Für viele politische Entscheidungsträger scheinen taube Menschen unsichtbar oder zumindest nicht prioritär zu sein. Die alltäglichen Herausforderungen – wie fehlende barrierefreie Kommunikation, Diskriminierung im Arbeitsleben und die hohen Kosten für Hilfsmittel – werden oft ignoriert oder kleingeredet.
Diese Haltung zeigt sich auch darin, dass kein eigenständiges Gehörlosengeld eingeführt wird, obwohl die Landesregierung jährlich Millionen für andere soziale Leistungen bereitstellt. Für taube Menschen bedeutet das nicht nur fehlende finanzielle Unterstützung, sondern auch eine fehlende Anerkennung ihrer Lebensrealität und ihres Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe.
Können Gehörlosenverbände wegen Ungleichbehandlung klagen?
Angesichts dieser Ungleichbehandlung stellt sich die Frage, ob Gehörlosenverbände die Möglichkeit haben, gegen das Land Schleswig-Holstein rechtlich vorzugehen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gibt Menschen mit Behinderungen das Recht, nicht diskriminiert zu werden und gleich behandelt zu werden. Wenn eine Gruppe von Menschen wie die tauben Menschen systematisch von Leistungen ausgeschlossen wird, obwohl vergleichbare Gruppen wie blinde Menschen unterstützt werden, könnte dies als Diskriminierung angesehen werden.
Rechtlich wäre es möglich, dass Gehörlosenverbände unter Berufung auf das BGG und andere Gleichstellungsgesetze Klage erheben, um einen eigenen Nachteilsausgleich einzufordern. Solche Klagen sind zwar oft langwierig und aufwendig, können aber Druck auf die Politik ausüben und zu einer Neubewertung der aktuellen Praxis führen.
Die Bedeutung eines Gehörlosengeldes für die Betroffenen
Für taube Menschen geht es nicht nur um Geld – es geht um Anerkennung und Teilhabe. Ein Gehörlosengeld würde symbolisch zeigen, dass die Gesellschaft ihre Herausforderungen ernst nimmt und Verantwortung übernimmt.
Finanziell hilft ein solcher Nachteilsausgleich bei wichtigen Zusatzkosten: Dolmetschereinsätze, technische Hilfsmittel, Kommunikationsangebote oder Schulungen. Gerade im Berufsleben sind diese Kosten oft entscheidend, ob jemand eine Stelle halten oder sich weiterqualifizieren kann.
Ohne diesen Ausgleich fühlen sich viele taube Menschen im Stich gelassen und ausgegrenzt. Es entsteht ein Gefühl sozialer Unsicherheit und Benachteiligung, das tiefer geht als nur die fehlende Unterstützung.
Kritik an der Landesregierung und Forderungen der Deaf-Community
Die Landesregierung wird in der Deaf-Community und bei Fachverbänden für Gehörlose und Hörgeschädigte zunehmend kritisch gesehen. Das Fehlen eines Gehörlosengeldes wird als strukturelle Diskriminierung verstanden.
Zahlreiche Organisationen fordern, dass Schleswig-Holstein endlich einen eigenständigen Nachteilsausgleich für taube Menschen einführt. Die Forderung lautet:
- Gleichstellung für alle Sinnesbehinderungen
- Einführung eines eigenen Gehörlosengeldes
- Barrierefreie politische Kommunikation und Beteiligung
- Anpassung der Sozialleistungen an die realen Bedürfnisse der Tauben
Solange diese Forderungen ignoriert werden, bleibt das Gefühl bestehen, dass die Politik die Situation tauber Menschen nicht angemessen wahrnimmt.
Fazit: Ungleichbehandlung stoppen – Gleichstellung für alle Sinnesbehinderungen
Die Entscheidung Schleswig-Holsteins, das Blindengeld mehrfach zu erhöhen, ohne gleichzeitig ein Gehörlosengeld einzuführen, ist ein deutliches Zeichen dafür, wo politische Prioritäten gesetzt werden. Blinde Menschen erhalten eine Verbesserung, taube Menschen bleiben außen vor – trotz vergleichbarer Behinderung und vergleichbarer Bedarfe.
Das Argument von fehlenden Mitteln gilt angesichts der Erhöhungen nicht mehr. Vielmehr offenbart sich eine strukturelle Vernachlässigung und mangelnde Sensibilität für die Lebensrealität tauber Menschen.
Es ist an der Zeit, diese Ungleichbehandlung zu beenden. Gleichstellung darf nicht selektiv sein. Menschen mit Sinnesbehinderungen müssen alle dieselben Chancen und Unterstützung erhalten – unabhängig davon, ob sie blind oder taub sind.
Nur so kann Schleswig-Holstein sozialpolitisch gerecht und inklusiv handeln und den vielfältigen Bedürfnissen aller Menschen mit Behinderungen gerecht werden.
Tipps für Betroffene und Interessierte
- Informiere dich bei Gehörlosen- und Behindertenverbänden über aktuelle Entwicklungen und Beratungsangebote
- Fordere deine Rechte aktiv ein – auch durch Petitionen und öffentliche Kampagnen
- Vernetze dich mit anderen Betroffenen, um gemeinsam für mehr Gleichstellung zu kämpfen
- Nutze alle verfügbaren Hilfen und Förderprogramme, auch wenn Gehörlosengeld fehlt
- Bleibe informiert über vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern

